Verstümmelung weiblicher Genitalien
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich klar dafür aus, dass jegliche Form der Verstümmelung weiblicher Genitalien ausdrücklich und unab­hängig vom Ort der Tatbegehung mit Strafe bedroht wird.

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, die entsprechende vom Nationalrat in der Wintersession 2010 beschlossene Vorlage (05.404 Pa.Iv. Verbot von sexuellen Verstümmelungen) anzunehmen. Diese führt einen spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien ein. Damit will die Kommission ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen setzen. Die mit der heutigen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten sollen überwunden werden. Zudem soll – im Unterschied zum geltenden Recht – eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. Die Kommission will mit dieser Gesetzesänderung einen Beitrag leisten zur wirksamen Bekämpfung jeglicher Form der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

 

10.3143 Mo. Nationalrat (Amherd). Kinderprostitution eindämmen
10.311 s Kt.Iv. GE. Revision des Strafgesetzbuches
10.320 s Kt.Iv. VS. Prostitutionsverbot für Minderjährige
10.435 n Pa.Iv. Galladé. Verbot der Prostitution Minderjähriger
10.439 n Pa.Iv. Barthassat. Verbot der Prostitution Minderjähriger

Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, der Standes- sowie der parlamentarischen Initiativen, nämlich das Verbot der Prostitution Minderjähriger, klar. Die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen ist nach Ansicht der Kommission unter Strafe zu stellen. Einstimmig beantragt sie daher ihrem Rat, die Motion anzunehmen. Da die Motion unbestritten ist und in der Verwaltung bereits Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch laufen, erachtet es die Kommission nicht als zweckmässig, zusätzlich zum Auftrag an den Bundesrat eigene Arbeiten des Parlaments an die Hand zu nehmen. Sie spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, den Standes- sowie den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.

 

07.057 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Änderung. Zusatzbotschaft

Die Kommission hat den zweiten Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) angenommen, den der Bundesrat mit seiner Zusatzbotschaft vom 27. Oktober 2010 vorgelegt hatte. Sie fügte im BWIS eine neue Bestimmung über den Quellenschutz ein (Art. 17 Abs. 5). Zudem ergänzte sie das Nachrichtendienstgesetz mit Bestimmungen über die Betreibung durch den Bund eines Dienstes für die Erfassung elektromagnetischer Ausstrahlungen von Telekommunikationssystemen im Ausland (Funkaufklärung); damit soll für Tätigkeiten, die heute auf Verordnungsstufe geregelt sind, eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesebene geschaffen werden. Im Übrigen schloss sich die Kommission der Vorlage des Bundesrates weitgehend an. Sie beantragt ihrem Rat, die erste Revisionsvorlage des Bundesrates vom 15. Juni 2007 abzuschreiben; der Nationalrat war auf diese Vorlage nicht eingetreten.

 

09.522 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften. Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission vom 14. Oktober 2010, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zu. Die Initiative will das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dahingehend ändern, dass sichergestellt wird, dass die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften nicht zu überhöhten Bezügen der leitenden Organe führt. Die parlamentarische Initiative geht damit zurück an die Rechtskommission des Nationalrates.  

 

10.456 s Pa.Iv. Leumann. Wirtschaftsspionage effektiv bekämpfen

Mit 5 zu 3 Stimmen hat die Kommission entschieden, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass nicht nur die unerlaubte Beschaffung von Daten, welche nicht für den Täter bestimmt sind, sondern auch die unerlaubte Weitergabe von Daten, auf die ein Täter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Zugriff hat, strafrechtlich verfolgt werden kann.  

 

09.530 n Pa. Iv. Abate. Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle

Die Kommission stimmt dem Beschluss der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen einhellig zu, dieser Initiative Folge zu geben. Diese verlangt, das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) so zu ändern, dass ungerechtfertigte Betreibungen rascher und einfacher gelöscht werden können.  

 

10.112 s Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Argentinien

Ebenfalls einstimmig sprach sich die Kommission für die Ratifizierung des Abkommens mit Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen aus.

 

Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Motion Nationalrat (Rutschmann). Änderung und Ergänzung des SchKG. Gewerbsmässige Gläubigervertretung (10.3780 n) anzunehmen.

 

Die Kommission hat am 5. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

Bern, 6. Mai 2011  Parlamentsdienste