Am 18. Januar 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, im Rahmen der Aufsichts-Amtshilfe in Bezug auf mehrere Banken, die im Visier der US-Behörden standen, bankinterne Daten sowie vorläufig anonymisierte Mitarbeiterdaten an die US-Behörden zu übermitteln. Bank-kundendaten standen dabei nicht zur Diskussion. Am 4. April 2012 erteilte der Bundesrat einzelnen Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches, in direkter Ko-operation mit den US-Behörden bankinterne Daten (ohne Bankkundendaten) und, soweit erforderlich, auch Bankmitarbeiterdaten herauszugeben.
Die GPK-N leitete am 9. November des letzten Jahres eine Untersuchung der Beschlüsse des Bundesrates ein. In der Folge hat die Subkommission EFD/WBF der GPK-N die zuständigen Personen im EFD und im EJPD sowie der FINMA angehört und die verwaltungsinternen Akten zu diesem Geschäft eingesehen.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft vom 29. Mai 2013 zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten (sog. „Lex USA“) unterbreitet. Die Fragen rund um die Möglichkeiten, den Banken die Bereinigung ihrer Vergangenheit mit den US-Behörden zu ermöglichen, wurden vom Parlament in der Sommersession eingehend disku-tiert.
Nachdem das Parlament am 19. Juni 2013 mit seinem Nichteintreten auf die erwähnte Vor-lage zum Ausdruck gebracht hat, es sei Sache des Bundesrats, in der bereits am 4. April 2012 eingeschlagenen Richtung weiter zu gehen, sieht die Kommission keinen weiteren Abklärungsbedarf. Sie hat deshalb auf Antrag ihrer Subkommission EFD/WBF entschieden, die Untersuchung einzustellen.
Die Kommission hat am 4. September 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lus-tenberger (CVP, LU) in Sörenberg (LU) getagt.
Bern, 5. September 2013 Parlamentsdienste