Voranschlag 2021 des Bundes (20.041 ns) und Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (20.042 ns)
Die FK-S hat ihre Arbeiten zum Voranschlag 2021 des Bundes aufgenommen. Gemäss den jüngsten Zahlen, welche der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements an der Sitzung bekannt gegeben hat, sieht der am 19. August 2020 vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2021, einschliesslich der Nachmeldung vom 25. September 2020, Einnahmen von 75,793 Milliarden Franken und Ausgaben von 78,266 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein negativer ordentlicher Saldo von 2,472 Milliarden Franken. Somit werden die gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse derzeit eingehalten. Der Voranschlag 2021 ist jedoch aufgrund der Covid-19-Krise sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig nach wie vor mit grosser Unsicherheit behaftet. Bis zur Detailberatung, die an der nächsten Plenarsitzung erfolgen wird, könnte es noch grosse Änderungen geben.
Im ordentlichen Nachtrag II zum Voranschlag 2020 beantragt der Bundesrat zehn Kredite in Höhe von insgesamt 98,2 Millionen Franken sowie einen Verpflichtungskredit über 30 Millionen Franken.
Im Mittelpunkt der Diskussion über diese beiden Vorlagen standen die Folgen der Covid-19-Krise sowie die allfälligen Anpassungen, die dadurch am Voranschlag 2021 oder gar am Vollzug des Voranschlags 2020 notwendig werden.
Im Anschluss an die Beratung ist die Kommission auf beide Vorlagen eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung der Budgets der einzelnen Departemente betraut sind, werden im Oktober tagen und ihre Schlussfolgerungen der Plenarkommission an deren Sitzung vom 16. und 17. November 2020 präsentieren.
Parlamentarische Initiative «Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer» (18.469 n)
Nachdem der Nationalrat in der letzten Herbstsession der genannten Initiative Folge gegeben hatte, musste die FK-S im Rahmen der Vorprüfung ein zweites Mal über den Antrag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission auf Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative befinden. Diese Initiative verlangt, dass die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestärkt werden. Nach einer erneut eingehenden und angeregten Diskussion insbesondere über die Bedingungen und die Effizienz der aktuellen Kontrollen hat die FK-S mit 9 zu 2 Stimmen beschlossen, an ihrer Position vom 26. März 2019 festzuhalten und ihrem Rat zu beantragen, den Antrag auf Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und betont, dass die Initiative eine Schwächung der Kantone und einen Eingriff in ein effizientes System darstellen würde.
Mitbericht
Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit dem Entwurf des Covid-Bürgschaftsgesetzes befasst (20.075 ns). Mit diesem soll die vom Bundesrat am 25. März 2020 verabschiedete Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung in ein ordentliches Gesetz überführt werden. Nach einer langen Diskussion, in deren Mittelpunkt insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch und die Vorgaben für die Kreditnehmenden standen, beantragt die Kommission der für die Vorberatung der Vorlage zuständigen WAK-S, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Sie wird der WAK-S ihre Erwägungen an deren nächster Sitzung zur Kenntnis bringen.
Die FK-S hat am 12. und 13. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Hegglin (M-CEB, ZG) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, sowie des Direktors der EFK und mehrerer Mitarbeitender des EFD und des WBF in Bern getagt.