Während die Entscheide zur
Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot und des
Immobilienprogramms VBS unbestritten waren und einstimmig gefällt wurden, wurden die übrigen Bundesbeschlüsse kontrovers diskutiert.
Auf den Bundesbeschluss zur Beschaffung der
Kampfflugzeuge F-35A trat die SiK-N mit 22 zu 3 Stimmen ein. Ein Antrag auf Rückweisung, um eine Vorlage zur Beschaffung eines europäischen Kampfflugzeuges vorzulegen, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die F-35A die richtige Wahl ist. Bei der Evaluation erzielte die F-35A von allen vier evaluierten Kampflugzeugen das beste Resultat, und zwar kosten- wie auch nutzenseitig. Sie begrüsst, dass die Schweiz Fixpreise aushandeln konnte. Um eine Fähigkeitslücke beim Schutz des Luftraums zu verhindern, will die Mehrheit, dass der Bundesrat die Beschaffungsverträge nach Vorliegen der Parlamentsbeschlüsse unterzeichnet. Dieser Entscheid wurde mit 17 zu 7 Stimmen gefällt. Dabei ruft die Mehrheit in Erinnerung, dass das Volk bereits über den Kauf von neuen Kampfflugzeugen abgestimmt hat, im Wissen, dass auch der F-35A evaluiert wurde.
Für die Minderheit ist der F-35A die falsche Wahl für die Schweiz, da er insbesondere für den Luftpolizeidienst ungeeignet sei und zahlreiche Mängel aufweise. Zudem warnt sie vor drohenden massiven Kostenüberschreitungen und vor der Abhängigkeit, in die sich die Schweiz sicherheitspolitisch begeben würde. Entsprechend müsse die Volksabstimmung zur Initiative Stopp-F35-Initiative abgewartet werden, auch um keinen Präzedenzfall für eine massive Schwächung der Volksrechte zu schaffen. Ein Antrag, bei einer allfälligen Kostenüberschreitung den Bundesrat zu beauftragen, mit der US-Regierung über eine Kürzung der Anzahl zu beschaffender Flugzeuge zu verhandeln, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission hat bewusst noch keinen definitiven Entscheid gefällt und noch keine Gesamtabstimmung zum Bundesbeschluss durchgeführt. Sie will vorgängig die Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates abwarten, welche das Evaluationsverfahren bzw. das Risikomanagement prüften. Diese Berichte wird sie an ihrer Sitzung von Ende August und am 12. September 2022 prüfen.
Nicht eingetreten ist die SiK-N auf die Ausserdienststellung der
Kampfflugzeuge F-5 Tiger, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen. Die Mehrheit ist überzeugt, dass mit der Ausserdienststellung zugewartet werden muss, bis eine Staffel F-35A in Betrieb ist. Der F-5 ist in der Lage, verschiedene notwendige Aufgaben wie z.B. Aggressorleistungen für das Luftkampftraining, sinnvoll durchzuführen und so die teureren F/A-18 für wichtigere Aufgaben zu schonen. Die Minderheit spricht den F-5 jeden militärischen Wert ab und erachtet eine Mehrflottenpolitik als zu teuer, zumal ein Weiterbetrieb der F-5 über 2025 hinaus Zusatzinvestitionen erfordern würde.
Während beim Bundesbeschluss über die
Beschaffung von Armeematerial 2022 und über das Rüstungsprogramm 2022 das Eintreten unbestritten war, wurden bei der Detailberatung mehrere Kürzungs- und Streichungsanträge gestellt, z.B. zur 2. Tranche 12-cm-Mörser 16. Sämtliche Anträge wurden indes mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Mit 15 zu 10 Stimmen wurde zudem eine Kürzung der Subventionierung von Schiessvereinen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde diese Vorlage schliesslich ohne Änderung mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Vor der Aufnahme der Beratungen führte die Kommission Anhörungen durch (Schweizerische Offiziersgesellschaft, Landeskonferenz der militärischen Dachverbände, Initiativkomitee Stopp F-35, Bürgerliche Organisation für eine sichere Schweiz BOSS, Swissmem und Groupe Romand pour le Matériel de Défense et de Sécurité, Verein ASIPRO sowie Rechtsprofessoren und das Bundesamt für Justiz).
Weitere Themen
Die Kommission liess sich vom VBS namentlich über die aktuelle Lage des Krieges in der Ukraine informieren sowie über die mittelfristige Rüstungsplanung und zukünftigen Fähigkeiten der Armee, die dank der Aufstockung des Armeebudgets auf mindestens 1 Prozent des BIP bis 2030 realisiert werden können.
Die Kommission hat am 4. und 5. Juli 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils in Anwesenheit der Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, in Bern getagt.