Die im Ständerat eingereichten Motionen, die den Ausstieg aus der Atomenergie zum Inhalt haben, empfiehlt die Kommission unter Verweis auf die beantragte Änderung der nationalrätlichen Motionen zur Ablehnung (vgl. Medienmitteilung vom 7. September 2011).
Zur Annahme empfiehlt sie jedoch eine Motion (11.3304 Fetz), die die Teilnahme der Schweiz an europäischen AKW-Stresstests fordert.
Beim Thema Versorgungssicherheit werden zwei Vorstösse unterstützt. Die Motion Filippo Leutenegger (11.3432) beauftragt den Bundesrat, den Grad der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich zu definieren. Das Postulat Gutzwiller (11.3307) fordert angesichts des geplanten Ausstiegs aus der Atomenergie eine umfassende Beurteilung des technisch-wirtschaftlichen Potentials diverser Energiequellen zur Erzeugung von Strom.
Die Kommission beantragt, die vom Nationalrat angenommene Motion Rutschmann (11.3338) zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten abzuändern. Im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung, empfiehlt sie mit 11 zu 1 Stimmen und 1 Enthaltung den Bundesrat zu beauftragen, Massnahmen zu prüfen, welche eine Beschleunigung der Beschwerdeverfahren ermöglichen. Es soll unter anderem die Einführung von Behandlungsfristen geprüft werden. Damit sollen Lösungen im Beschwerdeverfahren gefunden werden, welche sowohl die Anliegen der Betreiber von Energieprojekten wie auch die Anliegen der Umwelt angemessen berücksichtigen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt mit 9 zu 3 Stimmen die Ablehnung zweier Motionen (11.3331 Häberli-Koller; 11.3456 Bäumle), die verlangen, dass die Deckelung des Zuschlags zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien aufgehoben wird. Sie begründet dies namentlich damit, dass das heutige KEV-System mangelhaft und dessen Überarbeitung deshalb vordringlich sei. Da in den Augen der Kommission eher in die Forschung investiert werden sollte, beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion Favre Laurent (10.3609) wie der Erstrat anzunehmen. Diese verlangt, dass ein Teil des KEV-Fonds für die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien eingesetzt wird, solange die Fondsmittel nicht zur Gänze zur Finanzierung der Stromerzeugung aufgewendet werden.
Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, eine Änderung des Energiegesetzes (EnG) auszuarbeiten, die vorsieht, dass Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, vom Zuschlag nach Artikel 15b EnG befreit werden (11.469 Pa. Iv. UREK. Grossverbraucher. Befreiung von den Zuschlägen gemäss Art. 15b EnG). Für Endverbraucher mit Elektrizitätskosten von 4 bis 10 Prozent der Bruttowertschöpfung soll der Zuschlag reduziert werden. Der Bundesrat kann in Härtefällen nach wie vor auch für andere Endverbraucher eine teilweise Befreiung vorsehen, falls diese durch den Zuschlag in ihrer Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden. Der Beschluss der Kommission, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, bedarf noch der Zustimmung der nationalrätlichen Schwesterkommission.
Was den Bereich der Wasserkraft anbelangt, beantragt die Kommission, die Motion Killer (11.3345) anzunehmen, welche verlangt, dass mit einer Änderung des im Energiegesetz für die Stromproduktion aus Wasserkraft definierten Ziels die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5000 GWh erhöht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Bundesrat die Bewilligungsverfahren für diese Kraftwerke stark straffen und vereinfachen.
Weiter hat sich die Kommission mit verschiedenen Vorstössen befasst, die die Energieeffizienz betreffen. Bei zwei Motionen zu Effizienzstandards für elektrische Geräte und zum Smart Metering (11.3376 Noser, 11.3375 Noser) schlägt sie eine Modifizierung des Motionstextes vor. Mit der ersten Motion beauftragt die Kommission den Bundesrat, die Effizienzstandards für elektrische Geräte anzupassen, ohne ihm dafür eine Frist zu setzen. Anders als im ursprünglichen Motionstext sollen Mindestanforderungen für jene stromrelevanten Gerätekategorien festgelegt werden, die die Voraussetzung eines standardisierten Messverfahrens erfüllen. Effizienzstandards der EU sollen dann übernommen werden, wenn sie in der Schweiz zu nennenswerten Energieeinsparungen führen. Mit der zweiten Motion wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie sichergestellt werden kann, dass Endkunden individuelle Zähler erhalten, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die Nutzungszeit widerspiegeln.
Eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, die öffentliche Beleuchtung zu prüfen und mit effizienteren Energieleuchten auszustatten, empfiehlt die Kommission zur Annahme (11.3415 Fraktion BDP).
Schliesslich empfiehlt die Kommission vier Motionen betreffend die Stromnetze zur Annahme. Sie beauftragen den Bundesrat, Höchstspannungs-Ausbauprojekte vorrangig zu behandeln und voranzutreiben (10.4082 Killer), Bewilligungsverfahren für den Bau von Hochspannungsleitungen zu vereinfachen (11.3404 Fraktion RL), den Sachplan Übertragungsleitungen so zu aktualisieren, dass dem Ziel einer dezentralen Stromerzeugung Rechnung getragen wird (11.3458 Bäumle) und mit der EU Gespräche über die Rolle der Schweiz bei der Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen (11.3423 Fraktion BDP).
Eine Liste mit allen Beschlüssen der Kommission kann heruntergeladen werden.
Die Kommission hat am 7. September 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) in Bern getagt.
Bern, 8. September 2011 Parlamentsdienste