Mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen spricht sich die Kommission dafür aus, die Ausnahme vom Realteilungsverbot anzupassen, um künftig auch kleineren, bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben eine einfachere Vergrösserung zu ermöglichen (Art. 60 Abs. 2 Bst. a).
Mit der vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Formulierung in Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe d wird aus Sicht der Kommission lediglich eine Präzisierung vorgenommen und den Naturschutzorganisationen der Kauf von geschützten Flächen nicht erschwert. Sie unterstützt diese Formulierung mit 16 zu 9 Stimmen. Eine Minderheit will beim geltenden Recht bleiben, weil sie dies bezweifelt.
Mit 15 zu 9 Stimmen unterstützt die Kommission die vom Bunderats vorgeschlagene Erhöhung der Belastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke von heute 35 % auf 50% als Massnahme zur Stärkung des Unternehmertums (Art. 73 Abs. 1). Den Bereich des Gemüsebaus will die Kommission jedoch von dieser Anpassung ausnehmen, weil wegen dem Wertniveau des Ertragswertes von rund 75% ein Zuschlag dazu führt, dass die Belastungsgrenze die Baukosten überschreiten würde. Die Finanzierung im Gemüsebau ist mit dem Ertragswert und den zinslosen Investitionskrediten des Bundes sichergestellt. Eine Minderheit will die Belastungsgrenze generell bei 40% festlegen, um weniger starke Verschuldungsanreize zu setzen.
In Umsetzung der Motion Hegglin Peter 24.4420 schlägt der Bundesrat vor, dass Dienstbarkeiten zur Sicherung von Abbau- und Deponiegebieten bewilligungsfrei im Grundbuch eingetragen werden können (Art. 62 Abs. 1 Bst. i). Die Kommission unterstützt dieses Anliegen und präzisiert einstimmig, dass auch Deponien ohne vorgängigen Abbau von Bodenschätzen mit Dienstbarkeiten gesichert werden können.
Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 6 bei 2 Enthaltungen eine verzögerte Inkraftsetzung der strengeren Bestimmungen für juristische Personen (5 Jahre) und für die Erhöhung des Ertragswertes in Folge wesentlicher Investitionen (3 Jahre).
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts einstimmig zu. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession 2026 damit befassen.
Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV)
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 9 Stimmen, sich bei der einzigen verbleibenden Differenz zum Geschäft 24.096 dem Ständerat anzuschliessen und eine Besitzstandgarantie für Kantone vorzusehen, die heute bereits einen Mindestlohn kennen, der Mindestlöhnen in ave GAV vorgeht. In diesen Kantonen sollen Lohnkürzungen unter das Niveau des aktuellen Mindestlohns ausgeschlossen werden. Eine Indexierung der bereits existierenden kantonalen Mindestlöhne, d.h. eine Anpassung an den Teuerungsausgleich, wird hingegen nicht mehr möglich sein. Eine Minderheit will diese Möglichkeit weiterhin zulassen und den Vorrang von Mindestlohnbestimmungen eines ave GAV auf die Geltungsdauer dieses GAV, höchstens jedoch auf zwei Jahre, befristen.
Anpassung der Wettbewerbsbedingungen der Post
Die WAK-N hat die Beratung ihres Entwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 23.462 («Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten») wiederaufgenommen und sich die Ergebnisse der entsprechenden Vernehmlassung (siehe Vernehmlassungsunterlagen) präsentieren lassen. Sie hat beschlossen, vor der weiteren Beratung dieses Geschäfts die Verwaltung um zusätzliche Informationen zu bitten. So wünscht sie unter anderem eine ausführliche und aktualisierte Standortbestimmung zur Übernahmestrategie und zu den Tätigkeiten der Post in den Bereichen Logistik und digitale Dienste. Die WAK-N wird ihre Arbeiten im dritten Quartal fortsetzen.
Leichte Annäherung an den Ständerat bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Nachdem der Ständerat im Geschäft 22.441 («Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen») in der Frühjahrssession in Artikel 160a einige Differenzen geschaffen hatte, hat sich die Kommission erneut über ihren Entwurf gebeugt. Bei Artikel 160a Absatz 3 schliesst sie sich grundsätzlich dem Ständerat an, will jedoch in der deutschen Fassung den Begriff «soweit» durch «falls» ersetzen und den Text somit besser an die französische Fassung angleichen (16 zu 9 Stimmen). Bei Absatz 4 beantragt die Kommission mit ebenfalls 16 zu 9 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, während sie sich bei Absatz 6 dem Ständerat anschliessen will. Zu allen drei Absätzen liegen Minderheitsanträge vor. Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Nationalrat.
Mehr Forschung für den Zuckerrübenanbau
Für die WAK-N ist ebenso unbestritten wie für den Ständerat (vgl. Amtliches Bulletin vom 17. März 2026), dass die Forderungen der beiden Initiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) grundsätzlich erfüllt sind; sie sollen deshalb abgeschrieben werden. Allerdings hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsmotion 26.3515 («Nachhaltigen Schutz der Kulturen im Zuckerrübenanbau sicherstellen») verabschiedet. In den Augen der Kommissionsmehrheit braucht es eine stärkere Förderung einer gezielten Forschung im Bereich des Zuckerrübenanbaus, z.B. im Hinblick auf die Sortenprüfung, auf zukunftsfähige Pflanzenschutzlösungen usw. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, auch dieses Anliegen sei angesichts der zahlreichen Forschungsprojekte, die der Bund im Bereich Zuckerrüben unterstützt, erfüllt, und lehnt die Motion deshalb ab.
Weitere Beschlüsse
Im Rahmen des Geschäfts 25.071 «Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen» hat die WAK-N eine verbliebene Differenz zu Artikel 42c des Finanzmarktaufsichtsgesetzes beraten. Die WAK-N hat Bedenken hinsichtlich der Version des Ständerates, da die Prüfung von Vertraulichkeit und Spezialität entfalle. Einstimmig beantragt sie einen Kompromiss, der sowohl den Prüfaufwand der Institute reduzieren als auch den Kundenschutz weitestgehend sicherstellen soll.
Die Beratung der Motionen Mühlemann 25.4264 und 25.4265 sowie Regazzi 25.4179 wurde aus Zeitgründen auf eine spätere Sitzung verschoben.
Die Kommission hat am 13. April 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt.