Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat erneut die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes beraten und sieht wichtige Abweichungen zur Botschaft für Non-Profit-Organisationen und die Hotellerie vor.

1. 08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte an ihrer Sitzung vom 13./14. Oktober 2008 beschlossen, vorerst den Teil A der Vorlage zur Revision der Mehrwert¬steuer zu behandeln und die Beschlussfassung zu Teil B zu verschieben. Am 3./4. November hatte sie die Detailberatung des Teils A aufgenommen, welche sie nun an ihrer Sitzung weitergeführt hat.

Für Organisationen, die sich über Spenden finanzieren, hat die Kommission eine wichtige Änderung beschlossen. Obwohl Subventionen und Spenden Nicht-Entgelte sind, wird im geltenden Mehrwertsteuergesetz kein Vorsteuerabzug genehmigt. Wer heute Subventionen oder Spenden erhält, muss entsprechend den Vorsteuerabzug kürzen. Die Kommission beantragt nun ihrem Rat mit 18 zu 0 Stimmen, mit 5 Enthaltungen, bei Erhalt von Spenden den vollen Vorsteuerabzug zuzulassen. Darüber hinaus beantragt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen (3,6%), welcher bis Ende 2010 befristet ist, bis Ende 2013 weiterzuführen. Damit soll gewährleistet werden, dass bis zu einem Entscheid über die Mehrwertsteuersätze gemäss Teil B die heutige Satzstruktur beibehalten wird und ein mehrfacher Satzwechsel bei den Beherbergungsleistungen vermieden wird. Ferner hat sich die Kommission mit der Verjährungsfrist auseinandergesetzt. Sie beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, die Frist, innert welcher die Steuerforderung verjährt, von heute fünf auf neu drei Jahre zu kürzen. Schliesslich wurden mehrere Anträge zur Schaffung neuer Ausnahmen und zur Änderung der Mehrwertsteuersätze von der Kommission mit klarer Mehrheit in den Teil B der Beratung verschoben.

An ihrer nächsten Sitzung vom 9./10. Februar 2009 wird die Kommission die Beratung abschliessen, um die Vorlage dem Rat für die Frühlingssession unterbreiten zu können.

2. 04.450 Pa.Iv. Hegetschweiler. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität. 2. Phase

Die Initiative verlangt, dass bei Ersatzbeschaffungen die direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden harmonisiert werden (StHG). Insbesondere soll bei der Ersatzbeschaffung für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer die relative Methode zur Anwendung kommen. Bei dieser Methode soll für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition des Veräusserungserlöses auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt werden. Im heutigen Recht gelten Steuererleichterungen bei einer Ersatzbeschaffung nur für Erwerber einer Ersatzliegenschaft, die teurer ist als die Anlagekosten des bisherigen Wohneigentums.

Die WAK-N ist mit 16 zu 7 Stimmen auf den Gesetzesvorentwurf eingetreten. In den Augen der Mehrheit der Kommission käme die vorgeschlagene Änderung der Mobilität der Arbeitnehmenden in erster Linie deshalb entgegen, weil die Eigentümer aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsmärkte oder unterschiedlichen Familienverhältnisse auch eine Ersatzliegenschaft erwerben können, die günstiger ist als das bisherige Wohneigentum. Die Minderheit argumentiert, dass die Steuern zum Zeitpunkt der Gewinnerzielung zu zahlen seien.

Im Bewusstsein, dass die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auch Konsequenzen für die Kantone haben werden, hat die Kommission entschieden, eine Vernehmlassung durchzuführen, bevor sie den Gesetzesentwurf ihrem Rat unterbreitet. Das Vernehmlassungsverfahren wird im Februar eröffnet.

3. Besuch einer luxemburgischen Delegation

Am Rande der Sitzung hat eine Delegation der beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben eine Delegation des Finanz- und Budgetausschusses der luxemburgischen Abgeordnetenkammer empfangen. An einer gemeinsamen Sitzung und einem anschliessenden Nachtessen diskutierten die Parlamentarier und Parlamentarierinnen Luxemburgs und der Schweiz über aktuelle Themen, welche die beiden Länder gleichermassen beschäftigen. Dabei kamen insbesondere das Bankgeheimnis und die Zinsbesteuerung sowie die Amtshilfe zur Sprache. Daneben war auch die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise Thema der angeregten Diskussion.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard am 12. und 13. Januar 2009 in Bern getagt.

Bern, 13. Januar 2009 Parlamentsdienste