1. 09.022 Landwirtschaftsgesetz. Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen
Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über die Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Im Hinblick auf ein solches Abkommen und einen möglichen Abschluss der DOHA-Runde der WTO soll möglichst frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen geschaffen werden. Konkret sieht der Bundesrat vor, dass im Rahmen einer Spezialfinanzierung die Zolleinnahmen von importierten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Finanzierung von Begleitmassnahmen reserviert werden. Diese Zweckbindung soll bereits ab 2009 bis zur Umsetzung eines FHAL und/oder eines WTO-Abkommens vorgenommen und bis 2016 befristet werden.
Der Nationalrat hat sich in der vergangenen Sommersession mit 111 zu 60 Stimmen gegen das Eintreten auf diese Vorlage ausgesprochen. Auf der einen Seite wurde argumentiert, es gehe nicht an, eine Mittelreservierung vorzunehmen, bevor überhaupt bekannt sei, für welche Massnahmen diese Mittel eingesetzt werden sollten. Auf der anderen Seite war man gegen ein Freihandelsabkommen mit der EU oder gegen jegliche spätere Liberalisierung innerhalb der WTO und lehnte deshalb eine Vorlage ab, die in ihren Augen nichts anderes als ein finanzieller Beitrag zum Landwirtschaftssterben sei.
Im Ständerat hingegen ist die Vorlage in der Herbstsession 2009 mit einigen Detailänderungen angenommen worden (28 zu 4 Stimmen).
Mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, auf seinen Entscheid zurückzukommen und auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der WAK-N ist der Meinung, dass für die Liberalisierung, der die Landwirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt unweigerlich zu unterziehen ist, Begleitmassnahmen nötig sind, für deren Finanzierung bereits jetzt Mittel reserviert werden müssen. Angesichts der erheblichen Mittel, welche für die Anpassung des Agrarsektors nötig sind, gehört es zu einer vorausschauenden Politik, die Finanzierung nicht erst nach Abschluss der internationalen Verhandlungen zu regeln. Die Kommission hat überdies Kenntnis genommen vom Bericht über die vorzusehenden Begleitmassnahmen, den die vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe im Juli 2009 veröffentlicht hat. In den Augen der Mehrheit der Kommission bildet dieser Bericht ein gutes Arbeitspapier, das es ermöglicht, gewisse Bedenken des Nationalrates zu zerstreuen. Einige Kommissionsmitglieder, welche sich bei der ersten Lesung gegen das Eintreten ausgesprochen hatten, sind nach diesen zusätzlichen Informationen sowie nach der Orientierung über die Reform des Direktzahlungssystems und über die Qualitätsstrategie für die Landwirtschaft von ihrer ursprünglichen Position abgerückt.
Ein Grund für den Entscheid der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist deren ablehnende Haltung gegenüber einem Freihandelsabkommen mit der EU. Für andere Mitglieder der Minderheit geht es nicht an, bereits Mittel zu reservieren ohne zu wissen, ob ein Freihandelsabkommen überhaupt zustande kommen wird, während auf andere Bereiche, beispielsweise auf die Sozialversicherungen, Spardruck ausgeübt wird.
Nach ihrem Eintretensbeschluss verwarf die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Botschaft vorzulegen, welche die Finanzierung einer Wertschöpfungsstrategie in der Landwirtschaft sichert.
Bei der Detailberatung sprach sich die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung für einen Antrag aus, wonach die Begleitmassnahmen vor allem der Landwirtschaft zugute kommen sollen. In der Gesamtabstimmung nahm sie die Vorlage mit 10 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Diese wird in der kommenden Frühjahrssession im Nationalrat behandelt.
2. 09.031 Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative) (Volksinitiative)
Am 6. Mai 2008 reichte die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) die in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs abgefasste eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)“ ein.
Die vorgeschlagene Regelung umfasst drei Punkte: (1) Der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Steuern soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250 000 Franken für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens 22 Prozent betragen. (2) Der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Steuern soll bei einem steuerbaren Vermögen ab 2 Millionen Franken für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens 5 Promille betragen. (3) Der durchschnittliche Steuersatz jeder einzelnen der vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhobenen direkten Steuern darf weder mit steigendem steuerbarem Einkommen noch mit steigendem steuerbarem Vermögen abnehmen. Ausserdem werden Kantone, welche ihre Steuertarife und Steuersätze aufgrund der vorgeschlagenen Änderung anpassen müssen, verpflichtet, während einer durch das Bundesgesetz festzulegenden Dauer zusätzliche Beiträge an den Finanzausgleich zu leisten. Ziel der Volksinitiative ist es, den Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden einzuschränken und damit die nach Auffassung der Initianten schädlichen Auswüchse des Steuerwettbewerbs einzudämmen.
