Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt ihrem Rat, 12 Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Vorlage 2 zum Bankengesetz anzunehmen.

1. 10.049 Bundesgesetz über Banken und Sparkassen Sicherung der Einlagen – Vorlage 2 und Nachrichtenlose Vermögen – Vorlage 3

Die Kommission unterstützt die in der Vorlage 2 der Revision des Bankengesetzes vorgesehenen Massnahmen, die der Ständerat in der vergangenen Wintersession angenommen hat, und beantragt mit 23 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Massnahmen zum Schutz der Einleger in ordentliches Recht zu überführen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Tragweite dieser Massnahmen beschränkt ist und die Frage der systemischen Risiken bei der Beratung der «Too big to fail»-Vorlage, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, diskutiert werden sollte.

Eine Kommissionsminderheit möchte den Einlegerschutz zusätzlich erhöhen und beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, in dieser Revision auch Normen für einen besseren Schutz der privaten Kleinanlegerinnen und -anleger beim Kauf von Finanzanlageprodukten und bei der Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten vorzusehen.

Die Kommission diskutierte eingehend über die Frage, wie hoch der Maximalbetrag des Einlagensicherungsfonds sein soll. Während die Kommissionsmehrheit Ständerat und Bundesrat mit 18 gegen 8 Stimmen folgen will, betragt eine Kommissionsminderheit, diesen Betrag von sechs auf zehn Milliarden Franken zu erhöhen. Zudem beantragt die Kommission mit 13 gegen 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass dieser Betrag periodisch den gesamthaft ausstehenden Beitragsverpflichtungen angepasst werden kann und der Bundesrat hierfür die Einzelheiten regelt.

Eine Kommissionsminderheit wird in der kommenden Frühjahrssession, in der die Beratung der Vorlage im Nationalrat vorgesehen ist, einen Antrag unterbreiten, der vorsieht, dass die Banken im Sinne der Selbstregulierung selber einen Sicherungsfonds schaffen sollen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 18 zu 8 Stimmen verworfen.

Ferner hat die WAK einstimmig beschlossen, auf die Vorlage 3 zur Änderung des Bankengesetzes einzutreten. Diese Vorlage bezweckt, eine Bestimmung über die Liquidation von nachrichtenlosen Vermögenswerten ins Bankengesetz aufzunehmen. Die Kommission ersucht das Büro ihres Rates, eine Subkommission einzusetzen, um diese Vorlage eingehend zu prüfen.

2. Prüfung verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen

Die Kommission hat 12 Doppelbesteuerungsabkommen geprüft. Die Abkommen mit folgenden Ländern fanden breite Zustimmung und werden dem Nationalrat zur Annahme empfohlen: Niederlande 10.068 (angenommen mit 17 zu 6 Stimmen),Türkei 10.069 (25:0), Japan 10.071 (21:0 [5]), Polen 10.073 (25:0), Indien 10.101 (25:0), Kasachstan 10.103 (25:0) , Kanada 10.104 (24:0), Uruguay 10.105 (24:0) und Griechenland 10.106 (24:0).

Die Abkommen mit Tadschikistan (10.070) und mit Georgien (10.072) wurden rege diskutiert. Schliesslich stimmte ihnen die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen zu; eine Minderheit will sie indes an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, die erweiterte Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens auch bei diesen beiden Abkommen vorzusehen.

Zum Abkommen mit Deutschland (10.102) wurde ein Antrag eingereicht, das Geschäft bis zu einem konkreten Ergebnis im Bereich der Abgeltungssteuer zu sistieren. Die Kommission lehnte den Sistierungsantrag ab und nahm schliesslich dieses Abkommen mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Eine Minderheit beantragt, nicht darauf einzutreten.

Die Prüfung des Bundesgesetzes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und der Vermögenssteuern (10.066) wird an der kommenden Februarsitzung weitergeführt.

