Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches
​Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates tritt auf die Revision des Sanktionenrechts im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ein.

​Die Kommission ist mit 23 zu 1 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts (12.046) eingetreten. Das neue, am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Straf- und Massnahmensystem war von Anfang an anhaltender Kritik vor allem aus der Praxis ausgesetzt. Im Jahr 2009 nahm der Nationalrat in einer ausserordentlichen Session mehrere Motionen an, die eine Revision dieses Systems verlangten. Die Vorlage des Bundesrates sieht nun zwei grössere Änderungen vor: Zum einen sollen Geldstrafen nur noch unbedingt und nur noch bis zu 180 statt wie bisher bis zu 360 Tagessätzen ausgesprochen werden können; zum andern sollen kurze Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten wieder möglich sein, weil bei diesen der Vorrang der Geldstrafe aufgegeben wird. Als Alternative zum Strafvollzug in einer Vollzugsanstalt soll zudem der Einsatz der elektronischen Überwachung mittels elektronischer Fussfesseln angeordnet werden können. Die Kommission begrüsst grossmehrheitlich die Stossrichtung der Vorlage. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass diese Revision in die falsche Richtung zielt und es nicht sinnvoll ist, das System nur kurz nach dessen Inkrafttreten zu ändern. Die Kommission wird die Detailberatung an ihren nächsten Sitzungen fortführen.

Recht des Opfers auf Informationen zum Strafvollzug des Täters

Die Kommission hat mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.430 («Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers») zugestimmt. Sie schlägt eine einfache und ausgewogene Regelung vor, die dem Opfer ermöglicht, Informationen über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters (Hafturlaub, Halbgefangenschaft, Entlassung usw.) zu erhalten. Die Vorlage wird im September in die Vernehmlassung gegeben.

Straf- und Zivilprozessordnung. Protokollierungsvorschriften

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, sich dem Ständerat anzuschliessen und eine Vorlage anzunehmen. Gemäss dieser Regelung kann von einer Lesung und Unterzeichnung des Protokolls durch die einvernommenen Personen abgesehen werden, wenn die Gerichtsverhandlungen mit technischen Hilfsmitteln aufgezeichnet werden. Diese Bestimmung gilt nur für Verfahren vor urteilenden Gerichten (10.444).

Alimenteninkasso

Mit 14 zu 9 Stimmen hat die Kommission der Standesinitiative des Kantons Zürich Folge gegeben, welche verlangt, die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso auf Bundesebene zu harmonisieren (09.301)

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen

Die Kommission hat mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 11.489 Folge zu geben. Diese verlangt die Aufhebung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches, gemäss welchem die unbefugte Veröffentlichung geheimer Dokumente strafbar ist. Weiterhin bestehen bleiben würden die Bestimmungen, welche die Verletzung eines Geheimnisses (vgl. z. B. Art. 320 StGB) und die Veröffentlichung gewichtiger Geheimnisse (vgl. z. B. Art. 267 und 329 StGB) unter Strafe stellen.

Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen

Mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 11.449 Folge zu geben. Mit dieser soll die Eintragung getroffener Erwachsenenschutzmassnahmen im Betreibungsregister erreicht werden. Das Betreibungsamt soll Dritte bei deren Einholung eines Betreibungsregisterauszuges über eine Massnahme informieren.

Transparenz auf dem Grundstücksmarkt

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 11.486 sei keine Folge zu geben. Die Initiative fordert eine Änderung von Artikel 970a des Zivilgesetzbuches. Dieser sei dahingehend zu ändern, dass bei Grundstücken die Handänderungen einschliesslich der Gegenleistungen von den Kantonen zwingend veröffentlicht werden. Eine Minderheit beantragt, der Initiative sei Folge zu geben.

Die Kommission hat am 30./31. August 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 31. August 2012  Parlamentsdienste