Oppositionslos ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates zur institutionellen Reform der Wettbewerbsbehörden (26.049) eingetreten. Es besteht Konsens über die Notwendigkeit einer Verbesserung des heutigen Systems, damit die Durchsetzung des Kartellrechtes effizienter und schneller erfolgen kann.

Die weiteren Diskussionen haben aber gezeigt, dass die Vorschläge des Bundesrates in verschiedenen Bereichen noch als unangemessen oder unzureichend angesehen werden. Bereits jetzt kristallisiert sich heraus, dass die Verkleinerung der WEKO sehr umstritten sein wird. Weil kartellrechtliche Verfahren für die Unternehmen mit hohen Sanktionen und Reputationsschäden verbunden sein können, müssen die Verfahren einwandfrei sein, was mit den vom Bundesrat unterbreiteten Massnahmen nicht genügend verbessert wird. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung deshalb beauftragt, ihr Formulierungen zu unterbreiten, einerseits zur Schaffung einer spezialisierten Beschwerdeinstanz beim Bundesverwaltungsgericht (mit 23 zu 2 Stimmen), andererseits zur Einführung von Kommissionsschreiberinnen und Kommissionsschreiber bei der WEKO (17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Es ist geplant, die Detailberatung im vierten Quartal aufzunehmen.

Lex Koller soll vers​​chärft werden

Die Kommission hat die Motion 24.3961 «Verschärfung der Lex Koller» von Nationalrat Thomas Aeschi vorberaten und empfiehlt ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, deren Hauptforderung (Punkt 1) anzunehmen. Vergangene Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sollen rückgängig gemacht werden und für den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien soll die Gesetzgebung zum Stand der «Lex Friedrich» von 1985 zurückkehren. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit der Bodenspekulation und steigenden Bodenpreisen Einhalt geboten werden kann. Eine Minderheit zweifelt daran, dass das knappe Angebot an Miet- und Eigentumswohnungen mit einer Verschärfung der «Lex Koller» bekämpft werden kann und beantragt die Ablehnung der Motion. Die Punkte 2 und 3 der Motion wurden zurückgezogen.

WAK-N setzt Vorprüfung der Initiative zu den Wettbewerbsbedingungen der Post aus

Die WAK-N hat sich erneut mit der parlamentarischen Initiative 23.462 («Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten») befasst, die u. a. verlangt, die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten der Post, bei denen diese im Wettbewerb zu privaten Unternehmen steht, zu präzisieren. Bei dieser Gelegenheit hat die Kommission Kenntnis genommen von der ausführlichen und aktualisierten Analyse der Übernahmestrategie der Post und von deren Tätigkeiten in den Bereichen Logistik und Digital Services, die sie an ihrer Sitzung vom 14. April 2026 bei der Verwaltung angefordert hatte.

Angesichts der Eröffnung einer Vernehmlassung zur Postgesetzgebung im Juni 2026 will die Kommission ihre Arbeiten an der Initiative erst weiterführen, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen. Sie hat deshalb ohne Gegenantrag beschlossen, ihre Arbeiten bis zur Beratung der Revision der Postgesetzgebung im Nationalrat aussetzen. Sie möchte jedoch inhaltlich Stellung nehmen und wird deshalb einen Mitbericht zuhanden der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) verfassen.

Keine Bar​​geldannahmepflicht im Service public

Die von Nationalrat Roland Rino Büchel eingereichte Initiative 26.421 hat zum Ziel, die Verwendung von Bargeld bei Dienstleistungen des Service public gesetzlich zu verankert. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die WAK-N, ihr keine Folge zu gegen. Für den Bereich des öffentlichen Verkehrs, um den es hauptsächlich gehe, sei mit der Einführung einer Prepaid Card der Alliance SwissPass eine gute Alternative zur Barzahlung für Reisende im öffentlichen Verkehr ohne Handy und Kreditkarte gefunden worden. Ein staatlicher Zwang zur Bargeldannahme wäre mit hohen Kosten verbunden, welche die Allgemeinheit zu tragen hätte. Eine Minderheit versteht die Initiative als Folgeauftrag zu dem vom Volk im März 2026 deutlich angenommenen Gegenentwurf zur Bargeldinitiative. Viele Leute seien darauf angewiesen, im Service public mit Bargeld bezahlen zu können.

