Volksinitiative jugend+musik
Bund und Kantone sollen sich für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen einsetzen, dies jedoch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

Bereits zum zweiten Mal beriet die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Volksinitiative jugend+musik (09.095 n). Der Nationalrat hatte in der Wintersession 2011 in einem direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative beschlossen, dass die Förderung der musikalischen Bildung, insbesondere jener von Kindern und Jugendlichen, als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kanton in der Bundesverfassung verankert werden solle. Unter Mitwirkung der Kantone soll der Bund Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen festlegen. Der weniger weit gehende Gegenvorschlag des Ständerates hatte im Nationalrat keine Unterstützung gefunden. Die WBK-S beantragt nun dem Ständerat mit 7 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung, einen neuen Gegenentwurf. Dieser orientiert sich an der nationalrätlichen Fassung, berücksichtigt jedoch die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Eine Minderheit beantragt eine Ergänzung des direkten Gegenvorschlags, indem der Bund Vorschriften erlassen kann, falls die Harmonisierungsbemühungen der Kantone für die Ziele des Musikunterrichts scheitern würden. In der Frage der Abstimmungsempfehlung, bei welcher der Nationalrat sowohl Initiative wie Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt, beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der ersten ständerätlichen Fassung festzuhalten und lediglich den Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Als Zweitrat beriet die WBK-S das Tierseuchengesetz (Änderung; 11.059 n). Dieses ermöglicht aktivere und schneller umsetzbare Massnahmen und verbesserte Präventivmassnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen. Die WBK-S stimmte, mit Ausnahme von zwei Änderungen, allen vom Nationalrat angenommenen Bestimmungen zu. Nicht gebilligt wurde der nationalrätliche Beschluss welcher verlangt, dass sich bei Finanzierung der Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, neben den Kantonen und den Tierhaltern, auch der Bund an den Kosten beteilige (Art. 31a Abs.3). Die WBK-S beantragt, dass der Bund lediglich Entschädigungen für Tierverluste in Zusammenhang mit hochansteckenden Seuchen leisten solle. Ebenfalls einstimmig wurde einer Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Veterinärwesen zugestimmt. Es soll neu beim Auftreten von hochansteckenden Seuchen und in dringlichen Fällen  Massnahmen nach Art. 10 Abs. 1 Ziffer 4 landesweit oder für bestimmte Gebiete anordnen können. Die Kommission nahm die Vorlage einstimmig an.

Ohne Gegenstimme trat die WBK-S, ebenfalls als Zweitrat, auf das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES; 11.058) ein. In diesem Erlassentwurf werden bedeutende Bestimmungen zur Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) neu auf Gesetzesstufe verankert. Wie bereits der Nationalrat, folgte auch die WBK-S in allen Bestimmungen der bundesrätlichen Version. Ohne Gegenstimme wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. Dieser Erlass sowie das Tierseuchengesetz werden zur Beratung in der Frühjahrsession 2012 an den Ständerat überwiesen.

Weiter behandelte die WBK-S die Motion Nationalrat (Landolt). Statistische Erfassung der Immobilienpreise (11.3021 n). Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat die schweizerische Preisstatistik mit den Immobilienpreisen zu ergänzen. Im Wissen um die grosse makroökonomische Bedeutung der Immobilienpreise begrüsst die Kommissionsmehrheit das Anliegen. Da es sich bei der Erstellung eines Immobilienpreisindexes um eine komplexe Aufgabe handelt, ersucht die WBK-S den Bundesrat in einem Postulat, bis Mitte 2012 eine Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines Immobilienpreisindexes zu verfassen und beantragt ihrem Rat die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 12. und 13. Januar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (RL/ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EVD, Bundesrat Johann Schneider-Ammann und des Vorstehers des EDI, Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

 

Bern, 13. Januar 2012 Parlamentsdienste