Der Bundesrat lehnt die Steuergerechtigkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Dies insbesondere deshalb, weil die Initiative zu Eingriffen des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und der Kantone in die Finanzautonomie der Gemeinden führen würde.
Der Ständerat hat am 25. November 2009 mit 30 zu 9 Stimmen entschieden, die Volkinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die WAK des Nationalrates schliesst sich mit 18 zu 8 Stimmen dem Bundesrat und dem Ständerat an und beantragt ihrem Rat, die Vorlage ebenfalls zur Ablehnung durch Volk und Stände zu empfehlen.
Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Einschränkungen der Dynamik des Steuerwettbewerbs zu Einbussen bei dessen Vorteilen führen würden. Als Vorteile des Steuerwettbewerbs werden insbesondere die Berücksichtigung unterschiedlicher Präferenzen (z.B. tiefe Steuern und tiefe öffentliche Leistungen), ein relativ effizienter und schlanker Staat, sowie die Chancen für Randgebiete, mit einer gezielten Steuerpolitik Standortnachteile gegenüber Zentrumskantonen wettzumachen, genannt. Zudem sieht sie die Kantons- und Gemeindeautonomie gefährdet und stellt fest, dass die Initiative nicht nur die hohen Einkünfte und Vermögen betrifft, sondern auch den Mittelstand, denn auch die Besteuerungskurve der Einkommensklassen unter 250'000 Franken (und unter 2 Millionen Franken was das Vermögen betrifft) müsste aufgrund der in der Volkinitiative festgelegten Eckpunkte angepasst werden, um einen zu grossen Sprung in der Steuerprogressivität zu verhindern.
Ausserdem argumentiert die Kommissionsmehrheit, dass durch die von Volk und Ständen im November 2004 breit akzeptierte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bereits ein Instrument zur Verfügung steht, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbs mildert.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Meinung, dass die Initiative mehr Steuergerechtigkeit bringt, indem sie dem exzessiven Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz um die sehr hohen Einkommen und Vermögen einen Riegel vorschiebt.
Ausserdem macht die Minderheit geltend, dass die Initiative nur einen Mindeststeuersatz fordert, und die Kantone und Gemeinden somit ihre Freiheit, die Steuern selbst zu bestimmen, behalten. Daher wäre auch nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung direkt von der Gesetzesänderung betroffen.
Schliesslich argumentiert die Minderheit, dass eines der Ziele des NFA – nämlich eine Verringerung der Steuerbelastungsunterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden – wohl nicht erreicht werden kann. Die vorliegende Volksinitiative biete die Möglichkeit diese angestrebte Verringerung der Unterschiede doch noch zu verwirklichen.
Anlässlich der Eintretensdebatte hat die Kommission ausserdem mit 16 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt, welcher diesen damit beauftragen wollte, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der sich zum Beispiel am Modell von Professor Carl August Zehnder orientieren soll. Dieses Modell beruht darauf, dass tiefe Einkommensteile nur in den Gemeinden versteuert werden (z. B. bis 50 000 Franken), mittlere nur im Kanton (z. B. von 50 000 bis 800 000 Franken). Die Bundessteuer würde nur sehr hohe Einkommen erfassen (z. B. über 800 000 Franken). Auch dieser Antrag wird im Rat durch eine Minderheit vertreten.
Die Volksinitiative wird voraussichtlich während der Frühlingssession im Nationalrat behandelt.
3. 09.3973 Mo. WAK-SR. Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Konkretisierung des Konzepts
In Erfüllung einer vom Parlament überwiesenen Motion (06.3635), welche den Bundesrat beauftragte, zu prüfen, ob das Direktzahlungssystem anzupassen sei, legte der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Mai 2009 über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems die Grundzüge für eine Reform dieses Systems dar. Ziel dabei ist es, dem System mehr Effizienz zu verleihen und dieses so auszugestalten, dass die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, welche mit Direktzahlungen abgegolten werden sollen, besser gewährleistet werden kann. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) prüfte diesen Bericht im Oktober 2009; sie unterstützte den Bundesrat in seinen Reformbestrebungen und reichte deshalb eine Motion ein mit dem Auftrag, das in diesem Bericht vorgeschlagene Konzept zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Der Ständerat hat diese Motion in der Wintersession 2009 ohne Gegenstimme überwiesen.
