Die Parlamentsdienste reichen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen die Person ein, welche das Parlamentsgebäude erklettert hat. Als Hausherr stützen sich die Parlamentsdienste dabei auf die Erkenntnisse von fedpol, welche mit der Umsetzung der von der Verwaltungsdelegation beschlossenen Sicherheitsmassnahmen beauftragt ist.
Im Weiteren wurde gemeinsam mit fedpol und dem Bundesamt für Bauten und Logistik die Sicherung der Bauinstallationen geprüft, die gegenwärtig am Parlamentsgebäude errichtet sind. Sofortmassnahmen sind in der Zwischenzeit bereits umgesetzt worden.