Die SiK-N wurde vom Bundesrat zum Beitritt der Schweiz zur ESSI konsultiert. Diese Initiative bezweckt, Beschaffungen von Systemen zur Luftverteidigung in Europa besser zu koordinieren und allenfalls zu bündeln, um Skaleneffekte zu nutzen und die Interoperabilität zwischen den Partnerländern zu verbessern. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder begrüsst, dass mit der Initiative Projekte und Programme für die kooperative Beschaffung von bodengestützten Luftverteidigungssystemen durchgeführt werden können und in weiteren Zusammenarbeitsbereichen wie zum Beispiel Logistik oder Ausbildung ein Austausch mit den Teilnehmerstaaten stattfinden kann. Sie erachtet den Beitritt mit der Schweizer Neutralität als vereinbar, zumal der Bundesrat in der Zusatzerklärung und im Memorandum of Understanding neutralitätsrechtliche Vorbehalte der Schweiz angebracht hat, um beispielsweise jegliche Mitwirkung an internationalen militärischen Konflikten auszuschliessen.
Die Minderheit spricht sich gegen den Beitritt zu ESSI aus. In ihren Augen geht die ESSI über die Koordination von Beschaffungsvorhaben hinaus und will letztlich ein europäisches Luftabwehrschild schaffen, was mit der Schweizer Neutralität nicht vereinbar wäre. Selbst wenn die Schweiz sich auf die kooperative Beschaffung von bodengestützten Luftverteidigungssystemen beschränken würde, befürchtet die Minderheit, dass damit die Auswahl bei künftigen Beschaffungsvorhaben eingeschränkt wird, da zahlreiche Länder nicht an ESSI teilnehmen.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war schliesslich, ob der Bundesrat lediglich die zuständigen Kommissionen zu einem Beitritt zu ESSI konsultieren muss oder ob die Eidgenössischen Räte formell über den Beitritt Beschluss zu fassen haben. Die Kommissionmehrheit kam zum Schluss, dass aufgrund der grossen Tragweite eines Beitritts der Schweiz zu ESSI der Bundesrat beauftragt werden soll, dem Parlament das Vertragswerk zur Genehmigung zu unterbreiten. Eine entsprechende Motion (24.3474) wurde mit 13 zu 11 Stimmen verabschiedet. Die Kommissionsminderheit vertritt indes die Auffassung, dass der Bundesrat gestützt auf Art. 109b des Militärgesetzes (Rüstungskooperation mit Partnerstaaten; SR 510.10) die Kompetenz hat, den Beitritt selbständig zu beschliessen.
Cyberrisiken im All / Weltraumpolitik
Die Kommission hat ihre Beratung zu den Cyberrisiken im All fortgesetzt und den entsprechenden Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4176 Nationalrat (Bellaiche) zur Kenntnis genommen. Sie teilt die Auffassung des Bundesrats, dass dem Weltraum eine wachsende sicherheitspolitische Bedeutung zukommt. Um die Interessen der Schweiz zu wahren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, erachtet die Kommission eine engere Kooperation im Weltraumbereich vor allem mit der EU als notwendig. Mit 11 zu 10 Stimmen hat die Kommission deshalb eine Motion (24.3476) eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, eine umfassende Kooperation mit der EU im Weltraumbereich anzustreben. Diese Kooperation soll indes nicht im Rahmen der aktuell laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU verhandelt werden. Eine Minderheit lehnt diese Motion ab.
Kontrolle über BEYOND GRAVITY behalten
Die SiK-N ist der Auffassung, dass die BEYOND GRAVITY AG, eine auf die Raumfahrt spezialisierte Tochtergesellschaft der RUAG INTERNATIONAL, für die Sicherheit der Schweiz, ihr Innovationspotenzial und ihre industrielle Dynamik von strategischem Interesse ist. Deshalb soll der Bundesrat seinen Entscheid vom 29. November 2023, BEYOND GRAVITY zu verkaufen, überdenken. Mit einer Motion beantragt die SiK-N ihrem Rat, den Bundesrat aufzufordern, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle oder das volle Eigentum an BEYOND GRAVITY zu behalten. Mit 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die SiK-N die entsprechende Motion 24.3477 verabschiedet. Mit 15 zu 7 Stimmen wurde ein Antrag auf Sistierung des Entscheids, um weitere Abklärungen vorzunehmen, abgelehnt.
Prüfung von Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz
Die SiK-N hat sich den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.3451 (Ständerat, SiK-S. Imame in der Schweiz) präsentieren lassen. Dabei kam die SiK-N namentlich zum Schluss, dass die im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) kodifizierten Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen nicht ausreichen, um zu verhindern, dass kein extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Menschenrechten zuwiderlaufendes Gedankengut in Gebetshäusern und religiösen Bildungseinrichtung in der Schweiz verbreitet wird. Ein Hauptproblem sieht die Kommission dabei in der entsprechenden ausländischen Finanzierung. Vor diesem Hintergrund beschloss die SiK-N, ihrem Rat zu beantragen, den Bundesrat zu beauftragen, in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann. Das entsprechende Postulat 24.3473 hat SiK-N einstimmig verabschiedet.
Die SiK-N hat sich zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und über die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine sowie über den Stand der Umsetzung der polizeilichen Abfrageplattform (POLAP) ins Bild setzen lassen.
Zu Beginn ihrer Sitzung besuchte die Kommission den Nachrichtdienst des Bundes. Der Besuch fand vor dem Hintergrund der geplanten Revision des Nachrichtendienstgesetzes statt.
Die Kommission hat am 13. und 14. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Beat Jans, in Bern getagt.