Die Kommission gelangt zum Schluss, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Entscheide trafen, deren Zweckmässigkeit in politischer Hinsicht fragwürdig ist, indem sie gewisse Aspekte der Zollgesetzrevision vorgriffen. Je nachdem, wie das Parlament im Rahmen der Zollgesetzrevision entscheidet, könnte die aktuelle Organisation des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unter gewissen Gesichtspunkten problematisch sein und müsste somit vielleicht schon bald überarbeitet werden. Ausserdem hätten die Begleitmassnahmen im Personalbereich nach Ansicht der Kommission besser auf die Reorganisationsmassnahmen abgestimmt werden müssen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die kürzlich in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt wurde, befindet sich derzeit in einem umfassenden Transformationsprozess, mit dem erreicht werden soll, dass sie ihren Auftrag – d. h. die umfassende Sicherheit an der Grenze für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu gewährleisten – noch besser und wirksamer wahrnehmen kann.

Spezifische Elemente der Reorganisation

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat sich mit verschiedenen Aspekten der Reorganisation befasst, namentlich mit dem neuen Berufsbild für die Mitarbeitenden des BAZG, der Regionalstruktur und der Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps (GWK). In Bezug auf den letzten Punkt ist sie der Ansicht, dass die EZV und das EFD, indem sie der Zollgesetzrevision vorgriffen, Entscheide trafen, deren Zweckmässigkeit in politischer Hinsicht fragwürdig ist. Die neue Organisation des BAZG stellt das Parlament vor vollendete Tatsachen, insbesondere betreffend die Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps und wäre problematisch, wenn das Parlament vom Gesetzesentwurf abweichen würde. Aus diesen Gründen erwartet die GPK-S vom Bundesrat, dass er entsprechende Vorkehrungen trifft, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, und dass er bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen wird, die folgenden Bedingungen einhält:

  • Die zivilen Zollbeamtinnen und -beamten tragen vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision weder Waffe noch Uniform.
  • Die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Waffe und Uniform tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, wird vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision nicht signifikant erhöht.

Auswirkungen der Reorganisation auf das Personal

Die GPK-S hat sich über die Auswirkungen der Reorganisation auf das Personal informiert und diesbezüglich mehrmals die Gewerkschaften, das BAZG und den Vorsteher des EFD angehört. Sie hält fest, dass die Ansichten der Gewerkschaften und des BAZG stark voneinander abweichen und es teilweise an handfesten Informationen fehlt, um die Situation präzise zu erfassen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht Aufgabe der Oberaufsicht, zwischen diesen beiden Positionen zu vermitteln.

Dennoch kann die Kommission aus den erhaltenen Informationen gewisse Schlussfolgerungen ziehen:

Die Kommission hat festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Reorganisation dem BAZG klar war, dass der verlangte Kulturwandel für das Personal nicht einfach sein wird. Auch nach Auffassung des Vorstehers des EFD gehe eine Transformation dieser Grössenordnung nie ohne Nebengeräusche vonstatten; er ist aber der Auffassung, dass eine klare Mehrheit hinter dem angestossenen Transformationsprozess stehe. Ausserdem deuten die Personalbefragungen und das Ausbleiben eines nennenswerten Anstiegs der Abgänge nicht auf eine allgemeine Unzufriedenheit hin.

Andererseits zeigen die Anhörungen der GPK-S mit den Gewerkschaften und ehemaligen Mitarbeitenden der EZV allerdings, dass die Lage bei der EZV angespannt war und es vermutlich zum Teil nach wie vor ist. Die GPK-S hat festgestellt, dass eine Reihe von Reorganisations­massnahmen aufeinander folgten, deren Ziele und gewisse Aspekte, die für das Personal besonders heikel sind (z. B. die Frage der Überführung der derzeitigen zivilen Berufe in das künftige Berufsbild, die Unsicherheiten betreffend die organisatorische Integration des Grenzwachtkorps und die Frage des Waffentragens), erst sehr spät – und lange nach der Ankündigung der Reorganisationsmassnahmen – geklärt wurden.

Die GPK-S ist daher der Ansicht, dass der Begleitung des Personals, namentlich der Einbindung der Mitarbeitenden und der Kommunikation ihnen gegenüber, noch mehr Aufmerksamkeit hätte geschenkt werden müssen. In diesem Zusammenhang ersucht sie den Bundesrat, zu prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, den Anwendungsbereich des Sozialplans des Bundes auf Reorganisationen mit erheblichen Auswirkungen für das Personal auszuweiten, oder einen spezifischen analogen Prozess auszuarbeiten.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat, bis am 23. September 2022 zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 23. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.