Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes, welche sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Mit der Vorlage legt die Kommission die Rahmenbedingungen fest für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz

20.433 Die Vorlage schafft neue Rechtsgrundlagen im Umweltschutzgesetz (USG) mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Sie erweitert den Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten, der den Bedürfnissen der Konsumenten und Produzenten gleichermassen Rechnung trägt. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat den gesamten Produktezyklus im Blick. Sie setzt nicht erst bei der Abfallverwertung an, sondern bei den vorgelagerten Prozessen wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten.

Der Grundsatz der Ressourcenschonung sollen Gesetzgeber und Behörden anleiten bei der Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen. Dabei zielt die Vorlage auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. So sollen die bewährten Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden. Regulatorische Hürden oder administrative Hemmnisse sollen verringert werden. Die Abfallsammlung soll liberalisiert werden: künftig dürfen freiwillige Anbieter aus der Privatwirtschaft ohne Konzession Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln.

Weitere Bestimmungen legen Anforderungen an die Gestaltung von Produkten und Verpackungen fest. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die Umweltbelastung entlang des gesamten Produkt-Lebenszyklus zu verringern und die Produkte länger zu nutzen. Ein Schwerpunkt stellt das ressourcenschonende Bauen dar. Mit der Verwendung umweltschonender, einschliesslich rückgewonnener Baustoffe kann die graue Umweltbelastung von Gebäuden erheblich reduziert werden.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 16. Februar 2022 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt BAFU (Abteilung Ökonomie und Innovation, Postfach 3003 Bern; wirtschaft(at)bafu.admin.ch) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Internetseite der Kommission (www.parlament.ch " Organe " Kommissionen " Sachbereichskommissionen " UREK " Berichte und Vernehmlassungen) abgerufen werden.