Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaates gleiche Rechte wie EU- und EFTA-Bürgerinnen und -bürgern erhalten. Nach den mehrheitlich positiven Resultaten der Vernehmlassung hat die Staatspolitische Kommission (SPK) ihren Entwurf für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zuhanden des Nationalrates verabschiedet.

Der Gesetzesentwurf der SPK, der auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) zurückgeht, (19.464 n Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug) verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht länger benachteiligt werden.

Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) soll ihre rechtliche Gleichstellung gegenüber den Personen festgeschrieben werden, die ihre Angehörigen aus Drittstaaten nach den Regeln des Personenfreizügigkeitsabkommens oder des EFTA-Übereinkommens in die Schweiz nachziehen können.

Nach dem geltenden Recht können Schweizerinnen und Schweizer nur ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren aus Drittstaaten nachziehen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll neu den Nachzug aller Kinder von Schweizerinnen und Schweizern und von deren Ehegatten wie auch den Nachzug eigener Verwandter und der Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie erlauben. Voraussetzung ist, dass ihnen Unterhalt gewährt wird, dass sie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen und sie sich in der Schweiz integrieren.

Gegnerische Stimmen vertreten die Meinung, dass eine Erweiterung der Nachzugsmöglichkeiten für Familienmitglieder aus Drittstaaten das Risiko berge, dass die Zahl der Sozialhilfebeziehenden weiter ansteige. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung werde zudem die verfassungsrechtliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a der Bundesverfassung) verletzt.

Nachdem die Kommission ihren Gesetzesentwurf am 11. Mai 2023 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, verabschiedete sie an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2023 den Berichtsentwurf zuhanden des Parlaments und unterbreitet diesen gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession 2023 im Nationalrat traktandiert.

Der Erlass- und der Berichtsentwurf können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11508

Die Kommission tagte am 22. und 23. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.