Die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) tritt auf den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Inklusions-Initiative ein. Ausserdem beschloss sie einstimmig die Integration der Massnahmen der Revision des Behindertengleichstellungsgesetztes (25.020) im Gegenvorschlag. Aus ihrer Sicht bestehen allerdings noch offene Fragen, die geklärt werden müssen.

Die WBK-N hat die Volksinitiative 26.029 «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» sowie den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates beraten. Mit 17 zu 8 Stimmen ist sie auf den Gegenvorschlag eingetreten.

Zu Beginn hörte die Kommission eine Vertretung des Initiativkomitees und Vertreterinnen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an. Weiter holte die Kommission eine menschenrechtliche Einschätzung ein. Für die Bereiche Arbeit, Bildung, Freizeit und Wohnen wurden weitere Interessenvertreterinnen und -vertreter eingeladen, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse, mitschaffe.ch, EnableMe Schweiz, ARTISET, Procap, PluSport, Insieme, Impact Immobilien und Inclusion Handicap.

Der Gegenvorschlag greift die Anliegen der Inklusions-Initiative auf, sollte aus Sicht der Kommission jedoch weiter präzisiert werden. Die Kommission will den Gegenvorschlag des Bundesrates weiter ausbauen, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen zu erwirken. Aus diesem Grund hat sie der Verwaltung ein Dutzend Aufträge zur Prüfung der Auswirkung der Umsetzung verschiedener Massnahmen erteilt. Diese betreffen allgemeine Fragen, die Bereiche Arbeit, Bildung sowie Wohnen. Die Diskussion wird im Rahmen der nächsten Kommissionssitzungen fortgesetzt.

Für eine Zertifizierung der Ausbildungsorganisationen von Assistenzhunden

Die WBK-N hat sich zudem mit der Motion 25.4057 befasst. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und damit eine obligatorische Zertifizierung für Organisationen, die Assistenzhunde ausbilden, einzuführen. Im Rahmen dieser legislativen Massnahme sollen zudem geschützte Bezeichnungen geschaffen und Sanktionen bei deren missbräuchlicher Verwendung eingeführt werden.

Die Kommissionsmehrheit anerkennt den Handlungsbedarf. Einheitliche Standards und Qualitätskriterien seien erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die hohen Anforderungen an die Assistenzhunde, der aktuell mangelhaften Transparenz bei der Qualität der Ausbildungen sowie der gegenwärtig unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Allerdings wurde im Rahmen der Debatte auch angeführt, dass die bundesrätlichen Arbeiten zum Postulatsbericht 24.3123 noch nicht abgeschlossen sind. Dieser würde es dem Gesetzgeber erlauben, den Handlungsbedarf präziser zu benennen, um im Anschluss zielführende legislative Massnahmen vorzunehmen. Schliesslich wurden auch gefragt, ob, aufgrund unterschiedlicher lokaler Gegebenheiten, nicht auch kantonale Massnahmen angezeigt wären.

Die WBK-N beantragt daher dem Nationalrat mit 17 zu 8 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Die WBK-N informiert sich zum Lehr- und Forschungszentrum der ETH in Heilbronn

Die Kommission liess sich weiter über den aktuellen Stand der Arbeiten zum Lehr- und Forschungszentrum der ETH Zürich in Heilbronn (DE) informieren. Eine Delegation des ETH-Rats und der ETH Zürich präsentierte der Kommission die geplante Ausgestaltung von Forschung und Ausbildung. Weiter wurde insbesondere der Schwerpunkt im Bereich der Künstlichen Intelligenz unterstrichen.

Die Kommission hat am 23./24. April 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.