Mehrheit gegen​​ digiFLUX

Die Kommission hat die gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Stark 25.451 und Riem 25.458 («Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern!») sowie drei Standesinitiativen, die allesamt eine Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel fordern, nämlich die Kantonsinitiativen St. Gallen 24.323 («Neue Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau stoppen. Die Einführung von Digiflux muss vereinfacht werden»), Bern 25.305 («Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)») und Luzern 26.304 («Vereinfachung der Mitteilungs- und Aufzeichnungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)»), vorgeprüft. Mit 16 zu 9 Stimmen unterstützt die Kommission eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes im Sinne all dieser Initiativen. Für die Kommissionsmehrheit muss das Meldesystem trotz den bereits eingebauten Erleichterungen weiter vereinfacht werden. Die heutige Ausgestaltung führt aus ihrer Sicht sowohl für die Landwirtschaft als auch für das Gewerbe zu Doppelspurigkeiten, massiver Erhöhung der administrativen Belastung und der Kosten, ohne dabei einen erkennbaren Mehrwert zu generieren.

Mit diesem Entscheid der WAK-N kommen zwei der Initiativen - die parlamentarische Initiative Stark 25.451 und die Standesinitiative Bern 25.305 - in die zweite Phase und die Schwesterkommission ist beauftragt einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten

Die aus Verfahrensgründen einzig zugelassene Minderheit, die zur Kantonsinitiativen St. Gallen 24.323 eingereicht wurde, sieht in der Abkehr von der aktuellen Ausgestaltung des Meldesystems eine Missachtung der Gesetzesbeschlüsse zur Pa.Iv. 19.475 und einen Vertrauensbruch gegenüber dem Stimmvolk.

Neue Regelun​​g für Arbeitnehmende von Start-ups auf Verordnungsstufe

Im Zusammenhang mit der durchzogenen Vernehmlassung zu ihrem Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 («Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein») hatte die Kommission den Bundesrat aufgefordert, mit den Sozialpartnern eine Verordnungslösung für das Anliegen der Initiative zu finden (vgl. Medienmitteilungen vom 24. November 2023 und vom 24. Juni 2025). Nun liegt ein Entwurf zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vor, der auch in der Vernehmlassung grossteils unterstützt wurde (vgl. Vernehmlassungsvorlage, Stellungnahmen). Die Kommission kommt insgesamt zum Schluss, der erzielte Kompromiss entspreche dem, was derzeit machbar sei. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 12 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltung) und mit Stichentscheid des Präsidenten, den Auftrag an die Kommission zum Vorlegen eines Entwurfs nicht aufrechtzuerhalten und die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit möchte eine weitergehende Lösung – insbesondere einen Verzicht auf eine Arbeitszeiterfassung – und will die Initiative deshalb nicht abschreiben.

Versicherung​svermittlung: administrative Entlastung für Garagistinnen und Garagisten

Die Kommission hat mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative 26.450 eingereicht. Sie will die administrative Last für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Nebentätigkeit, insbesondere für Garagistinnen und Garagisten, senken, da ihr die Hürden, die für diese seit der letzten Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes gelten, unverhältnismässig hoch scheinen. Die Kommission möchte die Anforderungen an die Kontrolle der Versicherungsvermittlung im Nebenerwerb anpassen und will daher gesetzgeberisch tätig werden.

Weitere Ge​​schäfte

Weiter beriet die Kommission die bundesrätliche Vorlage zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (25.089), welche Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Rückversicherungsbranche beheben soll. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung unverändert und einstimmig angenommen. Einen Antrag zur Anpassung der Vorschriften zur Solvabilität in Artikel 9b Absatz 1 lehnte die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen ab. Hierzu liegt eine Minderheit vor.

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, die Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Simbabwe (25.083) zu sistieren, bis die Verwaltung ihr vertiefte Ausführungen zur Strategie des Bundesrats bezüglich des Abschlusses von Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern vorgelegt hat. Bereits ihre Schwesterkommission ist ähnlich vorgegangen (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 23. Januar 2026).

Die Kommission hat sich für die Ausdehnung des Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs auf den Bereich der Kryptowerte ausgesprochen (Geschäft 25.052). Eine Minderheit lehnt die Anpassung ab.

Schliesslich hat die Kommission zwei Professoren der EPFL zu den Folgen der Abhängigkeit der Schweiz von US-Technologieprogrammen angehört und mit ihnen diskutiert, wie die digitale Souveränität der Schweiz gesteigert werden kann. Sie wird die Diskussion an einer späteren Sitzung intern weiterverfolgen.

Die Kommission hat am 17./18. August 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt.