Die Kommission hat die zweite Lesung zu Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr (10.092) abgeschlossen. Sie hat die Vorlage des Bundesrates mit Bestimmungen gegen „Raserei“ ergänzt: Die Kommission hat die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ausführlich geregelt, bei deren Überschreiten Fahrzeugführer mit Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren bestraft werden können.
Neu dürfen die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden der Polizei die Personalien von Personen melden, denen der Lernfahr- oder Führerausweis wegen fehlender Fahreignung auf unbestimmte Zeit oder wegen Zweifeln an der Fahreignung vorsorglich entzogen worden ist. Zudem wurden Vorschriften für den Entzug des Lernfahr- und Führerausweises verschärft. Schliesslich folgte die Kommission den Bestimmungen über Datenaufzeichungsgeräte und Alkohol-Wegfahrsperren, welche bereits der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
Nicht einverstanden zeigte sich die Kommission mit Vorschriften, welche nach Meinung der Mehrheit die Eigenverantwortung der Bürgerinnnen und Bürger zu stark beschneiden. So beschloss die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen die Artikel zur Befristung der Gültigkeitsdauer der Fahrausweise auf berufsmässige Lenker und Lenkerinnen zu beschränken. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass Personen ab 50 Jahren ihr Sehvermögen durch einen Sehtest bescheinigen müssen, um den Führerausweis zu verlängern. Eine Mehrheit der Kommission verneinte eine signifikante Notwendigkeit für diese neue Vorschrift für private Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen. Sie bemängelte, dass keine statistischen Zahlen vorliegen, welche Unfälle aufgrund von Sehschwäche belegen. Vielmehr liege die regelmässige Abklärung des Sehvermögens im Eigeninteresse und in der Eigenverantwortung der betroffenen Personen.
Eine Minderheit machte geltend, dass viele Menschen mit Sehschwäche sich nicht freiwillig den Sehtests bei Optiker oder Augenarzt unterziehen würden. Der einfache und kostengünstige Test sei zweckdienlich, zumutbar und vernünftig. Für die Strassenverkehrssicherheit sei das Sehvermögen, welches mit dem Alter stark abnehme, zentral.
Die Kommission hat das vom Bundesrat vorgesehene Helmobligatorium für Radfahrer bis 14 Jahre mit 8 zu 3 Stimmen gestrichen. Sie will vielmehr das freiwillige Tragen von Helmen für alle Altersklassen fördern. Des Weiteren wird das Mindestalter fürs Radfahren einheitlich auf 6 Jahre festgelegt. Jüngere Kinder sollen neu aber in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen allein Rad fahren und in Begleitung Erwachsener auch auf weiteren Strassen die Fahrbahn benützen dürfen. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage Via sicura und die Verordnung der Bundesversammlung über die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr einstimmig (mit 10 zu 0 Stimmen) an.
Die Kommission hat sich überdies mit der Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Zürich. Keine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften (09.331) befasst. Die Kommission schlägt einstimmig (8 zu 0 Stimmen) eine Motion vor, die Artikel 20a der Verkehrsregelnverordnung so anpasst, dass gehbehinderte Personen auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung unbeschränkt parkieren können. Weiter sollen sie an Stellen mit Parkverbot bis drei Stunden parkieren dürfen.
Die KVF gab vier Standesinitiativen, die sich gegen die Zulassung von Gigalinern wenden, aus den Kantonen Freiburg, Basel-Land, Solothurn und Aargau (10.335, 10.337, 10.338, 10.339) einstimmig keine Folge. Die Räte haben bereits sechs praktisch gleichlautende Standesinitiativen behandelt und eine Motion der Kommission angenommen, die Gigaliner verbietet. Die Umsetzung des Verbots erfolgte bereits im Rahmen der Vorlage Via sicura, wo nicht nur das Höchstgewicht (40, bzw. 44 Tonnen), sondern auch die Höchstlänge (18,75 Meter) festgesetzt wird. Dieser Bestimmung hat die Kommission zugestimmt.
Der so genannte „zweite Schritt“ der im Jahr 2005 zurückgewiesenen Botschaft zur Bahnreform 2 (05.028), den der Bundesrat am 20. Oktober 2010 verabschiedet hat, beinhaltet Punkte von unterschiedlicher politischer Tragweite: Die Übernahme der technisch relativ komplexen EU-Richtlinie zur Interoperabilität ist politisch ebenso wenig umstritten wie die Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste. Etwas kontroverser wurde die Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnwesen und die Einführung von Alkohol-Grenzwerten für private Schifffahrt auf Schweizer Seen beurteilt, die bundesrätlichen Vorschläge waren in der Kommission aber nicht bestritten. Sehr kontrovers wurden dagegen die vorgeschlagenen Wettbewerbsregeln beurteilt.
Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession 2011 als Erstrat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat angeschlossen und sich für einen dosierten Wettbewerb via Ausschreibungen auch im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat die Vorlage mit 162 zu 1 Stimmen angenommen. Auch in der ständerätlichen KVF war der Gesetzesentwurf im Grundsatz unbestritten, die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Eingefügt hat die KVF-S einerseits einige Präzisierungen bei den Ausschreiberegeln für den Busverkehr, um unnötige administrative Leerläufe zu vermeiden und um gegenüber den Transportunternehmen grösstmögliche Klarheit zu schaffen. Andererseits hat die Kommission neu einen Passus in die Gesetzesvorlage aufgenommen, welcher den Transportunternehmen einen grösseren Spielraum bei der Tarifgestaltung ermöglichen soll (Art. 15 Personenbeförderungsgesetz). Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2011 abschliessen, damit die Vorlage bereit ist für die Behandlung im Ständerat in der Sommersession. Allfällige Differenzen sollten spätestens im Herbst zwischen den Räten bereinigt werden können.
Bern, 08. April 2011 Parlamentsdienste