Tierschutzgesetz
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates folgt – im Rahmen der Differenzbereinigung im Tierschutzgesetz – dem ständerätlichen Beschluss und fordert ebenfalls ein Importverbot für Delfine und Wale. Der Nationalrat wird in der Sommersession darüber befinden.

In Artikel 7 des revidierten Tierschutzgesetzes (11.060 s) wird die Melde- und Bewilligungspflicht von bestimmten Tieren festgelegt. Der Nationalrat hatte Absatz 3 dieses Artikels mit einem zweiten Satz ergänzt indem er ein Haltungsverbot von Delfinen und Walen (Cetacea) beschloss. Der Ständerat sprach sich für ein Importverbot aus, aber forderte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) auf, diese Frage nochmals vertieft anzugehen. Die WBK-N beriet diese Differenz. Sie prüfte dabei auch einen Antrag, die heute in Artikel 92 der Tierschutzverordnung verankerte Bestimmung, welche die Bewilligung von bestimmten Tieren unter gewissen Auflagen regelt, auf Gesetzesstufe zu verankern. Für Walartige (Cetacea) würde eine Bewilligung nur dann erteilt werden, wenn ein Gutachten einer vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) bestimmten Fachperson nachweisen kann, dass die Einrichtung einer tiergerechten Haltung ermöglicht würde. Dieser Antrag wurde jedoch zugunsten des Importverbots für Wale und Delfine mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die WBK-N folgt mit diesem Beschluss dem Ständerat wobei die Minderheit an ihrem Antrag festhält.
Die Kommissionsmehrheit ist weiterhin überzeugt, dass in Delfinarien und Zoos dem grossen Bewegungsbedürfnis der Delfine und Wale sowie den Ansprüchen dieser Tiere an einen artgerechten Lebensraum nicht entsprochen werden kann. Dieser Entscheid entspricht auch weitgehend dem Petitionsanliegen von Ocean Care und weiteren Organisationen, die ein Verbot des Handels mit Delfinen und Walen sowie von Neubauten von Delfinarien fordern (12.2005 s). Die Kommission nahm daher von der Petition Kenntnis und gab ihr keine Folge, da das Anliegen mit dem Artikel 7 Absatz 3 im Tierschutzgesetz aufgenommen wurde. Auch befürwortet die Mehrheit im Rahmen der Vorberatung die von NR Quadranti eingereichte Motion Sofortiges Importverbot für Cetacea (12.3051) mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
 
Die Kommission tagte am 10. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.
 
Bern, 10. Mai 2012  Parlamentsdienste