Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) die Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) angenommen. Die Vorlage betrifft in erster Linie das Bauen in Lärmgebieten und die Sanierung von Altlasten. Der Kommission ist es ein Anliegen, die Interessen an der Siedlungsentwicklung nach innen und am Lärmschutz aufeinander abzustimmen. Die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen sollen klar definiert werden, um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen (Art. 22). Nachdem der Ständerat weitgehende Lockerungen beschlossen hat, schlägt die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen eine angepasste Formulierung vor: Erleichterungen sollen zwar möglich sein, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird oder ein ruhiger privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Die Kommission verlangt aber, dass in beiden Fällen mindestens ein lärmempfindlicher Raum pro Wohnung über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. In allen anderen Fällen sollen die Grenzwerte mindestens an je einem Fenster in der Hälfte der lärmempfindlichen Räume eingehalten werden müssen. Die Kommission ist überzeugt, dass so ein Gleichgewicht zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz erreicht wird.
Die Minderheit beantragt, die sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz zu verankern: Die Immissionsgrenzwerte sollen an einem Fenster pro lärmempfindlicher Raum eingehalten werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Reduktion auf die Hälfte der Räume möglich. Aus Sicht der Minderheit kann nur so ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden. Weitere Minderheiten verlangen weniger Ausnahmemöglichkeiten bei den Anforderungen an die Baubewilligungen oder möchten die Lärmreduktion an der Quelle verstärken.
Keine Spezial-Grenzwerte für fluglärmbelastete Gebiete
In Bezug auf den Fluglärm unterstützt es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen wie der Ständerat, die bisherigen Vorschriften beizubehalten. Die Minderheit fordert einen spezifischen Fluglärm-Grenzwert, um trotz Fluglärmbelastung eine Siedlungsentwicklung nach innen zu ermöglichen. Eine weitere Minderheit beantragt, beim Bauen in fluglärmbelasteten Gebieten die Voraussetzungen für Ausnahmen zu verschärfen.
Was die Ausscheidung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen (Art. 24) betrifft, ist die Kommission mit dem Bundesrat einverstanden. Sie grenzt einzig den Begriff «Verkehrsanlagen» auf Strassen ein – zugunsten der Flughäfen. Eine Minderheit verlangt, den Gemeinden mehr Kompetenzen für betriebliche Massnahmen zur Reduktion des Lärms zu geben.
Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied die Kommission, bei der Temporeduktion auf Strassen die bestehenden Regelungen beizubehalten. Eine Minderheit beantragt, die Anforderungen für die Begrenzung von Höchstgeschwindigkeiten zu verschärfen.
Belastete Kinderspielplätze sanieren
Im Rahmen einer Anhörung hat sich die Kommission über die Bodenbelastung von Kinderspielplätzen informieren lassen. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dass Böden, auf denen Kleinkinder spielen, frei von gesundheitsschädigenden Stoffen wie Blei sind. Für öffentliche Spielplätze soll wie vom Bundesrat beantragt eine Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten gelten. Bei privaten belasteten Spielplätzen beantragt die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen analog zum Bundesrat, deren Sanierung finanziell zu unterstützen. Der Ständerat hat dies abgelehnt.
VOC-Lenkungsabgabe abschaffen
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (Art. 35a und 35c) aufzuheben. Seit der Einführung der Abgabe konnten die Emissionen um die Hälfte reduziert werden, der administrative Aufwand sei nunmehr nicht mehr gerechtfertigt, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Die Minderheit stellt sich gegen die Aufhebung und hält entgegen, der Umweltschutz stehe an erster Stelle, die Lenkungsabgabe zeige nach wie vor Wirkung.
Die Kommission hat am 19. und 20. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.