Nachdem der Ständerat am 12. März 2019 auf den indirekten Gegenentwurf (16.077, Entwurf 2) zur Konzernverantwortungsinitiative (17.060) nicht eingetreten ist, hat der Nationalrat am 13. Juni 2019 entschieden, am Eintreten festzuhalten. Die Kommission folgt nun mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat damit zum zweiten Mal, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

​Die Kommission möchte an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs abschliessen und dem Ständerat in der Herbstsession ihre Anträge unterbreiten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat in ihrer Medienmitteilung vom 5. April 2019 eine Reihe von Prinzipien festgehalten, die ihrer Ansicht nach für die weitere Beratung und Entwicklung der Vorlage wichtig sind. Die Kommission wird diese Aspekte im Rahmen der Detailberatung prüfen. Sie hat bereits ein rechtsvergleichendes Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung über die Rechtslage in Europa im Hinblick auf die Geschäftsherrenhaftung für kontrollierte Unternehmen zur Kenntnis genommen.

Revision des Erbrechts verabschiedet

Die Kommission hat die Detailberatung der Erbrechtsrevision (18.069) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission hat eine vertiefte Diskussion über die vom Bundesrat vorgesehene Abschaffung des Pflichtteils der Eltern geführt, diesbezüglich aber keine Änderungen am Entwurf vorgenommen.

Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Bestimmungen betreffend den Unterstützungsanspruch der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners aus dem Entwurf zu streichen. Eine Minderheit unterstützt den vom Bundesrat vorgeschlagenen Unterstützungsanspruch, mit dem das Existenzminimum der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners gedeckt werden soll.

Eine weitere Minderheit beantragt, dass der Pflichtteil bis um die Hälfte verringert werden kann, wenn der Verstorbene beschliesst, Zuwendungen an eine Person zu entrichten, mit der er am Todestag seit mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebte sowie wenn die Verringerung des Pflichtteils die Übertragung eines Unternehmens erleichtert. Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.

Die Kommission hat ihre Sitzung vom 12./13. August 2019 am 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Konventionen im Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf abgehalten, im Heimtatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Robert Cramer (G, GE). Dabei hat sie die Sonderausstellung «Gefängnisse» besucht. Auf Einladung der Genfer Regierung traf sie zum Abendessen mit dem Vizepräsidenten des Staatsrats, Regierungsrat Serge Dal Busco, zusammen.