Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Beratung der Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und des dazugehörigen Gegenvorschlags (26.029) abgeschlossen. Die Initiative empfiehlt sie mit 16 zu 8 Stimmen bei keinen Enthaltungen zur Ablehnung. Den Gegenvorschlag hat sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Es liegen mehr als 30 Minderheiten vor.

Die Kommission hat die im Frühjahr 2026 begonnene Detailberatung des Gegenvorschlags abgeschlossen (vgl. Medienmitteilungen vom 24. April und vom 22. Mai 2026). Den vom Bundesrat vorgelegten Gegenvorschlag erweitert sie namentlich in den Bereichen Arbeit und Assistenz, Freizeit und Wohnen sowie Bildung.

Die Mehrheit der Kommission befürwortet es, den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und damit deren wirtschaftliche Eigenständigkeit zu stärken. Einen entsprechenden Antrag hat sie 16 zu 8 Stimmen angenommen. Zudem sollen die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen gezielt gefördert (17 zu 8) und Instrumente wie das Job Coaching gestärkt werden (17 zu 8).

Neben der Festlegung von Grundsätzen für die Weiterentwicklung der Assistenzbeiträge (13 zu 11 bei 1 Enthaltung) will die Mehrheit der Kommission die Anzahl Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf 90 Stunden pro Monat erhöhen (14 zu 9).

Auch in der Freizeit soll Menschen mit Behinderungen ein verbesserter Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden; einen entsprechenden Antrag hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Weiter beantragt die Mehrheit der WBK-N, Assistenzleistungen Dritter zu stärken, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern (12 zu 10 bei 2 Enthaltungen).

Weitere Änderungen betreffen den Bereich Wohnen: So soll die Wahlfreiheit verbessert (14 zu 10) und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern gefördert werden (13 zu 10). Ein weiterer Antrag betrifft ausserparlamentarischer Kommissionen, wonach in Zukunft auch Menschen mit Behinderungen in der Zusammensetzung der Gremien berücksichtigt werden müssen (13 zu 11).

Die WBK-N stimmt dem Raumfahrtgesetz einstimmig zu

Nachdem die Kommission im vergangenen Mai ohne Gegenantrag auf das Bundesgesetz über die Raumfahrt 26.032 eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung durchgeführt. Wie bereits in der Eintretensdebatte begrüsst die Kommission den Gesetzesentwurf in der aktuellen bundesrätlichen Fassung in weiten Teilen.

Sie schlägt jedoch gewisse Anpassungen vor, unter anderem die folgenden:

  • Der Zweck der Gesetzgebung soll auch für Forschungsorgane und weitere Akteure gelten (24 zu 0 Stimmen).
  • Massnahmen zur Cybersicherheit und Resilienz sollen ausdrücklich als bundesrätliche Kompetenz erwähnt werden (24 zu 0 Stimmen).
  • Bei der Festlegung der Mindestversicherungssumme in der Haftpflichtversicherung soll die Standortattraktivität berücksichtigt werden (16 zu 5 Stimmen).
  • Für bestimmte nicht-kommerzielle und gemeinnützige Projekte sollen Gebührenreduktionen und -befreiungen möglich sein (24 zu 0 Stimmen).
  • Zusätzlich wurden Minderheiten zur Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für Unternehmen, zur (Cyber-)Sicherheit, zum Umweltschutz sowie zu den Vorgaben für die Beendigung von Raumfahrtaktivitäten eingereicht.

Mit diesen Anpassungen, so die Kommission, würde der Geltungsbereich ausgeweitet und gleichzeitig zusätzliche Schritte zur Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz unternommen. Gleichzeitig wird dem Sicherheitsaspekt verstärkt Rechnung getragen.

In der Gesamtabstimmung beantragte die Kommission einstimmig die Annahme des Gesetzes in seinem angepassten Wortlaut. Sie unterstreicht die Relevanz des Gesetzes sowie die dadurch gewonnene Rechtssicherheit, insbesondere auch im Bereich der Haftungsfrage. Das Geschäft wird nun in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.

