Bundesratswahlen sind mit einer grossen Medienpräsenz verbunden. Deshalb hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im November 2009 ein Grundlagekonzept für Medienakkreditierungen bei Bundesratswahlen verabschiedet. Seither werden die Akkreditierungen für Medienschaffende aufgrund von Kontingenten vergeben. Dies gilt wiederum für die Gesamterneuerungswahlen vom 9. Dezember 2015.
Allgemeine Informationen
- Es werden keine Anmeldeformulare, Weisungen und Merkblätter verschickt. Die Unterlagen sind in der Rubrik "Erneuerungswahlen 2015" zu finden. Anmeldefrist für die Akkreditierung ist der 16. November 2015. Später eingesandte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
- Ausgefüllte Akkreditierungsformulare sind per E-mail zu retournieren an: information@parl.admin.ch
- Akkreditierungsbestätigungen werden nur per E-mail versandt.
- Es werden keine Zutrittsausweise verschickt. Die Badges können ab dem 1. Dezember 2015 gegen Vorweisen der Akkreditierungsbestätigung sowie eines amtlichen Ausweises/Presseausweises im Medienzentrum (Empfangsdesk, 9 - 12 und 14 - 17 Uhr) abgeholt werden. Am Wahltag können die Ausweise am gleichen Ort ab 6.30 Uhr in Empfang genommen werden. „Sammelabholungen“ durch eine Vertreterin/Vertreter des entsprechenden Mediums sind möglich.
- Tagesaktuelle Fotos von den Bundesratswahlen werden auf Flickr publiziert. Der Link dazu findet sich auf www.parlament.ch.
- Die Parlamentsdienste bieten ausser einem WLAN-Zugang keine Infrastruktur an. Elektronische Medien, die eine ISDN-Leitung benötigen, sind gebeten direkt mit Swisscom Event & Media Solutions, Tel. 0800 22 40 40, Kontakt aufzunehmen.
- Es ist nicht gestattet, ein eigenes Drahtlosnetzwerk einzurichten.
- Im Parlamentsgebäude gibt es am Wahltag keine Arbeitsplätze. Für Vertreterinnen und Vertreter der privaten elektronischen Medien werden im Medienzentrum rund 20 Arbeitsplätze eingerichtet. Die interessierten Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung bis spätestens 30. November 2015 direkt an Peter Tuor, Betriebsleiter Medienzentrum, wenden 058 469 17 38, peter.tuor@bk.admin.ch
- Die Plätze auf den Pressetribünen werden von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) fest zugeteilt. Kontakt: Adrian Camartin, Vorstandsmitglied VBJ; adrian.camartin@rtr.ch; 031 326 33 92. Film-, Foto- und Tonaufnahmen von der Tribüne aus sind nicht gestattet.
Informationen für:
Fest akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten
- Fest akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten mit C-Ausweis benötigen keinen Spezialausweis.
- Sie tragen am Wahltag ihren C-Ausweis sichtbar auf sich.
- Inhaberinnen und Inhaber von C1-Ausweisen (erleichterte Tagesakkreditierung) fallen unter die Kontingentierung und müssen einen Spezialausweis beantragen.
Bundeshausfotografinnen und -fotografen
- 10 fest akkreditierte Bundeshausfotografen bilden einen Pool. Eine Person aus dem Pool fotografiert auch im Auftrag der Parlamentsdienste. Für die Koordination des Pools ist Ruben Sprich, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) zuständig. Kontakt: ruben.sprich@thomsonreuters.com. Die Namen der Fotografen müssen bis am
2. Dezember 2015 dem Ressort Information gemeldet werden: information@parl.admin.ch.
- Die Saalfotografinnen und -fotografen erhalten einen zusätzlichen Ausweis, der gegen Unterschrift beim Ressort Information (Parlamentsgebäude Büro 250) abgeholt werden kann.
- Die anderen fest akkreditierten Bundeshausfotografen haben zum Parlamentsgebäude Zutritt, nicht aber in den Nationalratssaal. Sie benötigen keinen Spezialausweis. Sie tragen am Wahltag
ihren C-Ausweis sichtbar auf sich.
- Es gibt kein zusätzliches Kontingent für Fotografinnen und Fotografen.
Print-Medien
- Pro Printmedium 1 Akkreditierung. Es stehen max. 36 Akkreditierungen zur Verfügung. Dabei gelten bei der Vergabe folgende Regeln:
1. Priorität: Tagespresse oder Regionalzeitungen aus den Heimatkantonen der zur Wiederwahl stehenden Mitglieder des Bundesrats und zur Wahl stehenden, offiziell nominierten, Kandidierenden.
2. Priorität: Sonntagszeitungen, weitere Wochenpublikationen.
- Fachpublikationen sowie die Vereins- und Parteipresse haben keinen Anspruch auf einen Spezialausweis.
Online-Medien; inkl. Internet-Radio/TV
- Für Online-Medien sind maximal 20 Spezialausweise reserviert.
- Pro Medium werden maximal 2 Spezialausweise abgegeben.
- Gemeinsame Plattformen wie zum Beispiel „Newsnetz“ gelten als 1 Medium.
- Für Online-Medien mit TV-Kameras sind die 4 Nischen im ersten Stock, Seite Zentrales Sekretariat und Café „Zeitungszimmer“ reserviert. Interessierte Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung beim Ressort Information information@parl.admin.ch oder 058 322 99 10 melden.
Private elektronische Medien
Privat-Radios
- Den Privat-Radios stehen insgesamt 26 Spezialausweise zur Verfügung.
- Pro UKW-konzessionierte Radiostation wird 1 Spezialausweis abgegeben.
- Überzählige Ausweise werden gemäss Höreranteil (Mediapulse) verteilt.
- Es sind keine technischen Installationen im Parlamentsgebäude möglich.
- Für fest akkreditierte Medienschaffende ist das Zimmer 2 reserviert.
Privat-TV
- Maximal 24 Badges (journalistisch tätige Mitarbeitende).
- Einzelne Stationen erhalten maximal zwei Akkreditierungen. Priorität haben Medien, die nicht an einem Pool beteiligt sind. Der Zutritt für Pools wird separat geregelt.
- Für Live-Sendungen von Privat-TV-Pools steht gemäss Weisungen der Verwaltungsdelegation das Ständerats-Vorzimmer Ost zur Verfügung.
- Privat-TV-Stationen, die einen Pool bilden wollen, sind gebeten, bis zum 7. November 2015 mit dem Ressort Information Kontakt aufzunehmen: information@parl.admin.ch oder 058 322 99 10.
Wichtig: Für die Koordination der Frequenzen ist das Produktionszentrum Bundeshaus zuständig.
Kontakt: Andreas Litmanowitsch, andreas.litmanowitsch@srgssr.ch; 031 326 33 21.
SRG SSR
- Der Zutritt für den Host Broadcaster SRG SSR wird separat geregelt.
Bern, 26. Oktober 2015 Parlamentsdienste