Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat die erste Lesung der Detailberatung zur Vorlage Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Via sicura (10.092) abgehalten. Der Bundesrat strebt mit der Vorlage eine signifikante Reduktion der Verkehrstoten und Schwerverletzten an. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Strassenverkehrsvorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt.
Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass strengere Gesetztesvorschriften nötig sind, um der Problematik der Raserei entgegenzuwirken. Die Vorlage des Bundesrates nimmt bereits Anliegen der Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ auf. So unterstützen die Kommissionsmitglieder beispielsweise die Verschärfung des Strafmasses und die Erweiterung des Tatbestands für sogenannte Raser: Personen die durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzen oder Todesopfer eingehen, sollen neu mit ein bis vier Jahren Freiheitsstrafe, statt wie bisher mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Die Kommission sprach sich auch für die Verlängerung der Dauer von Führerausweisentzügen aus. Zudem erachtet es die Kommission als sinnvoll, dass Geschwindigkeitstäter (Führerausweisentzug für mindestens 12 Monaten aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen) den Ausweis nur unter Auflage der Installation eines Datenaufzeichnungsgeräts (Blackbox) zurück erhalten.
Im Bereich der präventiven Massnahmen sprach sich die Kommission gegen eine Velohelmtragpflicht bis zum 14. Altersjahr aus. Die Kommissionsmitglieder argumentierten, dass diese Altersgrenze eher kontraproduktiv wirke und fälschlicherweise suggeriere, dass ältere Personen keine Helme tragen müssen. Es wurde an die Eigenverantwortung und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten erinnert und auf die positive Entwicklung beim Skisport verwiesen, wo bereits ein Grossteil der Sportler und Sportlerinnen den Helm freiwillig trägt.
Die KVF wird im 2. Quartal 2011 die gesamte Vorlage einer zweiten Lesung unterziehen und im Sommer dem Ständerat vorlegen.
Die Kommission hat sich für die Beibehaltung des Verbots von Rundstreckenrennen ausgeprochen. Sie hat mit 7 zu 5 Stimmen der parlamentarischen Initative Fournier. Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz (10.498) keine Folge gegeben. Drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat (Wobman (10.496), Wasserfallen (10.497), de Bumann (10.499)) hat sie mit gleichem Stimmenverhältnis ebenfalls ihre Zustimmung verweigert.
Die Mehrheit der Kommission hält eine Gesetzesänderung zum heutigen Zeitpunkt für verfehlt, da die Räte erst im Jahre 2009 die Initiative für die Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen (03.411) abgelehnt hatten. Sie argumentiert, dass der Inhalt der Initiative gleich sei wie damals, sie komme jetzt lediglich anders verpackt daher. Auch seien Testfahrten ohne Rennstrecken möglich und alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Kurse im Bereich Strassenverkehrssicherheit könnten auch ohne solche Anlagen angeboten werden.
Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass das Verbot heute seine Berechtigung verloren habe, sind die heutigen Rundstreckenkurse und die Fahrzeuge selbst doch wesentlich sicherer und Unfälle wie in Le Mans könnten praktisch ausgeschlossen werden. Sie sieht eine solche Rennstrecke als Teststrecke, die der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie der Sicherheit dienen könnte.
Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates Sanierung des Gotthard-Strassentunnels Kenntnis genommen. Er wurde in Erfüllung eines Postulates der Kommission vom 12. Januar 2009 erstellt. Der Bericht sieht vier Varianten für die Sanierung des Tunnels vor. Sie gehen von einer Sperrung des Tunnels aus, die jedoch unterschiedlich lange ist, was zu einem unterschiedlichen Zeitbedarf für die Sanierung führt. Dieser reicht von zweieinhalb Jahren am Stück, bis zu je fünf Monaten, verteilt auf sieben Jahre. Die Kosten bewegen sich zwischen 650 Millionen und über 1 Milliarde Franken. Während der Tunnel geschlossen ist, sollen Alternativen auf der Schiene bereitgestellt werden: Ein Verlad für Personenwagen zwischen Göschenen und Airolo sowie einer für Lastwagen durch den neuen Basistunnel. Der Bericht äussert sich auch zu einer zweiten Tunnelröhre, deren Kosten (ohne Kapazitätserweiterung) auf über 2 Milliarden Franken geschätzt werden. Die Kommission hat den Bericht eingehend diskutiert und Zusatzabklärungen verlangt. So sollen vertiefte Abklärungen über die Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere jener der Kantone Tessin und Uri, auf Verkehrsstaus, auf Regionen gemacht werden. Weiter soll eine Finanzierung mittels PPP (Public Private Partnership) geprüft werden. Bundesrätin Doris Leuthard stellte diese weiteren Entscheidgrundlagen bis 2012 in Aussicht.
In engem Zusammenhang zum obigen Bericht steht die Standesinitiative des Kantons Tessin. Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels (10.301). Sie fordert eine zweite Röhre am Gotthard. Sie soll während der Sanierung des Tunnels befahren werden können. Später sollen die Röhren jedoch nur einspurig befahren werden. Die zweite Spur soll als Pannenstreifen oder provisorische Fahrbahn dienen. Die Kommission hatte am 2. September 2010 Kantonsvertreter zur Initiative angehört. Angesichts der versprochenen Zusatzberichte zum oben erwähnten Bericht über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beschloss die Kommission mit relativ knappem Mehr, die Standesinitiative bis zum Vorliegen der Berichte zu sistieren.
Mit einer Änderung des Bundesgesetztes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (10.083) wird die vom Volk in Artikel 86 der Bundesverfassung (BV) gutgeheissene Spezialfinanzierung Luftverkehr umgesetzt. Artikel 86 der BV regelt die Erhebung der Mineralölsteuer sowie die Verwendung der daraus fliessenden Erträge. Mit der in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 angenommenen Änderung wurde die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen, damit Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen, welche bis anhin ausschliesslich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Strassenverkehr verwendet wurden, zugunsten des Luftverkehrs eingesetzt werden können. Damit stehen für Massnahmen im Bereich der Luftfahrt jährlich 40 bis 50 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. In der Vorlage wird die Verteilung der Mittel wie folgt festgelegt: Die Beiträge sollen zu je einem Viertel für Umweltschutzmassnahmen und zur Abwehr widderrechtlicher Handlungen (Security) verwendet werden. Die andere Hälfte der Erträge ist für Massnahmen zur Förderung der technischen Sicherheit im Luftverkehr (Safety) vorgesehen. Der Nationalrat hatte in der Wintersession 2010 den Kreis der Empfänger dieser Beiträge ausgeweitet, so dass alle Flugplätze in deren Genuss kommen sollen, die über ein Flugsicherungssystem verfügen. Einstimmig hatte der Nationalrat am 15. Dezember 2010 das Gesetz gutgeheissen. Die Kommission schliesst sich diesem Entscheid an und beantragt ihrem Rat ebenfalls einstimmig, die Gesetzesvorlage in der Frühjahrssession so zu genehmigen.
In Erfüllung eines Postulates der KVF hat der Bundesrat am 17. September 2010 in einem Bericht eine umfassende Evaluation des Fernmeldemarktes vorgelegt (Evaluation zum Fernmeldemarkt). Der Bundesrat nimmt eine sehr fundierte und detaillierte Bestandsaufnahme des Marktes seit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Fernmeldegesetzes (FMG) am 1. April 2007 vor. Er stellt dabei fest, dass sich die Teilmärkte unterschiedlich entwickeln und namentlich in den Bereichen des Mobilfunks und des Breitbandangebotes im Festnetz Verbesserungsbedarf besteht. Auch in Sachen Konsumenten- und Jugendschutz ortet der Bundesrat Optimierungspotential. Da das FMG aber erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft ist, möchte der Bundesrat in einer Gesamtwürdigung zugunsten der Rechtssicherheit auf eine unmittelbare Gesetzesrevision verzichten.
Nach einer ersten Diskussion des Berichtes an ihrer Novembersitzung und einer Anhörung des Präsidenten der ComCom, der Weko und des Preisüberwacher an der Sitzung vom Januar hat die Kommission heute eine Aussprache mit der Vorsteherin des UVEK geführt. Bundesrätin Leuthard hat der Kommission in Aussicht gestellt, dass namhafte Verbesserungen im Bereich des Jugend- und Konsumentenschutzes noch in diesem Jahr geplant seien. Dieser Verbesserungen liessen sich auf Verordnungsstufe realisieren und seien deshalb rasch umsetzbar. Die Kommission stellte zudem fest, dass die Anbieter in den letzten Monaten auf freiwilliger Basis bereits einige preisliche und rechtliche Anstrengungen unternommen haben, welche im Interesse ihrer Kunden und aller Konsumenten liegen. Die Kommission hat deshalb beschlossen, vorläufig nicht auf eine rasche Teilrevision des FMG zu pochen. Sie will indessen die Entwicklung am Markt aufmerksam verfolgen und hat zudem vom Bundesrat einen Zusatzbericht verlangt. Dieser Bericht, der Anfang 2012 vorliegen soll, wird die im Bericht vom September 2010 identifizierten Mängel aufgreifen und dokumentieren, welche Verbesserung inzwischen realisiert worden sind und wo allenfalls doch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Bern, 18. Februar 2011 Parlamentsdienste