Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat geprüft, wie der Bundesrat ihre Empfehlungen im Nachgang an die Buchungsunregelmässigkeiten bei der PostAuto AG umgesetzt hat. Dabei hat sie festgestellt, dass die Führung und Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen – wie der Post – verstärkt wurde. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass in verschiedenen Punkten zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Sie wird die Praxis der betroffenen Departemente weiterhin aufmerksam verfolgen.

Im November 2019 veröffentlichte die GPK-S ihren Bericht​ über die Affäre um die Buchungsunregelmässigkeiten bei der PostAuto AG, einer Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG. Sie richtete fünfzehn Empfehlungen an den Bundesrat, die vor allem die Führung und Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen betrafen. Zwischen 2020 und 2025 informierte sich die Kommission regelmässig über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Im heute verabschiedeten Bericht präsentiert sie die Ergebnisse ihrer Abklärungen.

Die GPK-S kommt zum Schluss, dass der Bundesrat in mehreren Bereichen wichtige Lehren aus der PostAuto-Affäre gezogen hat. Ihrer Meinung nach hat der Bund die Führung und Beaufsichtigung der Unternehmen, deren Eigner er ist, insgesamt geklärt und verstärkt.

Mehrere Empfehlungen wurden umgesetzt

Infolge der PostAuto-Affäre hat der Bundesrat ab 2020 die Finanzziele der Post im Bereich des regionalen Personenverkehrs (RPV) angepasst. Die Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über die Unternehmen, die Subventionen für den RPV erhalten, wurde optimiert und verstärkt, wodurch verschiedene andere Fälle von Unregelmässigkeiten erkannt und bearbeitet werden konnten.

Im Bereich der allgemeinen Corporate Governance des Bundes hat der Bundesrat die Gespräche zwischen den Eignerstellen des Bundes und den Unternehmen präziser geregelt. Zudem hat er die Vorgaben für die internen Aufsichtsinstrumente der Unternehmen (z. B. für das Risikomanagement) verstärkt. Darüber hinaus haben die Eignerdepartemente versichert, den wichtigsten Tochtergesellschaften der Unternehmen (z. B. SBB Cargo, Fastweb) besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die GPK-S wird aufmerksam verfolgen, wie diese Verbesserungen in der Praxis umgesetzt werden.

In verschiedenen Punkten Verbesserungen notwendig

Trotz dieser Fortschritte ist die GPK-S der Ansicht, dass in gewissen Bereichen zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Sie verlangt insbesondere, dass die Zusammenarbeit zwischen den Eignerstellen und den mit der sektorspezifischen Aufsicht betrauten Bundesämtern (z. B. BAV) verstärkt wird.

Verbesserungen erwartet die Kommission auch bei der Archivierung in den bundesnahen Unternehmen. Bei der PostAuto-Affäre konnte der relevante Sachverhalt aufgrund der schlechten Qualität der verfügbaren Unterlagen teilweise nicht ermittelt werden. Die Abklärungen der GPK-S zeigen, dass die Archivierungspraktiken der Unternehmen stark voneinander abweichen und dass das Bundesarchiv (BAR) seine gesetzliche Aufsicht über die Unternehmen nur sehr begrenzt wahrnimmt. Die Kommission erachtet es als unerlässlich, dass rasch geklärt wird, bis zu welchem Grad das Archivierungsrecht auf die bundesnahen Unternehmen anwendbar ist.

Die GPK-S hat ferner verschiedene weitere Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet, unter anderem betreffend die Information des Parlaments über die wichtigsten Risiken der Unternehmen sowie die strategischen Ziele der Swisscom bei ihren Auslandsaktivitäten.

Separate Beurteilung des Strafverfahrens

Die GPK-S hat beschlossen, ihre Inspektion zu PostAuto abzuschliessen. Sie wird in rund drei Jahren erneut Bilanz ziehen, behält sich aber vor, bei Bedarf ihre Beurteilung nachträglich zu ergänzen, z. B. auf der Grundlage ihrer laufenden Abklärungen zur RUAG MRO​.

Das Verwaltungsstrafverfahren, das seit 2018 vom Bundesamt für Polizei (fedpol) in der Postauto-Affäre geführt wird, wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beurteilen. Im Sinne der Gewaltenteilung wird sie zu diesem Teil des Dossiers erst Stellung nehmen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.