Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte nicht, dass Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen ausländische Arbeitskräfte einfacher einstellen können, wie dies eine vom Ständerat angenommene Motion vorsieht.

Die Kommission beantragt mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die von Ständerat Claude Janiak eingereichte und von Ständerat Damian Müller übernommene Motion 19.3138 abzulehnen, die verlangt, Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen auf dem Rhein und der Donau die Einstellung ausländischer Arbeitnehmender zu erleichtern («Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt»). Der Ständerat hatte diese Motion in der Sommersession 2020 angenommen, der Bundesrat empfiehlt hingegen deren Ablehnung. Nach einer angeregten Debatte kam die SPK-N zum Schluss, dass die von der Motion vorgeschlagenen Massnahmen die Arbeitsbedingungen der an Bord dieser Schiffe beschäftigten Arbeitnehmenden nicht verbessern, sondern im Gegenteil vielmehr dazu führen könnten, dass die betreffenden Unternehmen günstige Arbeitskräfte aus nicht europäischen Staaten rekrutieren. Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass mit der Annahme dieser Motion das Bewilligungssystem für Arbeitnehmende aus Drittstaaten umgangen würde. Folgt der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission, ist die Motion definitiv abgelehnt.

Alles beim Alten beim Schutzbedürftigenstatus

Die SPK-N beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen, nicht auf den Entwurf des Ständerates einzutreten, wonach bei schutzbedürftigen Personen (S-Status) für den Familiennachzug die gleichen Voraussetzungen gelten sollen wie bei vorläufig aufgenommenen Personen (F-Status) (16.403 s Pa. Iv. Müller Philipp «Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene»). Die Kommission sieht in dieser Änderung keinen Mehrwert, da der S-Status von den Bundesbehörden nie vergeben wurde. Anstatt eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, würde diese Änderung vielmehr die Lage der betreffenden Personen verschlechtern.

Die Minderheit beantragt, auf den Entwurf einzutreten, da mit der geplanten Änderung die Vergabe des Schutzbedüftigenstatus erleichtert werden dürfte, wodurch Kriegsvertriebenen ein vorläufiger Schutz gewährt werden könnte, ohne das Schweizer Asylsystem zu überlasten.

Diskussionslose Annahme des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das EDA

Die Kommission beantragt einstimmig, den Entwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA; 20.005) anzunehmen. Mit dieser Gesamtrevision soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass das EDA Personendaten von Schweizerinnen und -schweizern bearbeiten kann, die im Ausland wohnhaft sind oder sich dort aufhalten. Nur so kann das Departement seine Aufgaben – wie die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Ausland – erfüllen.

Beendigung der Inländerdiskriminierung in Sachen Familiennachzug

Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen der von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative 19.464 Folge gegeben, welche beim Familiennachzug die Ungleichbehandlung zwischen Schweizerinnen und Schweizer einerseits und EU‑/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern andererseits beseitigen möchte («Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug»). In den Augen der Kommission verlangt diese Problematik inzwischen lange genug nach einer Lösung, weshalb es nun – nach der Aufforderung des Bundesgerichts an den Gesetzgeber, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen – endgültig an der Zeit ist, hier Abhilfe zu schaffen.

Klimaflüchtlinge nicht grundsätzlich vom Flüchtlingsstatus ausschliessen

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 19.434 von Nationalrat Thomas Matter (V, ZH) keine Folge zu geben, welche verlangt, sogenannte Umwelt- oder Klimaflüchtlinge ausdrücklich vom Flüchtlingsbegriff im Asylgesetz auszuschliessen. In den Augen der Kommission muss der Flüchtlingsbegriff positiv definiert sein und nicht anhand einer potenziell unendlichen Liste negativer Kriterien. Zudem erachtet sie es für sinnvoller, das Übel – den Klimawandel – an der Wurzel zu packen anstatt die Symptome des Problems, die Ankunft von Flüchtlingen in der Schweiz, zu bekämpfen.

Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, da sie diese für geeignet erachtet, um einen empfindlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen in der Schweiz zu verhindern.

Besserer Schutz von Frauen und Jugendlichen im Asylbereich

Die Kommission hat zwei Kommissionsmotionen beschlossen, mit denen Frauen und Jugendliche im Asylbereich besser geschützt werden sollen.

Die mit 14 zu 10 Stimmen angenommene Motion 20.3924 («Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen») beauftragt den Bundesrat, für eine schnellere Opferidentifikation zu sorgen und sicherzustellen, dass Flüchtlinge, die Opfer von Gewalt wurden – namentlich Frauen und Mädchen –, Zugang zur benötigten Gesundheitsversorgung haben. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die mit 16 zu 9 Stimmen angenommene Motion 20.3925 («Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren: Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid») beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass in den Schweizer Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag bei einem negativen Asylentscheid vor der Rückkehr ins Herkunftsland ihre berufliche Grundbildung mittels einer verlängerten Ausreisefrist weiterführen und abschliessen können. Die Kommission gibt auf diese Weise der von «Eine Lehre – Eine Zukunft» eingereichten Petition 19.2033 Folge. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Massnahmenpaket zugunsten der Medien muss verbessert werden

Die SPK-N hat mehrere Anträge an die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) zum vom Bundesrat unterbreiteten Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) gerichtet. Sie empfiehlt der KVF-N u. a., die Vorlage in zwei Teile aufzuteilen, wobei ein Teil die bereits bestehenden Massnahmen umfassen soll, der andere die Förderung der Online-Medien. Ausserdem hält die Kommission die KVF-N dazu an, sich eingehend mit der Frage zu befassen, inwiefern die Förderung von Online-Medien verfassungskonform ist. Auch erachtet es die SPK-N für sinnvoll, das Massnahmenpaket so zu gestalten, dass die digitale Transformation der Branche nicht gebremst wird. Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen hat die SPK-N verschiedene Anträge zuhanden der KVF angenommen, mit denen hauptsächlich die Änderungen des Ständerates unterstützt werden sollen.

Institutionelle Vorbehalte gegen das Covid-19-Gesetz

Die SPK-N hat sich mit dem Entwurf des am 12. August veröffentlichten Covid-19-Gesetzes (20.058 ns) befasst und meldet dazu verschiedene institutionelle Vorbehalte an. Sie betont insbesondere, dass der Handlungsspielraum des Bundesrates beim Erlass von Massnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie möglichst klar im Gesetz festgehalten werden muss. Dem Subsidiaritätsprinzip sei auch hier Rechnung zu tragen. Die SPK-N wird die in erster Linie für die Vorberatung des Gesetzesentwurfs zuständige nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) über ihre Vorbehalte informieren und dieser gleichzeitig konkrete Anträge zum Einbezug der Dachverbände der Gemeinden und Städte sowie zur Wahrung der Rechte des Parlaments unterbreiten. Im Weiteren hat die Kommission mehrere Anträge zu den Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich an die SGK-N gerichtet.

 

Die Kommission hat am 13. und 14. August 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern getagt.