 

3. 08.457 Pa. Iv. Bourgeois. Ernährungssouveränität, 2. Phase

Die Kommission schlägt mit 17 gegen 8 Stimmen vor, dass die Massnahmen des Bundes in der Landwirtschaftspolitik sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität orientieren sollen, um die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten zu berücksichtigen. Eine Minderheit ist der Meinung, dass allein der Grundsatz der Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz verankert werden solle, da die Einschränkung der Qualitätskriterien auf die inländische Produktion nicht den wirklichen Bedürfnissen entspreche. Zudem hat die Kommission entschieden, aufgrund der zeitlichen und inhaltlichen Nähe zur Agrarpolitik 2014–17 dem Bundesrat zu beantragen, die vorgeschlagene Gesetzesänderung sowie der erläuternde Bericht in diese zu integrieren. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird der Bundesrat voraussichtlich im April eröffnen.

 

4. 09.510 pa.Iv. Bigger. Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz. 2. Phase

Im Rahmen der von Nationalrat Elmar Bigger am 11. Dezember 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative zum Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates einen Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes erarbeitet.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh wieder einzuführen. Die gesetzliche Grundlage für derartige Beihilfen wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2011 per Ende 2009 aufgehoben. Angesichts ungleicher Konkurrenzverhältnisse mit der EU sowie des in der Folge erschwerten Viehabsatzes besonders im Herbst nach dem Alpabzug sollen insgesamt 4 Mio. Fr. pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sicherzustellen.

Die Kommission hat den Vorentwurf mit 13 zu 11 Stimmen genehmigt. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Export von Zuchtvieh eine Voraussetzung für den Weiterbestand der einheimischen Viehwirtschaft in allen landwirtschaftlichen Gebieten, vorab jedoch in den Hügel- und Berggebieten. Die Minderheit hingegen gibt zu bedenken, dass Ausfuhrbeihilfen international als sehr marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft werden.

Die Kommission hat beschlossen, bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses soll in den nächsten Tagen eröffnet werden.

 

5. 04.450 Pa.Iv. Hegetschweiler. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität. 2. Phase

Der Ständerat hatte in der Wintersession beschlossen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, wonach bei der Grundstückgewinnsteuer die absolute durch die relative Methode abgelöst werden soll.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, an seinem Beschluss festzuhalten und die Vorlage zu unterstützen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Ständerat zu folgen und die Vorlage abzulehnen.

 

6. 10.3493 Mo. Schweiger. Revision des Steuerstrafrechtes

Mit 17 zu 8 Stimmen folgt die WAK-N dem Beschluss des Ständerates und beantragt, die Motion Schweiger 10.3493 anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine umfassende Revision des Steuerstrafrechtes auszuarbeiten, mit welcher eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren und Sanktionen erreicht werden soll. Zudem soll weiterhin grundsätzlich zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden werden. Eine Minderheit spricht sich gegen eben diese Unterscheidung aus und beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

 

7. Weitere Beschlüsse zu parlamentarischen Initiativen

Mit 15 gegen 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 10.449 der Fraktion RL Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass im neuen Bundesgesetz über die Amtshilfe in Steuersachen nach Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten wird, dass der spontane sowie der automatische Informationsaustausch ausgeschlossen sind und die Herausgabe von Bankdaten nur im individuellen Amtshilfeverfahren erlaubt ist.

Zustimmung (mit 16 gegen 7 Stimmen) fand ebenfalls die parlamentarische Initiative 10.450 der Fraktion RL, welche verlangt, dass im Bankengesetz für den Fall des Verkaufs von Bankkundendaten ein qualifizierter Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung geschaffen wird. Dieser soll nicht nur als Vergehen sondern als Verbrechen ausgestaltet sein und darüber hinaus nicht nur den Kreis möglicher Geheimnisträger sondern auch Dritte umfassen. Beide Initiativen werden nun der WAK-S zur Genehmigung unterbreitet.

Die parlamentarische Initiative der BD-Fraktion 10.445, welche verlangt, dass das Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung festgeschrieben wird, wobei die zuständigen Schweizer Behörden gestützt auf Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Bundesgesetz die Offenlegung von massgeblichen Kundendaten anordnen können, wurde mit 24 zu 1 Stimmen abgelehnt.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 17. und 18. Januar 2011 in Bern getagt.

 

Bern, 18. Januar 2011 Parlamentsdienste