Die WBK-N informiert sich zu der möglichen Kandidatur der Schweiz für die Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038

Die Kommission hat sich weiter mit der bundesrätlichen Botschaft zur Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz (26.054) befasst.

Um sich ein umfassendes Bild zum Vorhaben und seiner Auswirkungen zu verschaffen, hörte sie Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, des Vereins Switzerland 2038, von Swiss Olympic und Swiss Paralympic an. Zudem zog sie wissenschaftliche Expertise für die Nachhaltigkeit von Sportgrossveranstaltungen bei.

Im Rahmen der Anhörungen und der anschliessenden Fragerunde wurden verschiedene Aspekte einer Durchführung der Spiele in der Schweiz vertieft. Dabei standen insbesondere die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und internationalen Auswirkungen im Zentrum. Die Kommission befasste sich zudem mit Fragen zur Finanzierung, zur Nachhaltigkeit, zur föderalistischen Organisation des Vorhabens sowie zu den Möglichkeiten direktdemokratischer Mitsprache. Ein weiterer Schwerpunkt lag schliesslich auf den Paralympischen Winterspiele.

Die WBK-N wird ihre Arbeiten im kommenden Herbst fortsetzen und die Beratung der Vorlage aufnehmen.

Keine allgemeine Pflicht zum Erlernen einer Zweitsprache in der beruflichen Grundbildung

Die WBK-N hat die Standesinitiative 25.304 vorgeprüft, mit welcher der Kanton Tessin verlangt, alle Verordnungen über die Berufsbildung dahingehend anzupassen, dass für die Erlangung eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) eine Zweitsprache erlernt werden muss. Sie hat in diesem Zusammenhang vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3694 zum gleichen Thema Kenntnis genommen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die spezifischen Bedürfnisse jedes Berufs auch weiterhin im Zentrum der Ausbildung stehen sollen. Sie erachtet es deshalb als zweckmässiger, wenn wie bisher die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) eine Empfehlung betreffend das Erlernen einer weiteren Sprache abgibt. Sie beantragt deshalb einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.

Kommission befindet über Regeln der Verwaltungsführung von Sportorganisationen

Die WBK-N hat zwei Motionen zu Regeln der Verwaltungsführung, die für Dachverbände und Sportorganisationen gelten sollen, vorberaten.

Die Kommission will an den geltenden Regeln zur Amtszeitbeschränkung festhalten und beantragt deshalb mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion 24.4493 abzulehnen. Die Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion.

Eine Lockerung der Bestimmungen über die Geschlechterquoten in Leitungsorganen befürwortet die Kommission, weshalb sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, die Motion 24.4494 anzunehmen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Nach Ansicht der Mehrheit müssen die Anforderungen an eine gute Verwaltungsführung zielgerichtet und verhältnismässig sein: Sie erachtet die Amtszeitbeschränkung für angemessen, die Geschlechterquoten hingegen für eine übermässige Einschränkung der Autonomie der Sportorganisationen.

Weniger administrativer Aufwand für kosmetische Kräuterprodukte von Kleinproduzenten

Die Kommission hat die Motion 25.4641 «Vereinfachte Zulassung für Kräuterprodukte umsetzen» vorberaten. Die Motion verlangt, den administrativen und finanziellen Aufwand für das Inverkehrbringen traditioneller kosmetischer Kräuterprodukte zu reduzieren. Dabei handelt es sich um Produkte, die in Kleinmengen insbesondere von Klöstern und Bäuerinnen hergestellt werden und überwiegend aus Lebensmitteln sowie kultivierten Garten- und Wildkräutern bestehen.

Derzeit ist für solche Produkte eine Produktionsinformationsdatei inklusive Sicherheitsberichte erforderlich. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die mit diesen Anforderungen verbundenen Kosten für Kleinproduzentinnen und Kleinproduzenten eine unverhältnismässige administrative und finanzielle Belastung darstellen. Diese Belastung soll reduziert werden. Die Kommission beantragt ihrem Rat daher mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass die Sicherheit der Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten in jedem Fall gewährleistet sein müsse.

Die Kommission hat am 13./14. August 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.