Mit einer parlamentarischen Initiative 20.451 n (Armut ist kein Verbrechen) forderte Nationalrätin Samira Marti (S, BL) das Ausländergesetz so zu ändern, dass bei ausländischen Staatsangehörigen, die sich seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, der Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wegen einer unverschuldeten Abhängigkeit von Sozialhilfe nicht mehr möglich sein soll.
Zur Umsetzung der Initiative schlug die SPK-N vor, im AIG die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kodifizieren, wonach im Hinblick auf einen möglichen Widerruf in jedem Fall die Ursachen und das Ausmass des Verschuldens an einer Sozialhilfeabhängigkeit geprüft werden müssen. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass in der Vernehmlassung eine Mehrheit von 15 Kantonen, die bürgerlichen Parteien sowie der Schweizerische Gewerbeverband den Gesetzesentwurf ablehnten, weil sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennen.
Die SPK-N kam an ihrer Sitzung deshalb auf ihren Eintretensbeschluss zurück und beschloss mit 14 zu 11 Stimmen, ihrem Rat zu beantragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.
Der Ergebnisbericht der Vernehmlassung, die vom 21. November 2024 bis am 14. März 2025 stattfand, ist auf der Homepage der Kommission einsehbar.
Vorzeitige Rücktritte von Mitgliedern des Bundesrates untersagen
Die Kommission ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Bundesversammlung bei der Wahl der Mitglieder des Bundesrates mehr Wahlfreiheit braucht, um den parteipolitischen Verhältnissen besser Rechnung tragen zu können. Sie beantragt deshalb mit 13 zu 12 Stimmen dem Rat, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pfister Folge zu geben (24.435 Stärkung der Konkordanz. Amtszeiten für Mitglieder des Bundesrates). Die Initiative verlangt, dass Mitglieder des Bundesrates grundsätzlich nur auf Ende der Legislaturperiode zurücktreten können sollen. Indem mehrere Vakanzen gleichzeitig besetzt werden können, erhält die Bundesversammlung mehr Handlungsspielraum. Die Schwesterkommission des Ständerates hatte sich mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Initiative ausgesprochen.
Für Verbesserungen im Asylwesen
Die Kommission hat drei Motionen im Asylbereich gutgeheissen. Eine Motion der Finanzkommission des Ständerates (24.4271), die verlangt, dass der Bundesrat ein Beschleunigungspaket ausarbeitet, um Pendenzen abzubauen und so die Kosten im Asylwesen zu reduzieren, hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.
Die zwei Motionen von Ständerätin Friedli (24.4429) und Ständerat Schwander (24.4495) betreffend den Umgang mit straffälligen Personen im Asylbereich hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, bzw. 14 zu 9 bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Zwei Motionen mit gleichem Wortlaut wurden bereits an den Bundesrat überwiesen (24.3734 und 24.3716).
Die Kommission tagte am 4./5. September 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.