12.016 Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
​Die Verkehrskommission des Nationalrates bejaht den grundsätzlichen Bedarf, den Ausbau, den Betrieb und den Unterhalt der Bahninfrastruktur nachhaltig zu finanzieren und ist deshalb einstimmig auf die Vorlage (12.016) eingetreten. Mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt hat sie einen Antrag auf Rückweisung des Geschäfts, welcher den Bundesrat beauftragen wollte, die langfristige Strassen- und Eisenbahnfinanzierung gleichzeitig und inhaltlich abgestimmt vorzulegen.

​Der bundesrätliche Entwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und der FABI-Vorlage (12.016) vom Januar 2012 ist in der Dezembersession 2012 vom Ständerat massgeblich ausgebaut worden. Die KVF des Nationalrates ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat damit den grundsätzlichen Handlungsbedarf bejaht. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit der Auffassung, dass die Bahninfrastrukturfinanzierung und die Strasseninfrastrukturfinanzierung noch besser aufeinander abgestimmt werden sollten. Am 14. Januar hat sie sich deshalb mit der Bahninfrastruktur und am 15. Januar mit der Strasseninfrastruktur befasst. Einen Antrag, der die FABI-Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, mit dem Auftrag diese erst wieder zusammen mit einer inhaltlichen abgestimmten Vorlage zur langfristigen Finanzierung der Strasseninfrastruktur vorzulegen, hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission hat zudem erste Entscheide im Rahmen der Detailberatung gefällt und wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung vom 18./19. Februar 2013 fortsetzen.

Im Bereich Strasse hat die Kommission eine parlamentarische Initiative (12.483) beraten, welche die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung und zum Ausbau der Strasseninfrastruktur (Fasi) zeitgleich und analog zum Bahninfrastrukturfonds fordert. Die KVF-N befürwortet eine gesamtheitliche Betrachtung des Verkehrs. 2012 hat das Parlament eine entsprechende Kommissionsmotion verabschiedet, die den Bundesrat mit der Erarbeitung eines strategischen Entwicklungsprogrammes für die Strasseninfrastruktur (12.3329) beauftragt. Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten der Verwaltung hinsichtlich einer langfristigen Strassenfinanzierung hat die KVF-N die Behandlung der parlamentarischen Initiative vorläufig sistiert.

Die KVF-N beantragt ihrem Rat mit 12  zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die einzige verbliebene Differenz zum Ständerat beim Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (12.018) aufzuheben und den Vignettenpreis auf 100 Franken zu erhöhen. Eine Minderheit schlägt einen Kompromiss von 80 Franken vor. Eine weitere Minderheit möchte an der Erhöhung auf 70 Franken, wie sie bisher vom Nationalrat favorisiert wurde, festhalten. In der Frühjahrssession soll die Differenz definitiv bereinigt werden.

 

Bern, 15. Januar 2013   Parlamentsdienste