Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet, welche das heutige Obligatorium für eine Fahrradversicherung aufhebt (08.520 Pa.Iv. Stähelin. Abschaffung der Fahrradnummer). Über 90% der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verfügen heute ebenfalls über eine private Haftpflichtversicherung, sind also doppelt versichert. Von den heute 5.- Franken, welche eine Velovignette durchschnittlich kostet, geht rund 1.- Franken in die Administration, also ein vergleichsweise hoher Anteil. Zudem wird die Vignetten von den Kantonspolizeien kaum mehr kontrolliert, oder wenn, dann nur im Zusammenhang mit weiteren Kontrollen.
Den Anstoss zur Vorlage gab Ständerat Philipp Stähelin am 19. Dezember 2008 mit der Einreichung einer parlamentarischen Initiative. Nach einem positiven Vorprüfungsentscheid des Ständerates und der nationalrätlichen Verkehrskommission hat die KVF des Ständerates eine Vorlage ausgearbeitet und die Kantone und interessierten Kreise in einem abgekürzten Vernehmlassungsverfahren angehört. Die grosse Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien unterstützt die Abschaffung des Versicherungsobligatoriums.
Die Vorlage sieht für die Mofas keine Änderung gegenüber heute vor und delegiert die Kompetenz für die Unterstellung der Zwischenkategorie der leicht motorisierten Fahrzeuge - elektrische Rollstühle, motorisierte Handwagen, Elektrovelos - unter die Vignettenpflicht an den Bundesrat. Ansprüche von Geschädigten aus Unfällen, die von einem unversicherten Fahrradfahrer verursacht werden - ca. 10% der Velofahrenden verfügen über keine private Haftpflichtversicherung - sollen vom Nationalen Garantiefonds gedeckt werden; ausgeschlossen sind allerdings Bagatellfälle.
Die Gesetzesänderung geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme und soll in der Sommersession 2010 im Ständerat behandelt werden.
Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung einstimmig auf die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (09.047) eingetreten ist, nahm sie die Detailberatung auf. Das in der Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedete Gesetz setzt die Leitsätze aus dem luftfahrtpolitischen Bericht um und passt die Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) an, indem dieses um 24 Stellen aufgestockt werden soll. Zur Finanzierung dieser Stellen wollte der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe einführen, die der Nationalrat jedoch abgelehnt hat. Die KVF beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen dem Nationalrat zu folgen und auf eine gesonderte Aufsichtsabgabe zu verzichten. Weiter soll die Revision ein neues Konzept für die Finanzierung der Flugsicherung einführen. Die heute bestehende Quersubventionierung zwischen Landesflughäfen und anderen Flugplätzen wird aufgehoben. Im Weiteren will die Revision die Stellung von Skyguide stärken und deren Ertragsausfälle im Ausland befrist durch Abgeltungen des Bundes ausgleichen. Ferner hatte der Bundesrat vorgeschlagen vor, die Schweizerische Luftverkehrsschule aufzuheben. Der Nationalrat hat aber eine Bestimmung eingefügt, gemäss welcher der Bundesrat weiter für die Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien in der Luftfahrt zuständig sein soll. Die Kommission unterstützt diese Fördermassnahme, möchte indessen die Frage der Anerkennung der Aviatikberufe nicht im Luftfahrtgesetz regeln, wie dies der Nationalrat vorgeschlagen hat. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Gesetzesrevision mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Das Geschäft kann damit in der Sommersession im Ständerat behandelt werden.
Bern, 5. Mai 2010 Parlamentsdienste