Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) tritt ohne Gegenantrag auf das Raumfahrtgesetz (26.032) ein. Hinsichtlich der kommenden Detailberatung verabschiedete sie darüber hinaus diverse Formulierungsprüfungsanträge zuhanden der Verwaltung.

An ihrer Sitzung hat sich die WBK-N mit dem Raumfahrtgesetz auseinandergesetzt und ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Zunächst hat sie Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen, Verbänden und der Privatwirtschaft angehört. In der anschliessenden Debatte wurde die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage eingehend erörtert und verbleibende Fragen durch die Verwaltung geklärt.

Im Anschluss an das Eintretensreferat durch Bundespräsident Guy Parmelin führte die WBK-N die Eintretensdebatte. Die Kommission hielt fest, dass eine Gesetzgebung nötig sei: Angesichts der technologischen Entwicklungen im Raumfahrtbereich sowie der von der Schweiz ratifizierten UNO-Verträge über Weltraumaktivitäten bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das vorgeschlagene Gesetz gehe hierfür in die richtige Richtung.

Es wurde die Relevanz einer entsprechenden Gesetzgebung im Raumfahrtbereich für die Bereiche Wohlfahrt, Forschung und Lebensqualität in der Schweiz unterstrichen. Die vorgesehene Gesetzgebung schaffe Rechtssicherheit und fördere damit den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Auch würden Fragen zur finanziellen Haftung der Schweiz bei Unfällen geklärt. Gleichzeitig sei der aktuelle Entwurf zweckdienlich und flexibel formuliert. Im Hinblick auf die nächste Sitzung möchte die Kommission allerdings bestimmte Fragen noch weiter vertiefen, namentlich in den Bereichen Sicherheit, Umwelt — insbesondere bezüglich Weltraummüll — und internationale Zusammenarbeit. Auch solle das Gesetz keine zusätzlichen Eintrittshürden für neue Marktteilnehmer schaffen.

Die WBK-N tritt ohne Gegenantrag auf den Gesetzesentwurf ein. Im Hinblick auf die kommende Detailberatung verabschiedete die Kommission ausserdem diverse Formulierungsprüfungsanträge.

Die Kommission wird die Detailberatung im August 2026 aufnehmen.

Indirekter Gegenentwurf zur Inklusions-Initiative: WBK-N führt Detailberatung fort

Die WBK-N hat die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative sowie weiterer damit zusammenhängender Geschäfte fortgeführt. Nachdem die WBK-S der Kommissionsinitiative 26.404 «Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachen-Rahmengesetzes» (vgl. Medienmitteilung vom 5. Mai 2026) nicht zugestimmt hatte, beschloss die WBK-N mit 14 zu 11 Stimmen, an ihrem Anliegen, einem Rahmengesetz für die Gebärdensprachen festzuhalten und die Initiative ihrem Rat zu unterbreiten.

Mit 14 zu 11 Stimmen bestätigt sie die Integration der Massnahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes im Gegenvorschlag ohne Massnahmen bezüglich der Gebärdensprache. Eine Minderheit bevorzugt es, die Thematik im Gegenvorschlag zu integrieren.

Im Rahmen der Detailberatung beantragt die Kommission in Art. 2 eine konkrete Bezugnahme auf die Behindertenrechtskonvention und deren weitere Umsetzung im Gesetz. Weiter schlägt die Kommission eine Konkretisierung des Art. 5 hinsichtlich der Ausarbeitung einer nationalen Strategie für Menschen mit Behinderungen vor. Zudem unterbreitet sie ihrem Rat in Art. 6 die Möglichkeit vor, Pilotversuche im Rahmen der nationalen Strategie durchzuführen.

Kopiervergütung: WBK-N anerkennt Reformbedarf und verlangt vertiefte Abklärungen

Die WBK-N hat die parlamentarische Initiative 25.408 «Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss» vorberaten. Die Initiative verlangt die Aufhebung des Vergütungssystems für Kopien. Heute bezahlen Unternehmen dafür einen Pauschalbetrag an ProLitteris, welche die Vergütung einzieht und an die Urheberinnen und Urheber weiterleitet. Abgegolten werden Kopien von urheberrechtlich geschützten Büchern, Broschüren und Zeitschriften, die intern zu Informations- und Dokumentationszwecken verwendet werden.

Die Kommission liess sich die Studie präsentieren, die das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) im Auftrag des EJPD im Zusammenhang mit der Motion 25.3792 «Abschaffung der Vergütung für privates Kopieren» erstellt hat. Die Studie zeigt, dass das heutige System in verschiedener Hinsicht Fragen aufwirft, insbesondere bezüglich Pauschalität, Nachvollziehbarkeit der Berechnungsgrundlagen und Transparenz. Zudem ist es nur ungenügend auf die zunehmend digitale Arbeitsweise in Unternehmen und Organisationen abgestimmt.

Die Kommission anerkennt deshalb Reformbedarf. Sie ist der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen sowie mögliche Anpassungen und deren finanzielle und administrative Auswirkungen sorgfältig geprüft werden müssen. Dabei sind sowohl die Folgen für vergütungspflichtige Unternehmen und Organisationen als auch jene für die Urheberinnen und Urheber zu berücksichtigen. Die Kommission hat deshalb einstimmig das Kommissionspostulat 26.3532 « Modernisierung der Kopiervergütung» verabschiedet.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die parlamentarische Initiative zum jetzigen Zeitpunkt zu früh einen bestimmten Lösungsweg vorgibt. Eine ersatzlose Aufhebung des Vergütungssystems würde nach Ansicht der Mehrheit einer vertieften Prüfung der verschiedenen Reformoptionen vorgreifen. Die Mehrheit will deshalb zunächst die Ergebnisse des Kommissionspostulats abwarten, bevor über konkrete gesetzgeberische Massnahmen entschieden wird. Entsprechend hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Eine Minderheit der Kommission möchte der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie ist der Ansicht, dass das heutige Vergütungssystem nicht mehr zeitgemäss ist und rascher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Bessere soziale Absicherung von Kulturschaffenden

Die WBK-N hat sich mit der unzureichenden sozialen Absicherung von Kulturschaffenden befasst, ein Problem, das insbesondere durch die Covid-19-Krise deutlich wurde. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sie die parlamentarische Initiative 26.426 beschlossen, die eine Ergänzung des Kulturförderungsgesetz (KFG) verlangt. Vorgeschlagen wird, das Einkommen von Kulturschaffenden, die mehrere Erwerbstätigkeiten – sowohl als Selbstständigerwerbende als auch als Angestellte – ausüben, pauschal als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu betrachten. Auf diese Weise soll die soziale Absicherung der professionellen Kulturschaffenden verbessert werden. Die Initiative geht nun in die ständerätliche Schwesterkommission.

Die Kommission hat am 21./22. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.