Unternehmenssteuerreform II
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat aufgrund eines Antrags aus ihrer Mitte und einer Empfehlung der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) eine Untersuchung zur Erarbeitung der Unternehmenssteuerreform-II-Vorlage und der dazugehörigen öffentlichen Information des Bundesrates geprüft. Eine Mehrheit der GPK-N lehnte den Antrag jedoch ab, sodass keine Untersuchung der GPK-N zu dieser Thematik stattfinden wird.

Nachdem die Sondersession des Nationalrates zur Unternehmenssteuerreform II am 12. April 2011 stattfand, behandelte die GPK-N einen Antrag aus ihrer Mitte auf Untersuchung der Unternehmenssteuerreform II sowie die an sie gerichtete Empfehlung der FK-N an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2011.  Mit 12 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die GPK-N keine Untersuchung in diesem Bereich durchzuführen.

Der abgelehnte Antrag bezweckte die Untersuchung der Umstände, wie es zu den Regelungen betreffend des Wechsels zum Kapitaleinlageprinzip der Unternehmenssteuerreform II kam und wie der Bundesrat bzw. die involvierten Verwaltungseinheiten öffentlich darüber informierten. Im Fokus standen dabei die nicht vorhergesehenen namhaften Steuerausfälle aufgrund des rückwirkenden Systemwechsels. Die FK-N empfahl ihrerseits der GPK-N, die Erarbeitung der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II zu untersuchen.

Die Mehrheit der GPK-N stellte fest, dass Schätzungen zu Steuerausfällen in diesem Bereich grundsätzlich sehr schwierig sind und der Nettoeffekt des Wechsels zum Kapitaleinlageprinzip heute nicht abschliessend beurteilt werden kann, da er auch zusätzliche Steuereinnahmen generieren kann. Seitens der Vorsteherin des EFD und der betroffenen Bundesverwaltung wurden rückblickend bei der Erarbeitung der Unternehmenssteuerreform II und bei der dazugehörigen Information der Öffentlichkeit Mängel zugegeben. Diese sind heute sowohl durch den Bundesrat wie auch durch das Parlament erkannt und dürften deshalb bei zukünftigen ähnlichen Vorlagen nicht mehr auftreten.

Im Weiteren stellte die Mehrheit der GPK-N fest, dass aufgrund von zwei Abstimmungsbeschwerden, welche in den Kantonen Bern und Zürich eingereicht wurden, noch ein Rechtsverfahren läuft und sich deshalb die GPK-N wegen der Gewaltenteilung Zurückhaltung auferlegen muss.

Die Minderheit der GPK-N zeigte sich überzeugt, dass die Aufarbeitung der Mängel im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II durch die GPK-N wichtig ist, um vollständige Transparenz in dieser Sache zu schaffen und in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen dieselben Fehler zu vermeiden. Sie war nicht der Ansicht, dass das laufende Rechtsverfahren eine Untersuchung der GPK-N verhindern würde.

Die FK-N wird sich unabhängig vom Entscheid der GPK-N mit der Methode der Einnahmensschätzungen sowie mit der Frage weiterer möglicher Einnahmeausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II befassen (vgl. Medienmitteilung der FK-N vom 8.4.2011).

Die GPK-N hat im Weiteren der Parlamentarischen Initiative 10.404 Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen der GPK-S einstimmig zugestimmt. Sie hat dabei eine Ausstandsregel für alle Kommissionen und Delegationen, die Oberaufsicht ausüben, eingeführt. Die Initiative schafft Klarheit in Bezug auf Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesrat und den GPK/GPDel in Bezug auf die Auslegung ihrer Informationsrechte.

 

Die GPK-N hat am 3. Mai 2011 unter der Leitung von Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 4. Mai 2011 Parlamentsdienste