09.039 s   Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel

Bundesbeschluss über den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der internationalen Währungshilfe

Die APK-N hat

einen Nichteintretensantrag mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt;

einen Rückweisungsantrag mit 13 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt;

einen Antrag für einen neuen Absatz im Artikel 1[1] mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt;

einen Antrag auf Unterstellung unter dem obligatorischen Referendum mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt;

die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.

Die APK-N hat einen Antrag auf eine Kommissionsmotion[2] mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

10.079 s   IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

Die APK-N hat

einen Nichteintretensantrag mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt;

einen Antrag für eine Änderung im Artikel 1 Absatz 2[3] mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt;

einen Antrag für einen neuen Absatz im Artikel 1[4] mit 13 zu 8 Stimmen bei 2  Enthaltungen abgelehnt;

einen Antrag auf Unterstellung unter dem obligatorischen Referendum mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt;

die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

10.080 s  IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds

Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum

Die APK-N hat

einen Nichteintretensantrag mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt;

die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen angenommen.

 

Sämtliche abgelehnte Anträge zu den drei Vorlagen werden im Rat als Minderheitsanträge eingereicht.

 

Die APK-N hat am 10. / 11. Januar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christa Markwalder (RL/BE) und in Anwesenheit von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, der Bundesräten Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann sowie von Staatssekretär Michael Ambühl in Bern getagt.



[1] "Allfällige aus dem vorliegenden Beschluss resultierende Zahlungen werden erst dann geleistet, wenn der Internationale Währungsfonds Gold als Pfand in der Schweiz deponiert hat, welches betragsmässig dem Gegenwert der zu bezahlenden Summe entspricht. Das Gold fällt zu Eigentum an die Schweizer Nationalbank, falls der IWF nicht in der Lage ist, die ihm gewährten Kredite zurückzubezahlen".

[2] "Der Bundesrat wird beauftragt, dem IWF zu beantragen, sich für einen umfassenden Schuldenrestrukturierungs-Mechanismus einzusetzen, welcher einen angemessenen Einbezug des Privatsektors in die Krisenlösung sicherstellt."

 

[3] "Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zu den NKV des IWF zu erklären,sobald die Quote der Schweiz auf ein Mass reduziert ist, welches vergleich­baren Staaten entspricht. Über die Fortführung (…)"

[4] "Allfällige aus dem vorliegenden Beschluss resultierende Zahlungen werden erst dann geleistet, wenn der Internationale Währungsfonds Gold als Pfand in der Schweiz deponiert hat, welches betragsmässig dem Gegenwert der zu bezahlenden Summe entspricht. Das Gold fällt zu Eigentum an die Schweizer Nationalbank, falls der IWF nicht in der Lage ist, die ihm gewährten Kredite zurückzubezahlen".