Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat sich mit den Adressierungsproblemen befasst, die im Rahmen der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe entstanden. In ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht kommt die Kommission zum Schluss, dass das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) seinen Pflichten als zuständige Aufsichtsbehörde grösstenteils nachgekommen ist. Dennoch sieht die GPK-S Handlungsbedarf bezüglich der Qualität der Haushaltsda-ten, des Datenaustauschs zwischen den Einwohnerdiensten und der Erhebungs-stelle Serafe AG sowie allfälliger Zusatzkosten für den Bund. Sie richtet zwei ent-sprechende Empfehlungen an den Bundesrat.

Am 1. Juli 2016 trat das neue Radio- und Fernsehgesetz in Kraft, das die Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe pro Haushalt vorsieht. Als die neue Erhebungsstelle Serafe AG zu Beginn des Jahres 2019 die ersten Rechnungen verschickte, wurden Mängel bei der Adressierung festgestellt, indem mehrere Tausend Schweizer Haushalte eine falsche Abgaberechnung erhielten. Dies hatte zur Folge, dass die Einwohnerdienste einiger Gemeinden sowie die Serafe AG mit Anfragen und Reklamationen überrannt wurden. Die Serafe AG sowie das BAKOM standen in der Folge von verschiedenen Seiten in der Kritik.

Vor diesem Hintergrund beschloss die GPK-S im Februar 2019 zu untersuchen, wie das BAKOM als zuständige Bundesbehörde mit diesem Fall umgegangen ist (Medienmitteilung der GPK-S vom 22.2.2019). Die Kommission konzentrierte sich bei ihren Abklärungen auf die Gründe und Verantwortlichkeiten für die Adressierungsprobleme, den Umgang des Amtes mit diesen Fehlern, die finanziellen Auswirkungen und den diesbezüglichen Austausch des BAKOM mit Serafe AG und den Kantons- und Gemeindebehörden.

Die GPK-S stellt in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht fest, dass sich das BAKOM frühzeitig und vertieft um die Vorbereitung des Systemwechsels gekümmert und die diesbezüglichen Arbeiten der Serafe AG eng verfolgt hat. Aus Sicht der Kommission wurden jedoch die Risiken in Zusammenhang mit der Definition der Haushaltsadressen – welche in dieser Form zum ersten Mal verwendet wurden – vom BAKOM unterschätzt. Seit dem Auftreten der ersten Adressierungsprobleme intensivierte das BAKOM jedoch die Kommunikation mit den Kantonen und Gemeinden, was die GPK-S sehr begrüsst.

Das BAKOM hat gegenüber der GPK-S darauf hingewiesen, dass die grosse Mehrheit der Anfang 2019 festgestellten Adressierungsprobleme auf fehlerhafte Haushaltdaten der Kantone und Gemeinden zurückzuführen war. Die Kommission anerkennt, dass die dezentrale Struktur der Erhebung der Haushaltdaten und der Lieferung dieser Daten an die Serafe AG eine grosse Herausforderung darstellt. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone waren ihrerseits allerdings der Meinung, dass eine gewisse Fehlerquote bei den Hauhaltdaten unvermeidbar ist. Die Kommission hält jedoch fest, dass die Fehlerquote jederzeit unter dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) tolerierten Schwellenwert lag.

Das BAKOM hat aus Sicht der GPK-S schnell und angemessen auf die Adressierungsprobleme reagiert, indem die Serafe AG zur alleinigen Ansprechstelle für Anfragen der Bevölkerung erklärt und die Einwohnerdienste somit entlastet wurden. Zudem ist das Bundesamt seit Beginn der Adressierungsprobleme bemüht, die Anzahl falscher Rechnungen pro Monat zu reduzieren. Die Kommission bedauert aber, dass monatlich noch immer mehrere Tausend Haushalte eine falsche Rechnung erhalten. Sie erwartet daher, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden prüft, wie die Qualität der Haushaltdaten verbessert werden kann, und dass der diesbezügliche Austausch zwischen der Serafe AG und den Einwohnerdiensten weiter optimiert wird. Sie hat eine entsprechende Empfehlung an den Bundesrat gerichtet.

Die GPK-S stellt weiter fest, dass die finanziellen Auswirkungen der Adressierungsprobleme noch unbekannt sind. Sowohl bei den Einwohnerdiensten als auch bei der Serafe AG führten diese Probleme zu einem grossen Mehraufwand. Die Kommission ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass die allfälligen Zusatzkosten, welche im Zusammenhang mit den Adressierungsproblemen entstanden, so bald als möglich ermittelt werden, und dass die diesbezüglichen Verantwortungen geklärt werden.

Die Kommission hat den Bundesrat eingeladen, ihre Feststellungen und Empfehlungen im Rahmen seiner künftigen Arbeiten zu berücksichtigen und ihn um eine Stellungnahme bis zum 25. Januar 2021 gebeten. Da es noch offene Fragen in Zusammenhang mit den finanziellen Folgen der Adressierungsprobleme, den Pendenzen bei der Serafe und allfälligen Anpassungen des Datenerhebungssystems gibt, behält sich die Kommission vor, das Dossier bei neuen Vorkommnissen wieder zu öffnen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.

Die GPK-S hat am 13. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.