Entsorgung von radioaktiven Abfällen
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates lehnt eine Initiative des Kantons Nidwalden ab, welche ein Vetorecht der Standortkantone im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager fordert. Damit bleibt der Entscheid über den Standort eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle in der Schweiz auf Bundesebene.

​Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative Nidwalden (12.319 Kernenergiegesetz. Änderung) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig darüber, dass eine Lösung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen gefunden werden müsse, und zwar – wie es das Kernenergiegesetz vorschreibt – in der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission allerdings ist der Ansicht, die Regeln für das laufende Verfahren zur Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager dürften nicht geändert werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Kernenergiegesetzes – es trat am 1. Februar 2005 in Kraft – hatte das Parlament beschlossen, dass der Entscheid für den Standort eines geologischen Tiefenlagers auf Bundesebene getroffen werden muss. Es hatte dabei bewusst auf ein Vetorecht der Standortkantone verzichtet, ihnen allerdings eine weitgehende Mitwirkung im Verfahren sowie ein Anhörungs- und Beschwerderecht zugestanden. Dieser Weg sei der einzig zielführende, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Die Lösung für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle könne nicht auf regionaler Ebene gefunden werden, ein Vetorecht würde dies verhindern. Im Hinblick auf die Bedeutsamkeit des Entscheids seien das Verfahren und der Beschluss auf Bundesebene nötig und angemessen.

Eine Minderheit hingegen ist der Meinung, nur im Dialog und mit der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung könne der richtige Standort für ein geologisches Tiefenlager gefunden werden. Auf besondere Interessen – wie z. B. touristische Attraktivität, verkehrstechnische Erreichbarkeit – der Standortregion sei im Auswahlverfahren ausreichend Rücksicht zu nehmen. Wenn dieser Prozess auf vertrauensvoller Basis und transparent geführt werde, ist die Minderheit der Überzeugung, müsse auch der basisdemokratische Entscheid in der betroffenen Region nicht gefürchtet werden. Sie beantragt deshalb, der Standesinitiative Folge zu geben.

Notfallmassnahmen bei einer radioaktiven Verseuchung des Trinkwassers

Die Kommission zeigte sich mit dem bundesrätlichen Bericht in Antwort auf das Postulat 10.3533 zu Herausforderungen in der Wasserversorgung zufrieden. Im Rahmen der Beratung hat sie aber festgestellt, dass betreffend die Notfallschutzmassnahmen im Falle eines Austritts von radioaktiv verseuchtem Wasser Handlungsbedarf besteht. Angesichts der grossen Bedeutung der Schweizer Seen und Flüsse in der Trinkwasserversorgung beauftragt die Kommission den Bundesrat, die Konsequenzen einer radioaktiven Wasserkontamination zu untersuchen und diesbezügliche Massnahmen darzulegen.

Für eine flexible Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Im Rahmen der Behandlung einer Initiative des Kantons Tessin (12.310 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!". Keine Benachteiligung der Bergregionen) hat sich die Kommission für eine Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse von Bergkantonen bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ausgesprochen. Sie beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, der Standesinitiative Folge zu geben, und möchte damit sicherstellen, dass bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung die negativen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative ausgeglichen werden. Eine Minderheit lehnt wie der Ständerat die Initiative ab. Sie weist auf die Verordnung über Zweitwohnungen hin, die nach Einreichung der Standesinitiative verabschiedet wurde und deren Anliegen bereits aufnimmt.

Im Übrigen hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Freysinger (12.504 Notfall- und Beherbergungsreserven) Folge gegeben. Die Initiative will den Besitzern von Wohnbauten ermöglichen, diese dem Zivilschutz zur Verfügung zu stellen: in Notfällen als Reserve sowie bei nationalen, von den eidgenössischen Räten unterstützten Grossanlässen, zur Beherbergung. Für diese Zwecke zur Verfügung gestellte Zweitwohnungen würden aus dem Anteil Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten einer Gemeinde ausgenommen. Ein Teil der Kommission lehnt die Initiative ab und betrachtet es als äusserst problematisch, auf diesem Weg die Zweitwohnungsinitiative neu auszulegen.

Ablehnung eines Katasters der asbesthaltigen Gebäude

Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 12.480 keine Folge zu geben. Diese verlangt namentlich die Führung eines Katasters aller öffentlichen und privaten Gebäude, für die ein Asbestvorkommen gemeldet ist, um so die Gefahren von Asbest zu minimieren. Zu diesem Zwecke sollen alle Unternehmen, welche mit Asbest gearbeitet haben, und alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, in denen Asbest festgestellt wurde, gesetzlich verpflichtet werden, dies zu melden. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die Führung eines Katasters nicht geeignet, um den Schutz vor den Gefahren von Asbest zu verbessern; wichtiger seien Information, Prävention und beim Verdacht auf ein Asbestvorkommen sorgfältiges Arbeiten. Die Minderheit spricht sich hingegen für einen solchen Kataster aus, da dieser unter anderem zu einer besseren Information der gesamten Bevölkerung beitrage.

Die Kommission hat am 6. und 7. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) in Bern getagt.

Bern, 7. Mai 2013  Parlamentsdienste