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion zu überweisen. Die Mehrheit der WAK-N geht mit dem Ständerat einig, dass der Bericht eine gute Grundlage für die Reform des Direktzahlungssystems bildet. Allerdings betonte sie, dass das heutige System sich weitgehend bewährt habe und dass deshalb, wenn die Reform einmal ausgearbeitet sei, genau untersucht werden müsse, ob das neue System tatsächlich eine Verbesserung darstelle. Ausschlaggebend dafür werde u. a. die Verteilung der finanziellen Unterstützung zwischen Mittelland- und Bergbauern, die Vereinfachung des administrativen Aufwands oder auch die angemessene Berücksichtigung der produktiven Landwirtschaft sein. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, weil ihrer Meinung nach der Schwerpunkt auf die Sicherheit der Landesversorgung gesetzt werden muss.
4. 04.450 Pa.Iv. Hegetschweiler. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität
Im Rahmen der von alt Nationalrat Rolf Hegetschweiler am 18. Juni 2004 eingereichten parlamentarischen Initiative zum Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 9. Februar 2009 mit 14 zu 5 Stimmen einen Gesetzesvorentwurf gutgeheissen und in die Vernehmlassung geschickt.
Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt. Bei der absoluten Methode wird nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird. Die vorgeschlagene Änderung lässt den steuerpflichtigen Personen aber die Möglichkeit, ganz auf den Steueraufschub zu verzichten.
Die Kommission hat nun von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Diese zeigen, dass sich eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, darunter alle Kantone (ausser NE), für die Beibehaltung der absoluten Methode bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft ausspricht.
Trotzdem hat die Kommission nach ausführlicher Diskussion mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Rat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit dem Wechsel zur relativen Methode zu unterbreiten.
Die Mehrheit betont, dass die relative Methode die Mobilität der Eigenheimbesitzer erhöhe, weil die Eigentümer aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsmärkte oder unterschiedlichen Familienverhältnisse auch eine Ersatzliegenschaft erwerben können, die günstiger ist als das bisherige Wohneigentum. Dies entspricht in der Meinung der Kommissionsmehrheit dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung.
Die Minderheit, welche die absolute Methode befürwortet, hingegen argumentiert, dass die Steuern zum Zeitpunkt der Gewinnerzielung zu zahlen sind. Ausserdem ist sie der Meinung, dass die relative Methode zu einer allgemeinen Verkomplizierung des Systems führt.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Entwurf der Kommission wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt. Bis dahin muss der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen.
5. 09.434 Pa.Iv. WAK-SR. Stempelabgaben. 2. Phase
Am 4. Mai 2009 wurde der Schweizer Handel mit Blue Chips von London zurück nach Zürich verlegt. Transaktionen von nicht schweizerischen Teilnehmern an der SWX Europe (vormals virt-x) in London wurden vorher nicht mit der Umsatzabgabe belastet, weil die SWX Europe keine schweizerische Börse ist. Nach der Repatriierung sind die gleichen Transaktionen steuerbar, weil die ausländischen Teilnehmer einer Schweizer Börse (sog. Remote Members) nun als Effektenhändler im Sinne des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) gelten und damit abgabepflichtig sind.
Um diesen Nachteil der ausländischen Banken und Börsenagenten als Mitglieder der SIX gegenüber ausländischen Nichtmitgliedern zu beheben, hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) am 7. Mai ohne Gegenstimme entschieden, eine Kommissionsinitiative einzureichen, mit welcher die Absätze im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG), in denen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse als Effektenhändler qualifiziert werden, gestrichen werden sollen. Die WAK-N hat mit 18 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihre Zustimmung zu diesem Entscheid gegeben. Somit wurde die WAK-S damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Beide Kommissionen waren der Ansicht, dass mit diesem raschen Vorgehen die attraktiven Rahmenbedingungen für Remote Members erhalten werden können.
Der Ständerat hat die Vorlage am 9. Dezember 2009 mit 23 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet.
Die WAK-N ist nun mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls auf das Geschäft eingetreten und hat es – ohne Änderung – mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen genehmigt. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich während der Frühjahrssession behandeln, damit die Gesetzesänderung bereits am 1. Juli 2010 in Kraft treten kann.
6. 09.3619 Mo. Ständerat (Büttiker). Rückführung der Tätigkeiten der Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene
Die WAK-N unterstützt mit 13 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion des Ständerates, welche den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) nur noch auf informeller Ebene agieren kann. Die Mehrheit der Kommission stellte fest, dass in der jüngeren Vergangenheit Beschlüsse der SSK vermehrt quasi-rechtsetzende Wirkung entfaltet haben. Da die SSK als privater Verein hierzu keine Legitimation hat, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass der Bundesrat dafür sorgen muss, dass die Beschlüsse im Bereich des Steuerrechts wieder stufengerecht gefasst werden. Die Gegner der Motion monierten, dass die SSK im Kompetenzbereich der Kantonsexekutiven sei und dass der Bundesrat deshalb hier nicht eingreifen soll und kann.
