Infrastrukturfonds
Die Kommission hat beschlossen, in den Infrastrukturfonds eine ausserordentliche Einmaleinlage von 850 Millionen Franken, finanziert aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, einzubringen.

Die Kommission beriet einen Berichts- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative. Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung (10.402). Die Initiative der Kommission will eine ausserordentliche Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds ermöglichen und damit dessen mittelfristige Liquiditätsprobleme lösen. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, diese Einmaleinlage auf 850 Millionen Franken festzusetzen. Eine Minderheit verlangt 570 Millionen Franken. Die Gelder sollen aus den Rückstellungen (2,8 Milliarden Franken per Ende 2009) in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr entnommen werden. Es handelt sich um eine Übergangsfinanzierung, sonst würden baureife Projekte im Agglomerationsverkehr und bei der Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen im Zeitraum 2011-2015 verzögert. In Ausnahmefällen sollen Kantone dennoch Vorfinanzierungen leisten können. An der Konzeption des Infrastrukturfonds wird nichts geändert. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Änderung im Infrastrukturfondsgesetz einstimmig an. Im Laufe des Jahres wird sich die Kommission mit der langfristigen Finanzierung von Verkehrsprojekten auf Bundes- und Kantonsebene vertieft befassen. Die verabschiedete Vorlage geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme.

Mit der Verabschiedung dieses Geschäfts hat die Kommission auch die Gesamtabstimmungen zu den Geschäften Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) und Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel (09.084) durchgeführt. Beide Geschäfte wurden einstimmig angenommen. Mit der Einmaleinlage sollten nun genügend Mittel bereitstehen, dass die Projekte fristgereicht finanziert werden können. Die drei Vorlagen sind für die Sommersession im Ständerat vorgesehen.

 

Bern, 16. April 2010 Parlamentsdienste