Die SPK-S will dem Schweizer Stimmvolk eine alternative Verfassungsänderung zur Ausschaffungsinitiative (09.060 Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative). Volksinitiative. Änderung AuG) vorschlagen. Sie sprach sich mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen definitiv für den direkten Gegenvorschlag aus, den sie am 2. Februar 2010 provisorisch angenommen hatte (vgl. Medienkonferenz).
Es wäre ein grober Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip, wenn Ausländerinnen und Ausländer – wie es die SVP-Initiative verlangt –, für jeden missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe ausgeschafft würden, selbst wenn es sich dabei um ein Bagatelldelikt handelt. Der Gegenvorschlag der Kommission verlangt eine Ausschaffung nur bei schweren Delikten, allerdings nicht nur bei Verstössen im Bereich der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe, sondern bei allen schweren Wirtschaftsdelikten. So sollen Ausländerinnen und Ausländer auch ausgeschafft werden, wenn sie für eine strafbare Handlung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben oder für einen Wirtschaftsbetrug verurteilt worden sind, z. B. für eine Straftat in den Bereichen des Steuerwesens oder der Schwarzarbeit.
Die Kommission hat zudem beschlossen, die Behandlung des Entwurfes des Bundesrates für Änderungen des Ausländergesetzes bis nach der Volksabstimmung über die Verfassungsänderungen zu verschieben.
Die Kommission hat am 18. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR) in Bern getagt.
Bern, 18. Februar 2010 Parlamentsdienste