Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung
Einstimmig und ohne Änderungsanträge überweist die WBK-S das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden im Bereich der nicht berufsorientierten Weiterbildung für 2012 ans Parlament. Der Entwurf bildet die erforderliche Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung, nachdem die bisherige gesetzliche Basis aufgehoben wurde.

Es ist der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) ein Anliegen, dass die gut funktionierenden und vom Bund über Jahre unterstützten Strukturen der Weiterbildung künftig nicht gefährdet sind. Diese Dachorganisationen vermitteln wichtige Kompetenzen an Erwachsene und verbessern damit merklich deren Chancen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Die bislang gewährten Finanzhilfen an die Dachverbände der Weiterbildung wurden in dem auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten Kulturförderungsgesetz jedoch aufgehoben. Im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2012 (10.109) beschlossen daher beide Räte, 0,9 Millionen Franken für die Unterstützung dieser Dachverbände im Berufsbildungskredit zu reservieren. Diese Gelder konnten aber aufgrund einer mangelnden Rechtsgrundlage nicht an die Empfänger ausbezahlt werden. Mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung für 2012 (12.015 s) wird nun eine befristete finanzielle Unterstützung von Dachverbänden im Bereich der nicht berufsorientierten Weiterbildung von Erwachsenen für 2012 ermöglicht und gleichzeitig wird die Forderung der Motion Ständerat (Gutzwiller). Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung (11.3180 s) erfüllt.

Die WBK-SR trat einstimmig auf den Erlassentwurf ein und überwies diesen, ebenfalls einstimmig und ohne Änderungsanträge, an das Parlament zur Beratung in der Frühjahrsession 2012. Das Gesetz wurde als dringlich erklärt, damit den Dachverbänden die für die Fortsetzung ihrer Tätigkeit notwendigen Finanzmittel möglichst schnell zur Verfügung gestellt werden können. Die Schwesterkommission wird die Vorlage ebenfalls am 24. Februar 2012 beraten, so dass der Erlass rasch in Kraft gesetzt werden kann.

 

Wie bereits die Schwesterkommission, beschloss auch die WBK-S - mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen - mittels einer Kommissionsmotion den Bundesrat aufzufordern, dem Parlament einen Finanzierungsbeschluss zu unterbreiten, damit im laufenden Jahr die besten bei der KTI im Rahmen der konjunkturellen Sondermassnahmen 2011 eingereichten und nicht berücksichtigten Projekte, finanziert werden können. Gleichzeitig soll der Bundesrat in der entsprechenden Botschaft die Bedingungen für reguläre Projekte und für jene, die mit den Sondermassnahmen bewilligt werden, aufzeigen. Weiter soll der Bundesrat mögliche finanzielle Kompensationsmassnahmen, mit Ausnahme des Bildungsbereichs, prüfen.

Die Kommissionsmitglieder wurden auch von Vertretern des Nationalen Forschungsprogrammes NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ über den Verlauf der Forschungsarbeiten und deren Resultate informiert. Das Moratorium für gentechnisch veränderte Tier- und Pflanzenarten wurde 2010 um drei Jahre verlängert.

Die WBK-S tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin und Vize-Präsidenten Géraldine Savary (SP/VD) in Bern.

 

Bern, 31. Januar 2012 Parlamentsdienste