Die GPK-N befasste sich im Rahmen der Nachkontrolle zur Umsetzung ihrer
im Zuge der Affäre Nef abgegebenen Empfehlungen insbesondere mit den
Personensicherheitsprüfungen (PSP).
Dabei stellte sie fest, dass die Empfehlungen ihres Berichts vom 28.
November 2008 grösstenteils umgesetzt worden sind, indem u. a. im
Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit (BWIS) verschiedene Präzisierungen vorgenommen wurden.
So sehen die Rechtsgrundlagen nunmehr klar vor, dass bei Ernennungen
durch den Bundesrat die PSP stattfinden müssen, bevor die Person für die Ernennung oder Übertragung der Funktion
vorgeschlagen wird. Die GPK-N wird im Rahmen ihrer laufenden Inspektion über
die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat prüfen, wie der Bundesrat und
die Departemente diese Bestimmungen in die Praxis umsetzen.
Insgesamt positiv beurteilt die GPK-N auch die Schaffung einer zweiten,
in der Bundeskanzlei (BK) angesiedelten Fachstelle PSP. Während vorher
sämtliche PSP von der Fachstelle PSP des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) durchgeführt wurden, hat das
neue System den Vorteil, dass die Unabhängigkeit der Kontrollorgane gegenüber
den überprüften Personen besser gewährleistet ist. Vor allem lässt sich damit
vermeiden, dass ein Mitarbeiter der Fachstelle ein Mitglied des obersten Kaders
seiner eigenen Einheit befragen muss.
Neben dem Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen von 2008 hat sich die GPK-N
auch mit verschiedenen weiteren Themen im Zusammenhang mit den PSP befasst, so insbesondere
die Zusammenarbeit zwischen den beiden Fachstellen PSP, die von der BK in
Auftrag gegebene externe Überprüfung der Tätigkeiten der Fachstelle PSP BK durch
einen ehemaligen Bundesrichter, die Situation in Bezug auf die PSP bei
ausländischen Staatsangehörigen sowie die seit August 2011 in den
Armeerekrutierungszentren durchgeführten PSP.
Am Schluss ihrer Arbeiten stellte die GPK-N fest, dass im Bereich der
PSP in verschiedener Hinsicht noch Verbesserungspotenzial besteht, weshalb sie
fünf neue Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet hat.
Sie fordert den Bundesrat insbesondere auf, im Rahmen der Ausarbeitung
des neuen Informationssicherheitsgesetzes zu prüfen, ob es zweckmässig ist, im
formellen Gesetz zu definieren, was ein Sicherheitsrisiko im Sinne der PSP ist,
und darin das Endziel dieser Kontrollen festzuhalten.
Auch ersucht sie den Bundesrat, die Situation in Bezug auf ausländische
Staatsangehörige rasch zu klären. Das VBS lehnte es nämlich gemäss langjähriger
Praxis ab, ausländische Staatsangehörige einer erweiterten PSP oder einer
erweiterten PSP mit Befragung zu unterziehen; bei solchen Personen wurde nur eine
Grundsicherheitsprüfung durchgeführt. Die GPK-N erachtet diese Praxis als
unbefriedigend, weil sich diese zum einen auf keine formelle Rechtsgrundlage
stützt und weil sie zum andern dazu führen kann, dass eine Person ohne
Schweizer Staatsbürgerschaft Zugang zu hochsensiblen Daten hat, sich aber im
Gegensatz zu ihren Schweizer Arbeitskollegen nicht einer erweiterten PSP mit
Befragung unterziehen muss.
Die GPK-N weist darauf hin, dass das VBS hier selbst Handlungsbedarf
erkannt und der Bundesrat bereits Ende Januar 2013 einen Beschluss getroffen
hat, um die Situation sowohl in der Praxis wie auch auf Gesetzesstufe zu
klären.
Die GPK-N erwartet vom Bundesrat bis zum 10. Juni 2013 eine
Stellungnahme zu ihrem Bericht und den darin enthaltenen neuen Empfehlungen.
Die
Kommission hat am 12. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi
Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt
Bern, 15. April 2013 Parlamentsdienste