12.018 Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
Bei der Ausgestaltung des neuen Nationalstrassennetzes ist die Kommission mit einer Ausnahme überall dem Bundesrat gefolgt. Zusätzlich ins Netz aufgenommen werden soll lediglich ein kurzes Stück im Kanton Tessin. Bei der Finanzierung vertritt die Kommission dagegen die Ansicht, dass eine Vignette fürs ganze Jahr maximal 70 und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen 100 Franken kosten soll.

Dem so genannten „neuen Netzbeschluss“ (12.018) ist ein jahrelanges zähes Ringen zwischen Kantonen und Bund vorausgegangen. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat den ausgehandelten Kompromiss, den der Bundesrat in seiner Botschaft vorgelegt hat, im Wesentlichen bestätigt. Mit einer Ausnahme wurden zahlreiche Anträge, bestimmte Strecken in einzelnen Kantonen zusätzlich zu Nationalstrassen zu erheben, abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurden diverse Anträge, bestehende Strecken zu streichen oder einzelne fast baureife Projekte der Kantone nicht zu übernehmen. Einzig die Strecke von Locarno nach Ascona soll gemäss Antrag der KVF zusätzlich ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Viele dieser Entscheide sind indessen sehr knapp ausgefallen.
Mit Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission entschieden, für eine Autobahnvignette nur 70 Franken zu veranschlagen. Die Mehrheit ist einerseits der Meinung, es solle nicht auf Vorrat Geld beschafft werden und andererseits wurde die Meinung vertreten, ein weiteres Wachstum des Strassennetzes solle möglichst verhindert oder zumindest verzögert werden. Eine Minderheit der Kommission plädiert dagegen wie der Bundesrat dafür, den Ausbau des Netzes auch angemessen zu finanzieren und hält eine Vignette von 100 Franken für vertretbar. Beibehalten werden soll die Zweimonats-Vignette für 40 Franken. Abgelehnt hat die Kommission die Einführung einer Tagesvignette zu 10 Franken.
Die Vorlage ist damit bereit für die Beratung im Nationalrat in der Sommersession.

 

Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission eine Bestimmung zu Fussgängerstreifen, die der Ständerat in Via sicura (10.092) eingebracht hatte, abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Bundesrat auch mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen flexibel mit Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenarbeiten könne. Die Minderheit der Kommission hätte eine solche Bestimmung begrüsst.
Festgehalten an den Beschlüssen seines Rates hat die Kommission auch bei verschiedenen anderen Differenzen: So hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen einen Sicherheitsbeauftragten abgelehnt, mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sie sich weiterhin gegen eine Helmtragepflicht aus und mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten will sie keine Atemalkoholtests.
Beim Alter der Kinder, ab wann sie Rad fahren dürfen, hat die Kommission mit einer kleinen Änderung dem Ständerat zugestimmt. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen sollen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren dürfen. Schliesslich ist die Kommission beim Strafrahmen für Warnungen vor Verkehrskontrollen dem Ständerat gefolgt, indem sie sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ausgesprochen hat.

 
Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen eine neue Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung aus. Sie hat einem Entscheid der ständerätlichen Schwesterkommission einer parlamentarischen Initiative dieses Inhalts Folge zu geben (03.465) abgelehnt und einen Antrag des Bundesrates (12.012), eine Motion zum gleichen Thema abzuschreiben angenommen. Der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen.
 

Im Auftrag der beiden KVF hat der Bundesrat Ende März 2012 ein Ergänzungsbericht zu seiner Evaluation des Fernmeldemarktes vom September 2010 vorgelegt. Neben Fragen des Jugendschutzes wird im Bericht in erster Linie untersucht, ob zur Belebung des Wettbewerbs weitergehende Regulationen nötig sind. Die Kommission schliesst sich der Einschätzung des Bundesrates an, dass eine Revision des Fernmeldegesetzes behutsam angegangen werden müsse. Die Kommission hat den Bundesrat gebeten, ihr bis in zwei Jahren einen weiteren Ergänzungsbericht zu unterbreiten und über Stand der Vorbereitungsarbeiten für eine Gesetzesrevision zu berichten.
 
 
Bern, 17. April 2012  Parlamentsdienste