10.404 Pa.Iv. Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen
Im Verkehr zwischen dem Bundesrat und den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) ist es in den letzten Jahren wiederholt zu Unklarheiten gekommen. Insbesondere kam es wegen unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang der Informationsrechte der GPK zu Verzögerungen von Untersuchungen. Die GPK-S unterbreitet ihrem Rat nun einen Gesetzesentwurf, der die Unklarheiten beseitigen will und bessere Arbeitsgrundlagen für die Oberaufsicht des Parlamentes schaffen soll.

In den letzten Jahren übte der Bundesrat gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) eine zunehmend restriktive Praxis bei der Herausgabe von Akten des Bundesrates aus. Dies führte dazu, dass der Bundesrat einzelne Unterlagen, die die GPK im Rahmen von Untersuchungen benötigten, entweder überhaupt nicht oder erst nach langen Verhandlungen herausgab. Die GPK beider Räte kamen zum Schluss, dass die Praxis des Bundesrates ihnen die Erfüllung ihrer Aufgabe nicht mehr in adäquater Weise erlaubt. Sie beschlossen deshalb am 22. Januar 2010, mit einem Gesetzesentwurf eine Klärung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen in die Wege zu leiten.

Die GPK-S hat nun eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Diese bezweckt, die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen und bessere Arbeitsgrundlagen für die Oberaufsicht des Parlamentes zu schaffen. Die GPK-S schlägt folgende Änderungen des Parlamentsgesetzes vor:

  1. Die GPK sollen zur Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsfunktion einen verbesserten Zugang zu den Akten des Bundesrats erhalten. Insbesondere soll die unklare Begrifflichkeit der Unterlagen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienen, durch eindeutige Definitionen ersetzt werden. Zum Schutz des Kollegialprinzips sollen die Protokolle der Bundesratssitzungen den GPK weiterhin vorenthalten werden können, doch soll ihnen ein Zugriff auf die formellen Anträge und Mitberichte der einzelnen Departemente ermöglicht werden.
  2. Die Auskunftspflicht gegenüber den Aufsichtskommissionen und ihren Delegationen sowie gegenüber der PUK soll nicht mehr nur für Personen gelten, die aktuell im Dienste des Bundes stehen, sondern für die Zeit ihrer Tätigkeit beim Bund auch auf Personen ausgedehnt werden, welche den Bundesdienst verlassen haben. Die Aufsichtskommissionen, Delegationen und die PUK sollen zudem die Möglichkeit erhalten, auskunfts- oder zeugnispflichtige Personen vorzuladen und nötigenfalls vorführen zu lassen.
  3. Die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ist schon heute nicht nur auf die Kontrolle der Tätigkeit von Organen des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste im engeren Sinne begrenzt; die GPDel ist vielmehr zusammen mit der Finanzdelegation für alle Geheimbereiche des staatlichen Handelns zuständig. Die gesetzliche Umschreibung des Tätigkeitsbereichs der GPDel soll entsprechend angepasst werden. Hinsichtlich des Informationszugangs und des Informationsflusses soll die GPDel formell der Finanzdelegation gleichgestellt werden. Die beiden Delegationen sollen laufend und regelmässig sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Mitberichte erhalten. Die Einzelheiten der Zustellung, der Einsichtnahme und der Aufbewahrung sollen sie gemeinsam festlegen. Entsprechend anzupassen ist in den Artikeln zu den Informationsrechten der Parlamentsmitglieder und der Kommissionen die Umschreibung des Geheimbereichs, für den die Einsichtsrechte beschränkt sind.
  4. Weil wirkungsvolle Massnahmen zum Geheimnisschutz mit den ausgedehnten Informationsrechten der Aufsichtskommissionen einher gehen müssen, sind die Aufsichtskommissionen bereits heute verpflichtet, geeignete Vorkehrungen für den Geheimnisschutz zu treffen. Neu soll dieser Verpflichtung Nachdruck verliehen werden, indem die Aufsichtskommissionen Weisungen zum Geheimnisschutz erlassen müssen.
  5. Weiter wird für die Mitglieder der GPK und der GPDel eine Ausstandsregelung vorgeschlagen.

 

Der Gesetzesentwurf wurde nach der Verabschiedung in der Kommission dem Bundesrat zur Stellungnahme zugestellt.

 

Die GPK-S tagte am 3. Dezember 2010 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ständerat Claude Janiak (SP, BL), in Bern.

 

Bern, 8. Dezember 2010 Parlamentsdienste