7. 09.3738 Mo. WAK-SR. Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuerung der Kantone und Gemeinden
Der Ständerat hat in der Wintersession des vergangenen Jahres eine Motion der WAK-S mit 14 zu 12 Stimmen angenommen, welche fordert, dass die Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) geschlossen wird. Konkret soll sichergestellt werden, dass Verstösse der kantonalen Steuergesetze gegen das Harmonisierungsgesetz künftig nicht nur bei einer Schlechterstellung sondern auch bei einer Besserstellung der Steuerpflichtigen im Vergleich zum StHG und somit im Vergleich zu den Steuerpflichtigen in anderen Kantonen gerügt werden können.
Die Mehrheit der Kommission anerkennt wohl, dass Handlungsbedarf besteht und hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) den Bund in dieser Sache um Unterstützung gebeten hat. Sie zögert jedoch, hier in kantonale Hoheiten einzugreifen. Sie würde es vielmehr begrüssen, wenn die Kantone selber ein Instrument entwickeln würden, welches die einheitliche Durchsetzung des StHG sicherstellt. Sie lehnt es deshalb ab, auf Bundesebene in dieser Sache zu legiferieren. Die Motion wurde in der Folge mit 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Eine Minderheit hält an der Motion der Schwesterkommission fest, da sie der Meinung ist, dass die gesetzlich verankerte Steuerharmonisierung auch konsequent durchgesetzt werden soll.
8. 08.487 Pa.Iv. Aeschbacher. Keine ungerechten Steuerprivilegien für steuerbegünstigte Organisationen!
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat die von Nationalrat Ruedi Aeschbacher eingereichte parlamentarische Initiative 08.487 (Keine ungerechten Steuerprivilegien für steuerbegünstigte Organisationen) vorgeprüft. Diese verlangt insbesondere, dass steuerbegünstigte Organisationen auf den mit ihrer rein kommerziellen Geschäftstätigkeit erzielten Gewinnen besteuert werden, sofern mit diesen nicht Organisationskosten und weitere für den gewinnbringenden Anlass aufgewendete Kosten bestritten werden.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Nach Auffassung der Mehrheit wird das geltende Recht dem Anliegen des Initianten insofern schon heute gerecht, als juristische Personen, welche von einer Steuerbegünstigung profitieren wollen, verpflichtet sind, ihre Gewinne für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen müssen diese juristischen Personen regelmässig nachweisen, dass diese Zwecke erfüllt worden sind. Im Übrigen spielen die internationalen Sportverbände anerkanntermassen eine wichtige soziale Rolle, die über die allgemeine Sportförderung hinausgeht.
In den Augen der Kommissionsminderheit muss klar unterschieden werden zwischen gemeinnütziger und kommerziell ausgerichteter Tätigkeit. Aus diesem Grund unterstützt sie das Anliegen dieser Initiative und beantragt, ihr Folge zu geben.
9. 09.436 Pa.Iv. Hämmerle. Den Biolandbau fördern
Die von Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass in Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung unter den besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionsformen, die mit Anreizmassnahmen (Direktzahlungen) gefördert werden, der gesamtbetriebliche biologische Landbau ausdrücklich erwähnt wird.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung des Initianten nicht, dass die Unterstützung des biologischen Landbaus gefährdet und deshalb in der Verfassung festzuschreiben sei. Sie weist insbesondere darauf hin, dass der Bundesrat in seinem Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorsieht, die biologische Landwirtschaft weiterhin finanziell zu unterstützen und den Betrieben, welche dieser Produktionsform insgesamt gerecht werden, einen Bio-Bonus zu entrichten. In den Augen der Minderheit stellt der biologische Landbau zweifelsohne die meist versprechende Produktionsform der Schweizer Landwirtschaft dar, weshalb sie in der Verfassung entsprechend zu erwähnen sei.
10. Petition: Einfuhr selbstgefangener Fische. Gegen Grenzschikanen
Die WAK-N befasste sich zudem mit einer Petition, welche die Kontroll- und Bewilligungsverfahren bei der Einfuhr von selbstgefangenen Fischen bemängelt. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass seit der Einreichung der Petition in Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft neu vereinbart werden konnte, dass künftig bis zu 20 Kilogramm selbstgefangene Fische beziehungsweise ein einzelner Fisch ohne Höchstgewichtgrenze ohne grenztierärztliche Kontrolle in die Schweiz eingeführt werden können. Die Kommission ist mit dieser Lösung zufrieden und gibt der Petition keine weitere Folge.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 18. und 19. Januar 2010 in Bern getagt.
Bern, 20. Januar 2010 Parlamentsdienste