Armeebericht
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt einhellig mit 24 zu 0 Stimmen, auf den Armeebericht 2010 (10.089) einzutreten. In ihren Augen weist der Bericht des Bundesrates allerdings gravierende Mängel auf. So ist die Kommission grossmehrheitlich der Auffassung, der Bundesrat zäume das Pferd von hinten auf, weil mit der im Bericht vorgesehenen Ausgestaltung der Armee die Budgetkürzungen, die von der Regierung bereits beschlossen worden sind, gerechtfertigt werden sollen. Weitere Kommissionsmitglieder sind der Meinung, der Bericht weiche zentralen Fragen aus, wie namentlich jener von Alternativen zur allgemeinen Wehrpflicht.

Ein grosser Teil der Kommission befürwortet die von ihrer Schwesterkommission des Ständerates geleistete Ergänzungsarbeit ausdrücklich. Ihrer Auffassung nach ermöglichen die Zusatzberichte und die detaillierte Dokumentation zu den verschiedenen Varianten einen Entscheid in voller Kenntnis der Sachlage. Die Kommission möchte, dass sich die Diskussion in erster Linie um Sicherheitsaspekte dreht und die Finanzierungsfrage erst an zweiter Stelle behandelt wird. Die restlichen Kommissionsmitglieder sind der Meinung, dass der Bericht mit seinem allzu starken Akzent namentlich auf der Unterstützung der Zivilbehörden in die falsche Richtung weist.

Vor der Eintretensdebatte befasste sich die Kommission mit drei Anträgen, die sie alle ablehnte: mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, dass das Finanzdepartement anzuhören sei; mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Antrag, dass von der Finanzverwaltung das Dokument über die Einsparungen anzufordern sei, die aufgrund des Ständeratsbeschlusses in den verschiedenen Departementen vorzunehmen wären; und schliesslich mit 18 zu 7 Stimmen den Antrag, wonach vom VBS vorerst verschiedene Zusatzinformationen u.a. über die demografische Entwicklung und über das für Schutz und Rettung aufbietbare Zivilpersonal einzuholen seien. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass alle für die Beschlussfassung erforderlichen Grundlagen vorhanden sind. In einem weiteren Antrag wurde schliesslich verlangt, dass die Eintretensdebatte erst stattfindet, wenn der Bundesrat zum Ständeratsbeschluss Stellung genommen hat. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, nachdem der Vorsteher des VBS erklärt hatte, dass der Bundesrat den Ständeratsbeschluss zur Kenntnis genommen habe und an seinem ursprünglichen Vorschlag festhalte.

Die Kommission wird die Detailberatung an ihren Augustsitzungen führen. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass das Parlament diese Vorlage in der kommenden Herbstsession zu Ende berät.

Ausserdem beantragt die Kommission mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Niederberger (11.3082) abzuändern. Die Kommissionsmehrheit will den Bundesrat zwar ebenfalls beauftragen, einen Truppenombudsmann einzusetzen, da in ihren Augen hier ein Bedarf besteht und die Schaffung einer solchen Stelle deshalb sinnvoll ist. Sie will allerdings nicht wie im ursprünglichen und vom Ständerat angenommenen Motionstext die Funktion (Milizoffizier im Rang eines Brigadiers) präzisiert haben. Die Minderheit erachtet die Schaffung einer Ombudsstelle als überflüssig.

Ferner beantragt die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen, der Immobilienbotschaft 2011 des VBS (11.017) zuzustimmen. Mit 13 zu 9 Stimmen spricht sie sich dagegen aus, dass die Bestimmung, wonach das VBS geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Krediten vornehmen kann, gestrichen wird, wie dies der Ständerat am 31. Mai 2011 beschlossen hatte. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der Herbstsession 2011 beraten.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, auf die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (zu 07.057) einzutreten und dem Entwurf in der vom Ständerat in der vergangenen Session geänderten Fassung zuzustimmen. Die Kommission will allerdings, dass das Bundesverwaltungsgericht über Streitigkeiten betreffend die Bekanntgabe einer Quelle entscheidet, wenn diese Bekanntgabe unerlässlich ist, um eine schwere Straftat aufzuklären. Die SiK-N wird in einem Mitbericht an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu dieser Vorlage Stellung nehmen.

 

Die Kommission hat am 20. und 21. Juni 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.

 

Bern, 22. Juni 2011 Parlamentsdienste