Mit 17 zu 5 Stimmen nahm die Kommission einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 11.431 an. Diese verlangt die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen, d.h. Personen, welche bis 1981 in der Regel von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“ oder „Liederlichkeit“ in Anstalten (oftmals Strafanstalten) eingewiesen wurden. Den Betroffenen war der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt. Die Kommission schlägt vor, dass die Bundesversammlung das den administrativ versorgten Personen widerfahrene Unrecht als solches anerkennt und diese Anerkennung im Rahmen eines Bundesgesetzes festhält. Mit diesem Gesetz soll zudem der Bundesrat mit der historischen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen beauftragt werden. Schliesslich soll das Gesetz auch den Zugang der Betroffenen zu ihren Akten sowie deren Archivierung gewährleisten. Eine Wiedergutmachung finanzieller Art seitens des Bundes lehnt die Kommission hingegen ab. Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen das vorgeschlagene Bundesgesetz aus. Zum Vorentwurf wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden.
Änderung des Sanktionenrechts
Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates (12.046) aufgenommen. Sie wird nach Abschluss dieser Arbeit über ihre Beschlüsse informieren.
Sanierungsrecht
Die Kommission hat die Detailberatung der Bundesratsvorlage (10.077) aufgenommen und wird nach Abschluss dieser Arbeit über ihre Beschlüsse informieren.
Revisionsaufsicht
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 11.474 „Korrekte Anwendung des Revisionsaufsichtsgesetzes“ keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 11./12. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.
Bern, 12. Oktober 2012 Parlamentsdienste