Energiestrategie 2050
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen ihrer Beratungen zur Energiestrategie 2050 (13.074) Massnahmen beschlossen, welche die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien weiter fördern sollen. Die Vergütung für den ökologischen Mehrwert in der Produktion wird marktnaher ausgestaltet.

Die Kommission hat beschlossen, ein Einspeiseprämiensystem einzuführen, welches auf der bestehenden, kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) aufbaut und den Betreibern von Neuanlagen die Produktion zu Gestehungskosten ermöglichen soll. Wer Strom aus erneuerbaren Energien unter Einhaltung von gewissen Mindestanforderungen produziert, erhält für den ökologischen Mehrwert die Einspeiseprämie vergütet – unabhängig von der Wahl der Betreiber, ob sie den  Strom im freien Markt veräussern oder im Rahmen der Abnahmegarantie absetzen. Der Bundesrat kann jedoch Betreiber von bestimmten Anlagentypen verpflichten, ihre Elektrizität direkt am Markt zu verkaufen. Die Einspeiseprämie fällt je nach Zeitpunkt der Stromerzeugung, der Erzeugungstechnologie und der Wirtschaftlichkeit der Anlagen unterschiedlich hoch aus. Damit sollen – im Gegensatz zur bestehenden, kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) – Anreize für eine marktnahe Produktion geschaffen werden. Finanziert werden die Einspeiseprämien über den Netzzuschlag, dessen Obergrenze die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen auf 2.3 Rappen/kWh festgelegt hat. Zudem sollen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen einen Investitionsbeitrag erhalten, wie dies der Bundesrat in seinem Entwurf vorsieht. Aus der Vorlage gestrichen wurden mit 20 zu 5 Stimmen die Regelungen zu den Auktionen (Art. 25 bis 27). Wesentliche Bestimmungen zur Förderung der Wasserkraft wurden von der Kommission in ihrer Beratung vorerst zurückgestellt. Sie will die Ergebnisse der Subkommission abwarten, welche hierzu Vorschläge erarbeiten wird. Verschiedene Minderheiten unterstützen das vom Bundesrat entworfene Einspeisevergütungssystem, lehnen grundsätzlich die Förderung von erneuerbaren Energien ab oder möchten den Netzzuschlag bei 1.5 Rappen/kWh begrenzen.

Bei der Unterstützung für die Tiefengeothermie hat die Kommission dem Entwurf des Bunderates zugestimmt. Die Garantien des Bundes für die Absicherung der Fündigkeitsrisiken sollen ausgeweitet werden. Ebenso folgte die Kommission bei den Effizienzvorschriften für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte vollumfänglich dem Vorschlag des Bundesrates (Art. 45). Schliesslich hat die Kommission entschieden, Bestimmungen für den Ersatz und Neubau von Heizungen in die Vorlage aufzunehmen. So sollen vom Bundesrat unter anderem Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad festgelegt werden können.

Die Kommission tagte am 28./29. April 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

 

Bern, 30. April 2014 Parlamentsdienste