12.099 Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Vertrag
​Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Staatsvertrages mit Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einstimmig angenommen.

​Als Auftakt zur Beratung des Vertrags über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (12.099) hat die Kommission eine umfassende Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt. Angehört wurden Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kantone, des Flughafens Zürich, der Swiss, der Skyguide, des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, des Fluglärmforums Süd und der Allianz der AGL-Gemeinden.

Die Anhörungen zeigten, dass mehrheitlich davon ausgegangen wird, dass der Vertrag einen akzeptablen Kompromiss darstellt und dass die Alternativen zur Ratifizierung des Vertrags schlechter wären, weil man insbesondere mit einseitigen Verschärfungen von deutscher Seite rechnen müsste. Bei der Umsetzung des Vertrags erwarten die verschiedenen Regionen eine Berücksichtigung ihrer Anliegen. Forderungen nach einer Kanalisierung des Verkehrs stehen dabei dem Anliegen gegenüber, die Belastungen zu verteilen. Die Kommission hat zudem vom Mitbericht der APK-S Kenntnis genommen, welche sich einstimmig für eine Ratifizierung des Vertrags ausgesprochen hatte.
Nach Diskussion mit Bundesrätin Doris Leuthard beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, den Vertrag zu genehmigen. Sie ist der Ansicht, dass der Vertrag langfristige Rechtssicherheit schafft und einen Konflikt beendet, der die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland seit Jahren belastet. In Bezug auf die interne Umsetzung des Vertrags hat die KVF-S festgehalten, dass ein Entscheid nur unter Einbezug der betroffenen Kantone und Gemeinden erfolgen darf und dass dabei eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden muss.

In Bezug auf Handy-Gebühren im Ausland (Roaming) hat die Kommission Vertreter der drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieter angehört. Die Kommission begrüsst die von den Anbietern getroffenen Massnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Preis-Transparenz. Eine Regulierung der Endkundenpreise durch die Festlegung von Höchsttarifen hält die Mehrheit der Kommission nicht für sinnvoll. Diese Lösung könnte den raschen Entwicklungen von neuen Technologien und Preismodellen nicht gebührend Rechnung tragen. Die KVF beantragt ihrem Rat deshalb mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion „Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland“ (11.3524) abzulehnen. In einem Kommissionspostulat fordert sie den Bundesrat jedoch einstimmig auf, bis Ende 2014 über die Entwicklung der Roaming-Gebühren Bericht zu erstatten. Der Bericht soll unter anderem Aufschluss über allfälligen Regelungsbedarf geben sowie die Gründe aufführen, die einer Angleichung der Roaming-Tarife an jene der EU entgegenstehen. Eine verbindlichere Motion mit gleicher Stossrichtung lehnte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Nachdem sich die beiden Räte in der Wintersession definitiv auf die Ausgestaltung des künftigen Nationalstrassen-Netzes geeinigt haben (12.018 Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz. Anpassung), beantragt die Kommission einstimmig, zwei Standesinitiativen, welche je ein regionales Anliegen beinhalteten – 09.303 Kt.Iv. Bern. Autobahnzubringer Emmental und Oberaargau. Aufnahme ins Nationalstrassennetz und 11.307 Kt.Iv. GE. Bau einer Seeüberquerung bei Genf –, keine Folge zu geben.

Keinen materiellen Entscheid gefällt hat die Kommission zur Standesinitiative aus dem Kanton Tessin (10.301 Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels). Sie beantragt ihrem Rat die Vorprüfung formell zu sistieren, da mit der bundesrätlichen Botschaft in dieser Sache nicht vor Herbst 2013 zu rechnen ist und sich die parlamentarischen Beratungen damit voraussichtlich deutlich ins Jahr 2014 hineinziehen werden.

 

Bern, 29. Januar 2013   Parlamentsdienste