Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) eröffnet die Vernehmlassung zu einem Erlassentwurf, mit dem die Gesetzgebung für die Rechteverwertung nichttheatralischer Werke der Musik präzisiert und klare Bedingungen für die Einsatzmöglichkeiten von Direktlizenzierungen geschaffen werden sollen. Mit diesem Vorentwurf wird die parlamentarische Initiative 25.434 umgesetzt.

Die WBK-S hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 25.434 ausgearbeitet. Ziel ist es, die Gesetzgebung für die Rechteverwertung nichttheatralischer Werke der Musik zu präzisieren und klare Bedingungen für die Einsatzmöglichkeiten von Direktlizenzierungen zu schaffen. Explizit nicht der Bundesaufsicht unterstellt, und somit Einsatzmöglichkeit für Direktlizenzierungen, wäre die persönliche Verwertung ausschliesslicher Rechte zur Sendung, oder zur Herstellung von Tonträgern und Tonbildträgern, solcher Werke durch Urheber und Urheberinnen oder deren Erben. Gleiches gilt, wenn der Urheber oder die Urheberin als Interpret oder Interpretin an der Aufführung mitwirkt und ausschliesslich Werke aufgeführt werden, deren Urheber oder Urheberin alleiniger Inhaber oder alleinige Inhaberin des Rechts zur Aufführung ist.

Die WBK-S ist am 17. Februar 2026 ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat den Vorentwurf einstimmig angenommen. Nun schickt sie ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2026.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgenden Adressen verfügbar: