Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat an ihrer gestrigen Sitzung die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien beraten. Nachfolgend die Abstimmungsresultate im Überblick:
a) Die Kommission ist mit
11 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.
b) Die APK-S hat mit
11 zu 2 Stimmen und 0 Enthaltungen einen Antrag angenommen, der den Bundesrat ermächtigt, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren, wenn mit der Europäischen Union eine mit der Bundesverfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht.
Die Kommission stützt sich bei ihrem Entscheid auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, welches die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Argumente zur Genehmigung des Kroatienprotokolls darlegt (s. Anhang).
c) Kommission beantragt ihrem Rat mit
11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage anzunehmen.
Die APK-S hat im Vorfeld an der Sitzung vom 12. Mai die Konferenz der Kantonsregierungen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Justiz, der Direktion für Völkerrecht und des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zu diesem Sachverhalt angehört.
Die Kommission hat weiter der Petition Heinzelmann Regula. Obligatorisches Referendum für Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien (16.2010 s) keine Folge gegeben (einstimmig).
Die APK-S hat am 25. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Christian Levrat (SP/FR) und in Anwesenheit von Bunderätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.
Bern, 26. Mai 2016 Parlamentsdienste