Renaturierung der Gewässer
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates verlangt vom Bundesrat, im Rahmen des Vollzugs der Renaturierung der Gewässer die Ausführungsverordnung dahingehend zu ändern, dass den Interessen von Landwirtschaft und Siedlungsplanung verstärkt Rechnung getragen wird.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit misst die Gewässerschutzverordnung der Renaturierung der Gewässer zu grosse Bedeutung bei, während die Interessen von Landwirtschaft und Siedlungsplanung zu wenig berücksichtigt werden. Sie will, dass der Bundesrat die Gesetzgebung entsprechend der Ende 2009 von den Räten verabschiedeten Gesetzesgrundlage (07.492) vollzieht. Deshalb verlangt sie u. a., dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt und der Verlust solcher Flächen effektiv kompensiert wird. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beauftragt die Kommission den Bundesrat, die Verordnung so zu ändern, dass die Kantone den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen besser berücksichtigen und innerhalb des Baugebietes den jeweiligen Gewässerraum unter Abwägung der verschiedenen Interessen flexibel festlegen können. Eine Kommissionsminderheit spricht sich gegen jegliche Änderung der rechtlichen Vorgaben aus und hält den Vollzug des Gesetzes für korrekt. Sie befürchtet, dass das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer, das mit dem Gegenentwurf zur Renaturierungsinitiative hergestellt wurde, wieder infrage gestellt wird.

Open Government Data: Freier Zugang zu Meteodaten

Nach der Abkehr vom neuen Meteorologiegesetz gestern, reichte die Kommission heute mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion ein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu den nationalen Meteodaten zu schaffen. Im Unterschied zur gestern traktandierten Totalrevision des Meteorologiegesetzes sollen die Rahmenbedingungen dabei auf dem geltenden Gesetz basieren. Der freie Zugang zu staatlichen Daten basiert auf der vom Bundesrat unterstützten Strategie der "Open Government Data". Dabei sollen Daten, die im Interesse der Allgemeinheit sind, ohne Einschränkung frei zugänglich gemacht werden. Im Bereich der Meteorologie könne der freie Datenzugang für private Meteoanbieter sowie für die Volkswirtschaft von grossem Interesse sein, so die Kommission.

Abkehr von der Europäischen Landschaftskonvention

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, nicht auf die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention (11.068) einzutreten. Dies obwohl der Ständerat am 15. März 2012 mehrheitlich der Ratifikation zugestimmt hatte. Der internationale Schutz der Landschaft und die Nachhaltigkeit seien zwar klare Ziele der Schweiz, doch der Europäischen Konvention fehle ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nutzung der Landschaft. Zudem könnte eine Ratifizierung den gesetzgeberischen Spielraum der Schweiz einschränken. Eine Minderheit unterstützt die Ratifikation.

Knappe Mehrheit für die Änderung der Espoo-Konvention

Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission Änderungen zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention, 12.025) zugestimmt. Dadurch werden verschiedene Bestimmungen präzisiert, sowie die Liste der vom Übereinkommen betroffenen Projekte aktualisiert. Die Espoo-Konvention macht es möglich, dass bei Projekten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen optimale Lösungen mit den Nachbarländern gefunden werden. Mit den Änderungen könne die Schweiz ihre Interessen noch besser wahrnehmen, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung. Ein Minderheit hingegen ist der Ansicht, eine Erweiterung des Übereinkommens würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken. Sie erwartet zudem nachteilige Auswirkungen auf Wirtschaft und Kantone.

Nein zur Landschaftsinitiative

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Sie hält namentlich fest, dass die Initiative schwer umzusetzen sei und dass die eidgenössischen Räte demnächst einen zweckmässigen Gegenvorschlag verabschieden werden. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Unterstützung bei der Sanierung von Altlasten

Die Kommission hat mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen einer parlamentarischen Initiative Recordon (11.466 Frist für die Sanierung belasteter Standorte) Folge gegeben. Die Initiative hat zum Ziel, die Kantone bei der Sanierung von Altlasten im Deponiebereich finanziell zu unterstützen. Die UREK-S wird nun einen Erlassvorentwurf ausarbeiten.

Die Kommission tagte in Bern am 2./3. April 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 3. April 2012 Parlamentsdienste