Die Vorlage 20.067 über administrative Erleichterungen und Entlastungen des Bundeshaushalts, welche die vom Bundesrat im Sommer 2018 beschlossenen strukturellen Reformen auf Gesetzesstufe umsetzt, war in der Finanzkommission des Nationalrates weitgehend unbestritten. Die Kommission betont jedoch die Wichtigkeit regelmässiger Aufgabenüberprüfungen und fordert den Bundesrat auf, Bundesaufgaben periodisch zu hinterfragen.

1. Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts (20.067 n)

Oppositionslos ist die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) auf die Vorlage des Bundesrates über administrative Erleichterungen und Entlastungen des Bundeshaushalts eingetreten. Die Vorlage basiert auf dem Massnahmenpaket des Bundesrates über die strukturellen Reformen vom 30. August 2018 und setzt diejenigen Massnahmen um, die eine Gesetzesänderung erfordern. Konkret beinhaltet die Vorlage sechs Massnahmen, mit denen die Effizienz gesteigert werden soll und Abläufe vereinfacht werden sollen.

Im Rahmen der fünften Massnahme beantragt der Bundesrat, die Indexierung der Einlagen des Bundes und der Kantone in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) anzupassen. Die Kommission unterstützt diese Angleichung an die üblicherweise verwendete Teuerungsindexierung mit je 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Zwei Minderheiten beantragen dem Rat, die entsprechenden Bestimmungen sowohl für die Beiträge des Bundes als auch für diejenigen der Kantone zu streichen.

Mit der sechsten Massnahme der Vorlage schlägt der Bundesrat Änderungen im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Um diesbezügliche Empfehlungen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates abzuwarten, die sich im Mitberichtsverfahren mit den vorgeschlagenen Änderungen befasst, hat die FK‑N ihre Beschlussfassung dazu sowie die Gesamtabstimmung zur Vorlage ausgesetzt. Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung vom 11. bis 13. November erneut mit dieser Vorlage befassen.

2. Immobilienbotschaft EFD 2020 (20.050 s)

Auf Antrag der vorberatenden Subkommission unterstützt die FK‑N wie schon der Ständerat einstimmig die Immobilienbotschaft EFD 2020. Die FK‑N beantragt dem Nationalrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 130 Millionen Franken für die zweite Etappe des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Guisanplatz (Art. 1 Bst. a). Diskutiert wurde, ob angesichts des vermehrten Homeoffice in der Bundesverwaltung infolge des Coronavirus der Bau der zweiten Etappe noch nötig und sinnvoll ist. Die FK bejaht dies, weil der Bau der zweiten Etappe die Anwendung neuerer Arbeitsformen erlaubt. Zudem können dadurch auch bestehende alte Mietverhältnisse aufgelöst werden, was für den Bund kostengünstiger ist. Zu prüfen ist aber unbedingt die Notwendigkeit weiterer Gebäude der Bundesverwaltung im Raum Bern. Der Bundesrat ist daran, mögliche Konsequenzen aus der neuen Entwicklung zu ziehen und dazu einen Bericht zu verfassen.

Befürwortet wird auch ein Verpflichtungskredit von 153,5 Millionen Franken für einen Laborneubau für Agroscope in Posieux. Zu Diskussionen Anlass gab, dass der Kanton Freiburg den Laborneubau auf Boden des Bundes realisiert, den er dann dem Bund gegen einen Mietzins für 25 Jahre vermietet. Danach fällt das Gebäude an den Bund zurück (Heimfall). Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass diese ungewöhnliche Vorgehensweise Folge früherer Beschlüsse auch des Parlaments ist. Überprüfen wird die Kommission die Umsetzung der vom Parlament geforderten Umleitung von Effizienzgewinnen, die sich auch aus einer Konzentration der Agroscope auf weniger Standorte als früher ergibt, in die Agrarforschung (vgl. dazu die von beiden Räten angenommenen Motionen der FK-N 18.4087 n und 20.3014 n).

3. Voranschlag 2020. Nachtrag II (20.042 ns)

Die FK-N hat sich im Rahmen der sogenannten allgemeinen Aussprache mit dem «ordentlichen» Nachtrag II zum Voranschlag 2020 befasst (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 25.09.2020). Die «ausserordentlichen» Nachtragskredite IIa und IIb zum Voranschlag 2020 waren in der diesjährigen Sommer- und Herbstsession von den eidgenössischen Räten genehmigt worden.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, «ordentliche» Nachtragskredite in Höhe von 98,2 Millionen Franken zu bewilligen. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates im Oktober im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren.

