Straf- und Zivilprozessordnung
Die Kommission stimmt einer Vorlage zur Straffung des Verfahrensablaufs zu

Die Kommission nahm im Oktober 2011 einen Vorentwurf zur Änderung von Artikel 78 der Strafprozessordnung an, welche ermöglichen soll, auf das Verlesen des Protokolls zu verzichten, wenn die Einvernahme aufgezeichnet wird (10.444). Sie hat diesen Vorentwurf einem engeren Kreis von Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Anhörung hat die Kommission beschlossen, eine entsprechende Regelung auch für die Zivilprozessordnung einzuführen; sie präzisierte zudem, dass die Aufzeichnungen in die Verfahrensakten zu integrieren sind. Die neue Regelung gilt nur für die Verfahren vor urteilenden Gerichten, nicht aber für die Verhandlungen vor dem Zwangsmassnahmengericht. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, deren Anwendung im jeweiligen Ermessen des Richters oder der Richterin liegt.

 

Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Einstimmig beantragt die Kommission dem Ständerat, die Vorlage zur Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis (11.067) anzunehmen. Mit der Vorlage sollen die Regelungen zum Beizug anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen des Bundes harmonisiert werden.

 

Erhöhung des Verzugszinses im Obligationenrecht

Ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission ihrem Rat die Ablehnung der Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ (08.3168). Die Motion verlangt die Erhöhung des Verzugszinssatzes gemäss Artikel 104 des Obligationenrechts von 5 auf 10 Prozent.

 

Die Kommission hat sich für die Ratifizierung des Rechtshilfeabkommens mit Kolumbien (11.071) ausgesprochen.

 

 Die Kommission hat am 16. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 17. Februar 2012 Parlamentsdienste