4. Covid-19-SoIidarbürgschaftsgesetz (20.075 ns)

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‑N) befürwortet die FK‑N einstimmig das Covid-19-SoIidarbürgschaftsgesetz. Das Parlament hatte für Solidarbürgschaften einen Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken bewilligt. Gemäss den Zahlen des SECO vom 17. August 2020 wurde dieser zu 41 Prozent ausgeschöpft. In welcher Höhe die Covid-Bürgschaftskredite den Bundeshaushalt schlussendlich tatsächlich belasten werden, ist erst nach mehr als zehn Jahren klar.

Die FK-N beantragt der WAK‑N, im Gesetz klarer festzuschreiben, dass Unternehmen, die einen mit einer Solidarbürgschaft gesicherten Covid-Kredit bezogen haben, keine Dividenden ausschütten dürfen. Des Weiteren vertritt sie die Auffassung, dass Kredite oder Teile davon, die ein Unternehmen der kreditgebenden Bank zurückbezahlt hat, von dieser nicht erneut als Kredit an das Unternehmen ausbezahlt werden dürfen.

5. Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung 2021-2027 (20.074 n)

In einem weiteren Mitbericht an die WAK-N äussert sich die Finanzkommission zur aktuellen Wohnraumförderungsvorlage des Bundesrates. Grundsätzlich ist der Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) nicht bestritten, verschiedene Minderheiten beantragen der WAK-N und dem Rat jedoch, den Kreditbetrag zu erhöhen oder zu senken sowie auf die vorgesehene Stabilisierung des Bürgschaftsvolumens ab 2028 zu verzichten.

6. Horizon-Paket 2021–2027 (20.052 s)

Die FK-N hält in ihrem Mitbericht an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates fest (WBK-N), dass sie das Horizon-Paket des Bundesrates unterstützt. Die Verpflichtungskredite für die Pflichtbeiträge (ungefähr 5,4 Milliarden Franken) und die nationalen Begleitmassnahmen (ungefähr 117 Millionen Franken) sind in der Kommission unbestritten. Die Kommissionsminderheit beantragt der WBK-N und dem Nationalrat, die Reserve für das Wechselkursrisiko um 60 Prozent (‑147,60 Millionen Franken) zu senken. Mit den verbleibenden Mitteln wäre immerhin ein durchschnittlicher Wechselkurs für einen Euro von 1.12 Franken (anstatt von 1.15 Franken wie in der bundesrätlichen Vorlage) gedeckt.

7. Regionaler Personenverkehr. Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits (20.053 s)

Die FK-N hält in ihrem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) fest, dass das Instrument der Bürgschaften für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr wirksam und zweckmässig ist. Sie beantragt der KVF-N und dem Nationalrat einstimmig, den Rahmenkredit in Höhe von 11 Milliarden Franken für die Bürgschaften des Bundes in diesem Bereich zu verlängern.

8. Weitere Geschäfte

Die Kommission hat sich mit den Verfasserinnen der Studie «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL unterhalten (vgl. Medienmitteilung der WSL vom 24. August 2020). Da es sich um ein sehr weitreichendes Thema handelt, hat die Kommission beschlossen, ihre Beratungen im ersten Quartal 2021 fortzusetzen und zu diesem Zeitpunkt allfällige parlamentarische Vorstösse einzureichen.

Ferner hat die FK-N mit Vertretern des Informatiksteuerungsorgans des Bundes über die Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3515 von Nationalrat Thomas Weibel zu Informatikbeschaffungen der Bundesverwaltung diskutiert. Sie beantragt die Abschreibung des Postulats.

Ferner reicht die FK-N eine einstimmig verabschiedete Kommissionsmotion im Bereich der Informatik ein (20.4260 n), die den Bundesrat beauftragt, einen zentralen, standardisierten Zugang im Sinne eines «Daten Hubs» zu den digitalen Daten und Prozessen der gesamten Bundesverwaltung zu schaffen.

Zu guter Letzt haben die für die Geschäfte des EFD und des EDI zuständigen Subkommissionen der FK-N die Kommission über die Ergebnisse ihrer Dienststellenbesuche beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation sowie beim Bundesamt für Sozialversicherungen informiert. Ausserdem hat die Finanzdelegation der FK-N die wichtigsten Ergebnisse ihrer seit Mai 2020 durchgeführten Arbeiten präsentiert.

Die Kommission hat am 5. und 6. Oktober unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), und teils im Beisein des Vorstehers des EFD sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EJPD, des VBS, des EFD, des WBF, des UVEK, der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL in Bern getagt.